Allen vielen Dank!
Glaube, ich hab´s kapiert;-(
KK versucht nachträglich Dispositionsrecht zu erlangen
Moderator: Czauderna
Die KK darf nicht zur Renten-Antragsstellung auffordern. Sie kann zwar auch nachträglich das Dispositionsrecht einschränken, aber sie darf ihre Kompetenzen nicht überschreitet. Die Rente ist die Sache der DRV und solange sie keinen formellen Rentenantrag bekommt, kann die KK nichts machen. Die DRV wird sich auch nicht sehr beeilen, die Fiskalen Gründe spielen wie immer eine große Rolle.