Nachzahlung GKK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Miro
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Nachzahlung GKK

Beitrag von Miro » 29.01.2009, 13:29

Hallo, ich habe wohl ein Problem mit der GGK. Ich habe mich im Mai 2008 aus der Arbeitslosigkeit, selbständig gemacht. Bis August `08 hat die Arbeitsagentur die Beiträge gezahlt. Danach nicht mehr. Ab September bis heute bin ich also ohne Versicherung. Ich möchte mich jetzt wieder versichern, am besten ab Februar `09. Die Kasse sagt aber, dass das nicht geht und das ich die Beiträge ab September nachzahlen muss (wieveil weiss ich noch nicht), weil die Krankenversicherung seit 2007 Pflicht,ist. Stimmt das überhaupt? Ich habe vor kurzem gelesen, dass sie erst ab diesem Jahr Pflicht wäre? Muss ich überhaupt in die alte Kasse oder kann ich in eine andere (gesetzliche) wechseln, ohne nachzahlen zu müssen? Ich verdiene auch nicht so viel und die etwa ,-250€ monatlich sind für mich echt zu viel. Gibt es da keine Möglichkeiten den Beitrag zu minimieren? Ein Wechsel in die private Krankenkasse kommt wohl nicht in Frage. Bin zwar noch Single aber sollte ich mal eine Familie gründen, wären die Beiträge wohl viel zu hoch in der privaten KK. Bitte um Hilfe. Muss ich die Beiträge nachzahlen? Wie soll ich vorgehen? Vielen Dank im Voraus!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.01.2009, 13:58

Hallo,
das mit der Pflicht zur Vedrsicherung ab dem 01.04.2007 gilt für alle
die zuletzt Mitglied einer GKV-Kasse waren - für zuletzt PKV-Versicherte gilt diese Regelung ab dem 01.01.2009.
Fakt ist demnach dass die Kasse mit ihrer Haltung im Recht ist.
Man muss in Deutschland krankenversichert sein - so steht es jedenfalls im Gesetz.
Gruß
Czauderna

Miro
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Beitrag von Miro » 29.01.2009, 14:40

Danke für die Antwort, nur müsste mich die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse nicht darüber informieren, dass es Pflicht ist sich zu versichern? Woher soll das ein "normaler" Mensch denn wissen? Na ja anscheinend darf man in Deutschland verhungern, Hauptsache man ist krankenversichert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.01.2009, 15:50

Hallo,
ja selbstverständlich haben Sie recht - die Kasse hätte sich direkt bei Ihnen melden müssen um das Versicherungsverhältnis klären - das gehört einfach zum Service.
Gruß
Czauderna

Miro
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Beitrag von Miro » 29.01.2009, 20:46

Hallo. Habe ich eine Chance, dass ich die Beiträge nicht nachzahlen muss, wenn ich mich an die Verbraucherzentrale wende oder an einen Anwalt? Habe wirklich nicht gewusst, dass die Versicherung Pflicht ist. Sonst hätte ich mich selbstverständlich damals direkt versichert gehabt. Eine Nachzahlung hätte sich jetzt dann erübrigt.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 29.01.2009, 21:36

Nein, Miro keine Chance

es gibt eine Versicherungspflicht für alle, grundsätzlich. Dies ist Gesetz - somit können dir weder Anwalt noch Verbraucherzentrale helfen.

Übrigens, nicht gewußt haben gibt´s nicht.

Du bist selbstständig, d.h. nicht nur für den Fall der Vorteile. Selbstständig werden heißt sich informieren zu müssen, bei IHK, Handwerkskammern, Sozialversicherungsträger etc. Im Bescheid der Arbeitsagentur war sicherlich darauf hingewiesen, wenn auch im Anhang.

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