Hallo an alle,
welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man im Rahmen eines Jobwechsels/Arbeitslosigkeit von der PKV in die GKV wechseln kann.
Hier schon mal ein paar Randbedingungen:
- Alter jünger als 55 Jahre,
- Gehalt in jedem Fall über der Versicherungsgrenze,
- reicht 1 Tag Arbeitslosigkeit aus (also z. B. alter Vertrag endet am 31.12. und neuer Vertrag beginnt am 02.01.)?
- ist es in jedem Fall erforderlich, dass man ALG I bezieht?
- Ehefrau ist als Hausfrau in der GKV versichert, Ehemann und die drei Kinder sind PKV versichert
Danke an alle!
Rückkehr in die GKV bei Jobwechsel/Arbeitslosigkeit
Moderator: Czauderna
Hallo,
willkommen im Forum.
Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und anschließendem Leistungsbezug, also ALG-1 und unter 55 Jahre, muss ein Wechsel in die GKV erfolgen (Kinder können dann in die Familienversicherung bei Vater oder Mutter).
Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und keinem oder nur geringem, eigenen Einkommen und keinem Arbeitslosengeldbezug ist Wechsel in die Familienversicherung bei der Ehefrau möglich (natürlich auch dann für die Kinder).
Wenn danach die Pflichtversicherung aufgrund des ALG-1 Bezugs oder die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr vorliegen (theoretisch kann es sich da tatsächlich nur um einen Tag handeln), kann die Mitgliedschaft in der GKV nahtlos weitergeführt werden, unabhängig vom Status.
Gruss
Czauderna
willkommen im Forum.
Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und anschließendem Leistungsbezug, also ALG-1 und unter 55 Jahre, muss ein Wechsel in die GKV erfolgen (Kinder können dann in die Familienversicherung bei Vater oder Mutter).
Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und keinem oder nur geringem, eigenen Einkommen und keinem Arbeitslosengeldbezug ist Wechsel in die Familienversicherung bei der Ehefrau möglich (natürlich auch dann für die Kinder).
Wenn danach die Pflichtversicherung aufgrund des ALG-1 Bezugs oder die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr vorliegen (theoretisch kann es sich da tatsächlich nur um einen Tag handeln), kann die Mitgliedschaft in der GKV nahtlos weitergeführt werden, unabhängig vom Status.
Gruss
Czauderna
Danke für die schnelle Antwort.
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann würde man den bestehenden Arbeitsvertrag zum 31.12. beenden. Durch Eigenkündigung oder einvernehmlich wäre egal und würde dann die neue Tätigkeit zum 02.01. aufnehmen.
Sofern man für diesen einen Tag kein Arbeitslosengeld bewilligt bekommt, wechselt der Mann in die Familienversicherung der Ehefrau und bleibt dann ab dem 02.11. als eigenes Mitglied in der GKV.
Wenn er Arbeitslosengeld bewilligt bekommt, kann er sich direkt selbst in der GKV versichern und auch dann dort bleiben, wenn er ab dem 02.01. wieder Einkommen hat.
Könnte das funktionieren?
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann würde man den bestehenden Arbeitsvertrag zum 31.12. beenden. Durch Eigenkündigung oder einvernehmlich wäre egal und würde dann die neue Tätigkeit zum 02.01. aufnehmen.
Sofern man für diesen einen Tag kein Arbeitslosengeld bewilligt bekommt, wechselt der Mann in die Familienversicherung der Ehefrau und bleibt dann ab dem 02.11. als eigenes Mitglied in der GKV.
Wenn er Arbeitslosengeld bewilligt bekommt, kann er sich direkt selbst in der GKV versichern und auch dann dort bleiben, wenn er ab dem 02.01. wieder Einkommen hat.
Könnte das funktionieren?
Hallo,
grundsaetzlich ja, allerdings bei der Konstellation, Familienversicherung
nur am 01.01. würde ich doch dringend empfehlen, das vorher mit der GKV-Kasse abzuklären um evtl. anschließenden Ärger zu vermeiden. Das natürlich nur für den Fall, dass die Beschäftigung ab dem 02.01. nicht krankenversicherungspflichtig wäre.
Gruss
Czauderna
grundsaetzlich ja, allerdings bei der Konstellation, Familienversicherung
nur am 01.01. würde ich doch dringend empfehlen, das vorher mit der GKV-Kasse abzuklären um evtl. anschließenden Ärger zu vermeiden. Das natürlich nur für den Fall, dass die Beschäftigung ab dem 02.01. nicht krankenversicherungspflichtig wäre.
Gruss
Czauderna