Nachzahlung Familienversciherung Kontakt zur KV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
wandmaus
Beiträge: 3
Registriert: 08.05.2018, 20:13

Nachzahlung Familienversciherung Kontakt zur KV

Beitrag von wandmaus » 16.05.2018, 16:45

Hallo, auch ich habe ein Problem und hoffe hier auf gute Infos, Meinungen und idealerweise sogar auf Lösungen.
Ich bin seit rund 10 Jahren getrennt lebend, wir hatten schon einen Scheidungstermin, dann blitzte nochmal Hoffnung auf und wir wollten zumindest das Finanzielle regeln und haben eine Gütertrennung vereinbart. Ich zahle nicht wenig an Trennungsunterhalt. Dabei ging es auch um steuerliche Auswirkungen und nach Beratung wurde uns die Anlage U empfohlen. So hatte ich einen Vorteil und muss seitdem meiner (Noch-) Ehefrau deren Steuerverpflichtung ausgleichen.
Meine Frau war und ist nach wie vor familienversichert.

Wir sind nicht mehr zusammengekommen, sind uns oft jahrelang aus dem Weg gegangen. Vor etwas 5 Jahren erhielt ich Post meiner Krankenversicherung mit Einkommensabfrage der Ehefrau. Ich habe schriftlich geantwortet/war auf der Geschäftsstelle und erklärt, dass ich für das Einkommen meiner getrennt lebenden Ehefrau keine verbindlichen Angaben machen kann und das Verhältnis auch recht schlecht ist. Soweit ich weiß, stand auf dem Formular auch der Hinweis, dass bei getrennt lebenden nicht beiden Eheleute unterschreiben müssen.
In den Folgejahren, so habe ich inzwischen erfahren, hat die KV dann das Einkommen bei meiner Frau abgefragt. Diese war ebenfalls auf der Geschäftsstelle, hat den Fragebogen wohl „ausfüllen lassen“ und unterschrieben. Dies wurde jahrelang so praktiziert zwischen der KV und der Ehefrau. Mich hat man nicht mehr angefragt. Bis jetzt, im März 2018. Ich erhielt eine Abfrage zum Einkommen der Ehefrau rückwirkend für 2017.
Also bin ich wieder dorthin, ich kann keine verbindlichen Angaben machen, weil ich nicht sagen kann, ob meine Frau andere Einkünfte hat. Die KV möge doch bitte weiter bei ihr diese Auskunft holen. Das hat der Mitarbeiter auch so akzeptiert; ich solle das Formular meiner Frau weitergeben und sie solle das ausfüllen.

Da ich mir das Formular kopiert und über den Text erschrocken: welches steuerpflichtige Einkommen wurde da gefragt. Und da ich erst wenige Tage zuvor bei meiner Steuerfachfrau war, ist mir bewusst geworden, dass meine (Noch-) Ehefrau doch offensichtlich mindestens der Trennungsunterhalt angeben müsste.

Auf Rückfrage weiß meine Frau nichts dazu. Da wurde scheinbar noch nie eine Zahl reingeschrieben. Meine Frau sagt lapidar: da hat mich niemand gefragt. Auch nicht, von was sie denn überhaupt lebt.
Auch jetzt ist das wohl wieder so gelaufen, obwohl ich ihr erklärt hatte, dass wohl der Trennungsunterhalt mindestens dort stehen muss.
Ergebnis: "keine Veränderung" hat sie vor Ort erklärt und unterschrieben

Leider musste ich das so ausführlich schildern. Ich möchte gegenüber der Krankenkasse Klarheit schaffen und nicht weiter mit dieser dunklen Wolke in die Zukunft leben.
Meine Frage, bin ich für die möglicherweise falschen Angaben verantwortlich, obwohl ich niemals dafür unterschrieben habe. Immerhin bin ich ja der Hauptversicherte.

Ich habe mal überschlagen. Wenn 10 Jahre lang falsche Angaben im Umlauf sind und meine Frau sich bei rund 2000 EUR (steuerpflichtigen) Unterhalt selbst hätte versichern müssen, stehen da Nachforderungen von mehr als 40.000 EUR im Raum.

