Die BKK Mobil Oil erhebt derzeit in Zusammenhang einer Einkommensanfrage
eine Erklärung von ihren Versicherten zu folgender Frage:
Wenn Sie kein Einkommen haben oder Ihre durchschnittlichen monatlichen Einnahmen den
Betrag von 1.015,- Euro unterschreiten: Wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt (=
Verpflegung, Wohnen, Bekleidung, Taschengeld)?
Respektive der Tatsache, dass die Einkommensanfrage mit einem SozH-Bescheid (SGBXII) belegt wurde.
Ich finde diese Erhebung ist rechtlich ansinnslos.
Oder dürfen die das? (Nachträglich eingestellte explizite Frage)
Einkommensanfrage Zulässige/ Unzulässige Frage
Moderator: Czauderna
Einkommensanfrage Zulässige/ Unzulässige Frage
Zuletzt geändert von F. Dorn am 29.06.2018, 13:41, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo,ippuj hat geschrieben:Ich wäre vielleicht böse und würde antworten daß ich mich durch das Sammeln von Pfandflaschen über Wasser halte.
viel besser wäre folgende Erklärung - "Ich besitze ca. 10 Millionen Euro, die ich aber nicht angelegt habe und lebe von meinen Ersparnissen" - und siehe da, das bedeutet nur den Mindestbeitrag und nicht den hohen Aufwand für das Flaschen sammeln.
Gruss
Czauderna
@Czauderna
Sehr süße witzige Anregung *lach*.
Noch besser wäre: die paar Zinserträge aus den 10 Mios auf einem durch ein kompliziertes und astrein legales Steuerumgehungs-Modell für Spekulations-Investitionen sind hier eh nur die Steuer(betrugs)belege gegenüber dem korrupten Finanzamt. *hi hi frech grins*
Sehr süße witzige Anregung *lach*.
Noch besser wäre: die paar Zinserträge aus den 10 Mios auf einem durch ein kompliziertes und astrein legales Steuerumgehungs-Modell für Spekulations-Investitionen sind hier eh nur die Steuer(betrugs)belege gegenüber dem korrupten Finanzamt. *hi hi frech grins*