Angemessenes Kraftfahrzeug

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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der-ahnungslose
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Angemessenes Kraftfahrzeug

Beitrag von der-ahnungslose » 06.07.2018, 19:04

Möchte bzw. muss mich nach einiger Zeit mal wieder melden.
Ich bin ja freiwillig in der GKV versichert als Selbstständiger.
Nun habe ich hier ein Formular "Einkommensüberprüfung für hauptberuflich Selbstständige mit Beitragsentlastung zum ...."
Bei den nicht zu berücksichtigten Vermögenswerten steht:
"je ein angemessenes KFZ für Antragsteller und Partner".
Ich habe nun "dummerweise" 3 Fahrzeuge, die zusammen etwa einen Wert von 3000 EU haben.
Ist das generell ein Fahrzeug zuviel, ist es noch "angemessen",
oder zählt ein Fahrzeug nicht, weil es ja Betriebsvermögen ist?

der-ahnungslose
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Beitrag von der-ahnungslose » 11.07.2018, 13:28

Da hier diesmal keiner antworten mag :wink: war ich persönlich bei der Krankenkasse.
Nach Rücksprache mit der nächsthöheren Stelle wurde mir versichert,
dass KFZ im Betriebsvermögen nicht zählen.
Könnte man sicher auch selbst draufkommen,
aber ich frag halt lieber zuviel als zu wenig.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.07.2018, 14:48

[quote="der-ahnungslose"]Da hier diesmal keiner antworten mag :wink: war ich persönlich bei der Krankenkasse.
Nach Rücksprache mit der nächsthöheren Stelle wurde mir versichert,
dass KFZ im Betriebsvermögen nicht zählen.
Könnte man sicher auch selbst draufkommen,
aber ich frag halt lieber zuviel als zu wenig.[/quote
Hallo,
ja, schade, dass sich hier kein (aktiver) Experte gemeldet hat und ich selbst muss zu meiner Schande gestehen - ich habe es verbummelt - ich hätte dir nämlich, entgegen der Aussage deiner Krankenkasse geschrieben, dass ein PKW schon zählen kann, denn es geht bei der Beitragsentlastung für hauptberuflich Selbständige nicht allein um das Betriebsvermögen sondern um das Gesamtvermögen - meine ich. Aber, deine Kasse hat dir etwas anderes gesagt und nur das zählt - alles okay für dich.
Gruss
Czauderna

der-ahnungslose
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Beitrag von der-ahnungslose » 11.07.2018, 15:49

Habe die Aussage nur mündlich, aber ich denke das die Sache wegen der Rückfrage schon Hand und Fuß hat.
Das Gesamtvermögen hält sich in Grenzen, gibt weder Zinseinnahmen, großartige Bankguthaben oder irgendwelche Häuser.
Meine Rentenversicherung hat so eine Klausel das nicht vor dem Rentenalter darauf zugegriffen werden kann.
Die Frau bekommt noch bis August Arbeitslosengeld.
Da meine Einnahmen derzeit eher bescheiden laufen,
wird dann vermutlich sogar von 50% der Beitragsbemessungsgrenze ausgegangen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.07.2018, 17:00

Hallo,
da muss ich dich aber völlig flasch verstanden haben - ich dachte, dir ginge es um niedrigere Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbatändige - siehe dazu hier den Beitrag -
wenn du jetzt schreibst, dass es bei dir die halbe Beitragsbemessungsgrenze
ausmachen wird, das wären für 2018 2.283,75 € (etwas mehr als die 50% von der Höchstbeitragsbemessungsgrenze von 4.425,00 €), dann hat deine Krankenkasse allerdings recht, denn das Vermögen spielt nur eine Rolle wenn die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 1522,50 € beantragt werden soll.
Gruss
Czauderna

der-ahnungslose
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Beitrag von der-ahnungslose » 11.07.2018, 17:34

Also habe ich das jetzt richtig verstanden,
bis 2.283,75 kann ich auch 10 Autos haben und 5 Häuser.

In dem Link steht der Satz:
"Auf Antrag können Selbstständige ohne Gründungszuschuss unter Umständen
die Beitragsbemessungsgrundlage auf 1522,50 Euro senken."
Genau das sollte bei mir doch klappen.
Der Steuerbescheid für 2017 ist noch nicht da,
es sind dort reichlich 9000,- Gewinn eingetragen.
Andere Einnahmen gibt es nicht.

Vom Ehepartner wird in dem Formular zur Einkommensüberprüfung
die Höhe der AKTUELLEN Einkünfte erfragt.
Das sind bei meiner Frau 115 Euro Arbeitslosengeld.
Ab September soll sie (wenn es bis dahin keine Arbeitsstelle gibt)
bei mir mit versichert werden.

Und dann sind ja noch Gesetzentwürfe im Umlauf,
die mit etwas Glück für 2019 Änderungen/ Senkungen bringen.
Es bleibt also spannend.

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