Wie kann ich einen Dialog mit der Krankenversicherung beginnen. Beim googeln bei ich auf einen Hinweis gestoßen, dass zwar die Ansprüche der KV nicht verjähren, aber bei nicht absichtlichen Fehlern nur 4 Jahre nachgefordert werden würden.

Mir ist schon klar, dass ich und auch meine Frau einen finanziellen Vorteil produziert haben und ich möchte mit Sicherheit den Schaden begrenzen und vor Allem für die Zukunft „sauber“ sein.

Meinen Scheidungsanwalt habe ich kurz nachgefragt. Der sagte mir glatt: sie werden doch keine schlafenden Hunde wecken – für mich ist das aber keine Lösung. Ich werde 60 Jahre alt und möchte die Unsicherheit lösen.

Noch ergänzend mein Wissen, dass ich, der mit der Anlage U in dieser Konstruktion meiner Frau gegenüber alle Nachteile/Kosten ausgleichen muss. So wie eingangs erwähnt ich deren Steuer ausgleiche, müsste ich letztendlich auch die Krankenversicherung zahlen.
Im anderen Worten: am Ende bleibt alles bei mir hängen und ich bin echt fix und fertig.

Herzlichen Dank für gute Beiträge!!!

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 16.05.2018, 17:08

Hallo,
wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, dann wurde in der Vergangenheit der Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung ausschließlich von deiner (Noch)Ehefrau unterschrieben. Da musst du dir keine Sorgen oder Gedanken machen, allein deine (Noch)Ehefrau muss das, was sie der Krankenkasse per Unterschrift erklärt hat verantworten und natürlich auch allein die eventuellen Konsequenzen tragen (rückwirkendes Ende der Familienversicherung wegen Wegfall der Voraussetzungen, ggf. sogar für einen Zeitraum von länger als 4 Jahren weil grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz falsche Angaben zum Einkommen gemacht wurden. Wie geschrieben, dich trifft das aber nicht. Als Hinweis noch - Unterhalt, den getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten erhalten 2.1.4.2 §§ 1361 Abs. 4, 1585 Abs. 1 BGB ja*, im Falle des begrenzten Realsplittings
*gilt als Einkommen der Ehefrau.
Gruss
Czauderna

wandmaus
Beiträge: 3
Registriert: 08.05.2018, 20:13

Beitrag von wandmaus » 18.05.2018, 09:40

Hallo Czauderna,
erstmal vielen Dank, dass du dich mit meinem Thema beschäftigst und Sorry und für meine langsame Reaktion.

Ich sehe das schon auch so, dass derjenige, der Etwas ausfüllt und unterschreibt, auch die Verantwortung und Konsequenz trägt. Aber allein da bin ich mir wirklich noch unsicher, ob die KV das auch so sieht, wenn es drauf ankommt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die KV dann sofort oder später zu mir kommt, weil ich eben der Hauptversicherte bin. Das alleine ist schon genug Motiv eine Klärung herbei zu führen.

Ein mindestens genau so wichtiger Grund, die Dinge zu klären ist eben diese steuerliche Konstruktion, die zunächst gar nichts mit dem eigentlichen Thema der evtl. Falschinformation an die KV zu tun hat.
Rechtlich muss nämlich (hier) „der Ehemann nicht nur die steuerlichen Nachteile, sondern alle Nachteile, die ihr aus dem begrenzten Realsplitting entstehen, ersetzen. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen dazu führen, dass die Ehefrau auch selbst sozialversicherungspflichtig wird, also nicht mehr in der Familienversicherung bleiben kann. Die daraus resultierenden Beträge sind ebenfalls zu erstatten“ (Text aus dem Internet)

Meine letzte Info an die KV war eine Auskunft zur Familienversicherung für meine Kinder im Jahr 2013.
Dort hatte ich die Angaben zur Tochter gegeben und bei der Frau keine Angaben zu deren eigenen Einkünften gemacht. Auf diesem Vordruck habe ich seitlich geschrieben: >> bin getrennt lebend von meiner Frau und keine verbindlichen Auskünfte geben, da kaum Kontakt <<
(gefragt wurde dort in Auszüge (z.B. Arbeitsentgelt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Abfindungen usw).

In dem aktuellen Formular von 2018 wird anders, detaillierter gefragt, am Ende nach Sonstigen regelmäßigen monatlichen Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Und dieser Text hat meinen ganzen Entsetzten erst ausgelöst!

