9/10 Regelung Krankenkassenbeitrag !
Moderator: Czauderna
9/10 Regelung Krankenkassenbeitrag !
Ein freundliches Hallo und guten Tag allen hier im Forum, vielen Dank für die Aufnahme
Ich habe da mal eine Frage:
mein Mann hat mit Hilfe eines Versichertenältesten vor ein paar Tagen seinen Rentenantrag zum 01.Januar 2019 gestellt.
Herr M. sagte dabei meinem Mann das er weiterhin als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben würde.
Bei meinen Recherchen im Internet las ich von der 9/10 Regelung und ich habe mal selbst nachgerechnet.
Mein Mann begann 1968 eine 3jährige Lehre, und war danach bis zum 16.05.1973 in einem Arbeitsverhältnis.
Danach folgte eine 8 jährige Bundeswehrzeit, zuerst Wehrdienst, darin hat er sich auf Zeit vepflichtet,
also bis zum 15.05.1981
Danach war er vom 14.07.1981 – 31.12.1981 Arbeitslos ( 3 Monate )
Ab dem 04.01.1982 bis zum 31.03.1984 war er wieder angestellt.
Durch einen Umzug war er ab dem 02.04.1984 – 01.12.1984 arbeitslos, ( 8 Monate )
Ab dem 01.01.1985 hatte er wieder eine Anstellung bis zum 30.06.1986
Danach machte er sich selbständig, also von Mitte 1986 bis zum 31.08.2018
Bis auf die Bundeswehrzeit und die Arbeitslosigkeit war er bis 1986 bei der AOK pflichtversichert,
ab seiner Selbsttätigkeit bis heute freiwillig versichert, erst bei der AOK später bei der IKK Südwest.
Um in die KVdR als Pflichtmitglied zu kommen hätte er doch eigentlich die 9/10 Regelung erfüllt.
erstmalige Aufnahme der Erwärbstätigkeit war 1968
Alter 15 Jahre ------------- 25 Jahre ------------- Alter 40 Jahre ------------- 25 Jahre ------------- Alter 65
Beginn Erwärbstätigkeit 15
Beginn der 2. Hälfte 40
Rentenantrag 65
Zählen nun die beitraggeminderten Zeiten ( Bundeswehr und Arbeitslosigkeit ) nicht mit zu den Zeiten der Erwärbstätigkeit ?
Kann es auch sein, das er sich freiwillig bei der GKV versichern muß, weil er nur bis ins Jahr 2006 Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einbezaht hat.
Viele Grüße und danke erstmal im Vorraus für eure Antwort
Rosi
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Ich habe da mal eine Frage:
mein Mann hat mit Hilfe eines Versichertenältesten vor ein paar Tagen seinen Rentenantrag zum 01.Januar 2019 gestellt.
Herr M. sagte dabei meinem Mann das er weiterhin als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben würde.
Bei meinen Recherchen im Internet las ich von der 9/10 Regelung und ich habe mal selbst nachgerechnet.
Mein Mann begann 1968 eine 3jährige Lehre, und war danach bis zum 16.05.1973 in einem Arbeitsverhältnis.
Danach folgte eine 8 jährige Bundeswehrzeit, zuerst Wehrdienst, darin hat er sich auf Zeit vepflichtet,
also bis zum 15.05.1981
Danach war er vom 14.07.1981 – 31.12.1981 Arbeitslos ( 3 Monate )
Ab dem 04.01.1982 bis zum 31.03.1984 war er wieder angestellt.
Durch einen Umzug war er ab dem 02.04.1984 – 01.12.1984 arbeitslos, ( 8 Monate )
Ab dem 01.01.1985 hatte er wieder eine Anstellung bis zum 30.06.1986
Danach machte er sich selbständig, also von Mitte 1986 bis zum 31.08.2018
Bis auf die Bundeswehrzeit und die Arbeitslosigkeit war er bis 1986 bei der AOK pflichtversichert,
ab seiner Selbsttätigkeit bis heute freiwillig versichert, erst bei der AOK später bei der IKK Südwest.
Um in die KVdR als Pflichtmitglied zu kommen hätte er doch eigentlich die 9/10 Regelung erfüllt.
erstmalige Aufnahme der Erwärbstätigkeit war 1968
Alter 15 Jahre ------------- 25 Jahre ------------- Alter 40 Jahre ------------- 25 Jahre ------------- Alter 65
Beginn Erwärbstätigkeit 15
Beginn der 2. Hälfte 40
Rentenantrag 65
Zählen nun die beitraggeminderten Zeiten ( Bundeswehr und Arbeitslosigkeit ) nicht mit zu den Zeiten der Erwärbstätigkeit ?
Kann es auch sein, das er sich freiwillig bei der GKV versichern muß, weil er nur bis ins Jahr 2006 Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einbezaht hat.
Viele Grüße und danke erstmal im Vorraus für eure Antwort
Rosi
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Hallo und willkommen im Forum
Leider können wir mit den angegebenen Daten nicht so richtig rechnen.
Bitte deshalb angeben, möglichst mit genauen Daten
Tag der Rentenantragstellung :
Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit :
Anzahl der Kinder :
Die Daten der jeweiligen Versicherungszeiten hast du ja schon angegeben.
