Berechnung des Krankengeldes vom Übergangsgeld
Moderator: Czauderna
Berechnung des Krankengeldes vom Übergangsgeld
Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in einer Integrationsmaßnahme (LTA). Dort beziehe ich von der Rentenversicherung Übergangsgeld. Da ich jetzt krankheitsbedingt länger ausfalle, stellt sich mir die Frage wie die Berechnung des Krankengeldes erfolgt. Wird das Übergangsgeld als Berechnungsgrundlage genommen?
Vor der LTA war ich arbeitslos und bezog weder ALG 1 noch ALG 2.
Vielen Dank!
ich befinde mich zur Zeit in einer Integrationsmaßnahme (LTA). Dort beziehe ich von der Rentenversicherung Übergangsgeld. Da ich jetzt krankheitsbedingt länger ausfalle, stellt sich mir die Frage wie die Berechnung des Krankengeldes erfolgt. Wird das Übergangsgeld als Berechnungsgrundlage genommen?
Vor der LTA war ich arbeitslos und bezog weder ALG 1 noch ALG 2.
Vielen Dank!
Hallo, herzlich willkommen im Forum
so, wie geschildert erfolgt die Berechnung des Krankengeldes nach der Übergangsgeldhöhe, allerdings schreibst, du, dass du vor Beginn der Maßnahme arbeitslos warst, aber weder ALG-1 noch ALG-2 bezogen hast - wie warst du vor Beginn der Massnahme krankenversichert ?
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert erfolgt die Berechnung des Krankengeldes nach der Übergangsgeldhöhe, allerdings schreibst, du, dass du vor Beginn der Maßnahme arbeitslos warst, aber weder ALG-1 noch ALG-2 bezogen hast - wie warst du vor Beginn der Massnahme krankenversichert ?
Gruss
Czauderna
Hallo,
meiner Meinung nach berechnet sich das Krankengeld aus dem Übergangsgeld - wie hoch es sein wird, kann ich dir leider nicht sagen, aber es wird niedriger sein als das Krankengeld, was du bekommen hättest, wenn du vorher Krankengeld bezogen hättest. Da aber seit 2016 kein Anspruch auf Krankengeld bestand wird es sicher darauf hinauslaufen. Ich denke, dass hier der von dir zitierte § 47 SGB V. nicht wirklich greift, da es , direkt vor Beginn der Maßnahme keine Arbeitsentgelt gab. Krankengeld stellt eine Lohnersatzleistung, hier geht aber im Krankheitsfall kein Lohn verloren sondern "nur" Übergangsgeld. Mein Rat, lass dir zum Einen von der Rentenversicherung die Berechnung des Übergangsgeldes mitteilen und anschließend von deiner Krankenkasse die verbindliche Krankengeldhöhe.
Gruss
Czauderna
meiner Meinung nach berechnet sich das Krankengeld aus dem Übergangsgeld - wie hoch es sein wird, kann ich dir leider nicht sagen, aber es wird niedriger sein als das Krankengeld, was du bekommen hättest, wenn du vorher Krankengeld bezogen hättest. Da aber seit 2016 kein Anspruch auf Krankengeld bestand wird es sicher darauf hinauslaufen. Ich denke, dass hier der von dir zitierte § 47 SGB V. nicht wirklich greift, da es , direkt vor Beginn der Maßnahme keine Arbeitsentgelt gab. Krankengeld stellt eine Lohnersatzleistung, hier geht aber im Krankheitsfall kein Lohn verloren sondern "nur" Übergangsgeld. Mein Rat, lass dir zum Einen von der Rentenversicherung die Berechnung des Übergangsgeldes mitteilen und anschließend von deiner Krankenkasse die verbindliche Krankengeldhöhe.
Gruss
Czauderna