Klinik Aufenthalt verschieben

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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wem67
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Klinik Aufenthalt verschieben

Beitrag von wem67 » 15.06.2018, 15:16

Hallo,

ich bekomme momentan befristete Erwerbsminderungsrente bis 12.2019.
Ich habe mich für eine Behandlung bei einer Klinik angemeldet, Dauer mindestens 6 Wochen.
Die Klinik macht im Moment einen Kostenübernahme Antrag bei meiner KK.
Ich möchte frühestens Mitte September in diese Klinik gehen.
Eine Klinik Mitarbeiterin meinte heute, das ich mir den Termin nicht aussuchen kann, weil sonst die KK die Kosten nicht übernimmt.

Ist diese Aussage korrekt?
Fals nicht.
Wie kann ich erreichen das ich erst Mitte September in die Klinik gehe?

Der KK kann es ja egal sein, weil ich bereits Ausgesteuert bin und EMR bekomme.

Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.06.2018, 15:41

Hallo,
diese Begründung ist allerdings merkwürdig, da muesste wir mal eine genauere Begründung haben. Ich kenne es so aus der Praxis - wenn es erforderlich war, dass eine stationäre Behandlung im Vorfeld genehmigt werden musste und die Entscheidung positiv ausfiel, dann war es so, dass wir bei der Leistungsbewilligung festgelegt haben, dass der Beginn der Behandlung innerhalb von sechs Monaten und natürlich eines bestehenden Versicherungsverhältnisses, begonnen werden musste - diese Frist gilt bzw. galt übrigens auch beispielsweise bei Reha-Massnahmen und Zahnersatz
Gruss
Czauderna
PS: gesetzliche Grundlage einer solchen Frist könnte § 32 SGB X. sein

wem67
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Beitrag von wem67 » 15.06.2018, 16:25

Danke Czauderna.
Ich vermute das die KK nur der Klinik schriftlich mitteilt ob, ja oder nein?
Wenn der Klinikaufenthalt genehmigt werden sollte, werde ich der Klinik schriftlich mitteilen, das ich erst Mitte September zur Verfügung stehe.
Oder gibt es andere Tipps?
Die Dame vom Patienten Management meinte sie Garantieren, nach Zusage der KK, das der Patient innerhalb von 8 Wochen aufgenommen wird.
Ich denke ihr geht es mehr um die Bettenbelegung.

Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.06.2018, 19:54

Hallo,
eigentlich muss dir persönlich die Entscheidung der Kasse zugestellt werden, dass das Krankenhaus auch eine Mitteilung erhält ist normal. Meist ist es ja in der Praxis umgekehrt, da wollen die Patienten möglichst bald behandelt werden, von daher ist das mit der Aufnahmegarantie von 8 Wochen schon okay seitens des Krankenhauses.
Gruss
Czauderna

wem67
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Beitrag von wem67 » 21.06.2018, 14:54

Hallo noch mal,

gestern würde ich von der KK angerufen, sie haben 4 Wochen genehmigt.
Heute hat mich die Klinik angerufen um mir das selbe mitzuteilen.
Sie meine dann das ich verpflichtet sei in den kommenden 8 Wochen zur Verfügung zu stehen.
Sie hat mit der KK gesprochen und die sagen einer Fristverlängerung nicht zu.
Warum kann ich nicht nachvollziehen.
Einen Brief von der KK habe ich nicht erhalten.

Gruß

wem67
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Beitrag von wem67 » 21.06.2018, 15:09

Die Begründung der KK....ich könnte ja in 3 Monaten wieder gesund sein.
Kann mein behandelnder Arzt behilflich sein.....ich habe momentan nicht genügend Kraft....der Stress um mich herum hört einfach nicht auf.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.06.2018, 15:20

Hallo,
na ja, eigentlich könnte dir da besser das Krankenhaus selbst helfen - da gibt es doch sicher vor der geplanten Aufnahme ein Vorgespräch und wenn es dann medizinische Gründe gibt, die eine Verzögerung der Aufnahme notwendig werden lassen, dann muss das auch die Kasse akzeptieren.
Andererseits - wenn du dir heute oder morgen die Knochen brichst (war wir natürlich nicht hoffen und auch nicht wollen), dann musst du auch ins Krankenhaus, da fragt auch niemand nach deiner Lust,Laune oder der fehlenden Kraft. Nicht, dass du mich falsch verstehst, ich kann deine Beweggründe nachvollziehen, aber manches mal geht es eben nicht anders.
Gruss
Czauderna

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