Danke und Gruss
Czauderna
Leider können wir mit den angegebenen Daten nicht so richtig rechnen.
Bitte deshalb angeben, möglichst mit genauen Daten
Tag der Rentenantragstellung :
Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit :
Anzahl der Kinder :
Die Daten der jeweiligen Versicherungszeiten hast du ja schon angegeben.
Danke und Gruss
Czauderna
Hallo,
ich habe mal gerechnet:
Die Rahmenfrist läuft vom 01.09.1968 - 21.09.2018
Die zweite Hälfte dieser Rahmenfrist läuft vom 12.09.1993 - 21.09.2018
Das entspricht ein Zeitraum von 25 Jahren und 10 Tagen
9/10 davon wären 22 Jahre 6 Monate und 12 Tage
Nach deinen Angaben war er vom 01.07.1986 bis zum 31.08.2018 als Selbständiger immer in der GKV freiwillig versichert, d.h. er hat dier 9/10 Regelung erfüllt und wäre deshalb ab 21.09.2018 in der KVdR pflichtversichert.
Hier (bitte ganz am Ende gucken) findest du einen Rechner, mit dem du selbst prüfen kannst. - https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2237/
Gruss
Czauderna
ich habe mal gerechnet:
Die Rahmenfrist läuft vom 01.09.1968 - 21.09.2018
Die zweite Hälfte dieser Rahmenfrist läuft vom 12.09.1993 - 21.09.2018
Das entspricht ein Zeitraum von 25 Jahren und 10 Tagen
9/10 davon wären 22 Jahre 6 Monate und 12 Tage
Nach deinen Angaben war er vom 01.07.1986 bis zum 31.08.2018 als Selbständiger immer in der GKV freiwillig versichert, d.h. er hat dier 9/10 Regelung erfüllt und wäre deshalb ab 21.09.2018 in der KVdR pflichtversichert.
Hier (bitte ganz am Ende gucken) findest du einen Rechner, mit dem du selbst prüfen kannst. - https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2237/
Gruss
Czauderna
Hallo,Rosi L. hat geschrieben:... ich kann doch bestimmt weiterhin in diesem Forum bleiben ?!?
selbstverständlich - nur noch eine Anmerkung - über die Krankenversicherungspflicht entscheidet die zuständige Krankenkasse und wenn der Herr M. der Rentenberater der Rentenversicherung ist, dann war er nicht so auf dem Laufenden, was das angeht - meine ich.
Gruss
Czauderna
Jooh, verlasse dich bitte nicht auf den Rentenberater. Denn dieser ist in der Regel nur im Bereich der Rente (SGB VI) geschult. Die KVdR ist eine ganz andere Baustelle, nämlich im SGB V. Der Rentenberater muss lediglich im Rahmen des Rentenantrages die sog. Anlage KVdR aufnehmen, mehr nicht.
Ich habe mir mal sagen lassen, dass es auch keine speziellen Schulungen der Rentenberater für die KVdR (SGB V) gibt!
Die Berechnung kannst Du ziemlich leicht mit dem Excel-Tool machen. Allerdings ist die Berechnung ohne Gewähr, gerade wenn es um ein paar Tage geht, die vielleicht fehlen. Dort habe ich persönlich schon die tollsten Dinger in der Praxis erlebt. 5 Berechnungen und 5 unterschiedliche Ergebnisse!!!
Die Entscheidung über die KVdR obliegt einzig und allein der Krankenkasse und es liegt daran, wie diese Kasse rechnet!!!
Ich habe mir mal sagen lassen, dass es auch keine speziellen Schulungen der Rentenberater für die KVdR (SGB V) gibt!
Die Berechnung kannst Du ziemlich leicht mit dem Excel-Tool machen. Allerdings ist die Berechnung ohne Gewähr, gerade wenn es um ein paar Tage geht, die vielleicht fehlen. Dort habe ich persönlich schon die tollsten Dinger in der Praxis erlebt. 5 Berechnungen und 5 unterschiedliche Ergebnisse!!!
Die Entscheidung über die KVdR obliegt einzig und allein der Krankenkasse und es liegt daran, wie diese Kasse rechnet!!!
Der Holde hat definitiv die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt.
Er war ja sogar komplett zu 100 % in der 2. Hälfte in der GKV.
Was in der 1. Hälfte gewesen ist (bis zum 12.09.1993) ist völlig schnuppe!
Diese Daten hättest Du gar nicht in den Rechner eingeben müssen. Der Rechner erkennt dies auch, d.h. sofern Zeiten außerhalb der Rahmenfrist eingegeben werden, dann werden diese natürlich auch nicht berechnet!!!
@Czauderna
Womit hast Du denn gerechnet? Hast Du einen anderen Rechner?
Er war ja sogar komplett zu 100 % in der 2. Hälfte in der GKV.
Was in der 1. Hälfte gewesen ist (bis zum 12.09.1993) ist völlig schnuppe!
Diese Daten hättest Du gar nicht in den Rechner eingeben müssen. Der Rechner erkennt dies auch, d.h. sofern Zeiten außerhalb der Rahmenfrist eingegeben werden, dann werden diese natürlich auch nicht berechnet!!!
@Czauderna
Womit hast Du denn gerechnet? Hast Du einen anderen Rechner?