Liebes Forum,
es steht für mich nach über sechs Monaten Beschwerden eine OP ins Haus. Das li. Handgelenk soll operiert werden. Wenn ich jetzt deshalb krank geschrieben bin und mein altes Leiden (Wirbelsäule) steht irgendwann wieder mit auf der AU-Bescheinigung vom Orthopäden, wird sich dann die Krankenkasse weigern, das Krankengeld zu zahlen (bzw. die Lohnfortzahlung der Arbeitgeber?). Mit der Wirbelsäule war ich fast anderthalb Jahre krank geschrieben und die sog. Blockfrist reicht weit bis ins nächste Jahr hinein.
Einstweilen vielen Dank!
Gruß
Solveigh
Neue und alte Beschwerden
Moderator: Czauderna
Die Kasse prüt, wann die AU der Operation am Handgelenk endet. Die AU Zeiten wegen der Wirbelsäule werden auf die Zeit der alten Blockfrist angerechnet. Wenn die AU wegen der Wirbelsäule allein besteht und der Höchstanspruch bereits erreicht ist, wird kein Krankengeld gezahlt.
Ansonsten halt bis der Anspruch erschöpft ist.
Die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber steht auf einem anderen Blatt. Die gibt es (wenn keine Vorerkrankungen existieren) für 6 Wochen
Ansonsten halt bis der Anspruch erschöpft ist.
Die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber steht auf einem anderen Blatt. Die gibt es (wenn keine Vorerkrankungen existieren) für 6 Wochen