Eine letzte, aber vielleicht die Wichtigste Frage ist: wie stell ich das am Besten an, um mit der KV deswegen Kontakt aufzunehmen. Muss ich das über einen Anwalt irgendwie anonym fragen lassen, gibt es sowas wie eine „Selbstanzeige“. Kann ich den Schaden begrenzen.

Ich werde heuer 60 Jahre alt, will nicht jammern, aber ich habe schon auch eine ordentliche Biographie (Unfälle/Amputation/Frühverrentung/Trennung etc.) geladen. Ich kann einfach nicht abwarten, ob vielleicht jemand etwas „merkt“ und ich in ferner Zukunft mit einem Schuldenberg durch die Gegend laufe. Es wird ja auch nicht besser. Ich will aufrichtig durchs Leben gehen.

Mist … schon wieder so lang geworden …

vikingz
Beiträge: 194
Registriert: 02.05.2013, 18:44

Beitrag von vikingz » 18.05.2018, 13:53

Hallo,

ich sehe das genau wie Czauderna.

Unter den Prüfbögen steht ausdrücklich (sinngemäß), dass "bei getrennt lebenden Versicherten die Unterschrift des getrennt lebenden Versicherten ausreicht".

Außerdem bestätigt der Versicherte mit seiner Unterschrift, man schaue sich den Bogen mal genau an, dass er "die Angaben von den Versicherten erhalten hat". Volljährige Versicherte sind also für ihre Angaben schon selbst verantwortlich, auch unter Datenschutzaspekten.

Bei zerstrittenen Ehegatten kommt es nicht selten vor, dass man den Angaben vom einen über den anderen Verflossenen sowieso nicht trauen kann, das kennt die Kasse schon.

Eine Forderung sehe ich hier auf das Hauptmitglied nicht zukommen, und auch keine Anzeigepflicht.

Ob sich hier steuerliche Nachteile ergeben, da bin ich überfragt. Das kann hier aber wahrscheinlich kaum jemand beantworten, das sollte man am besten einen Steuerberater fragen.

vikingz
Beiträge: 194
Registriert: 02.05.2013, 18:44

Beitrag von vikingz » 18.05.2018, 17:31

ich poste nochmal neu wegen dem großen zeitlichen Abstand.

Ich habe aus fachlichem Interesse Realsplitting + KV-Beiträge gegoogelt.

Aus KV-Sicht ist die Beurteilung recht einfach, so wie schon vorher geantwortet.

Die steuerrechtliche und schuldrechtliche Beurteilung und Rechtsprechung dazu, die sich daraus ergibt, sieht für mich als Krankenkassenmitarbeitersicht ganz übel komplex und unverständlich aus. Keinesfalls sollte man als kompletter Laie das Thema googeln und sich aus einzelnen Sätzen dann verrückt machen.

Mein Rat, glauben Sie dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

wandmaus
Beiträge: 3
Registriert: 08.05.2018, 20:13

echt schwierig finde ich

Beitrag von wandmaus » 18.05.2018, 19:46

Auch an Dich meinen Dank vikingz; natürlich nehme ich deinen Rat auch gerne an. Wahrscheinlich geht das ohne Anwalt auch nicht. Ich bin im Großraum Nürnberg und hatte schon das Übel mit meinem Scheidungsanwalt, nach Jahren wollte ich mit einen anderen Anwalt einen neuen Scheidungsversuch, losgeworden bin ich nur 650 EUR. Ich hab zwar einen Scheidungsfolgenvertrag, der ist aber gerade in diesem Bereich unklar. Und jetzt, nur wegen dieser Abfrage hatte ich mit einem Anwalt, der mir extra dafür empfohlen wurde, ein Erstgespräch. Dieser kennt eine Richterin am Sozialgericht angeblich privat. Dessen Hinweis war sinngemäß (das hatte ich im ersten Text erwähnt): "sie wollen doch keine schlafenden Hunde wecken!" Und nach seinem Wissen wäre solche Themen eben sehr schwierig.

Hier im Forum erkenne ich schon, dass ich wohl eher beruhig sein sollte. Jetzt bin ich mal böse: meine Frau hat noch nie was gearbeitet, erhält bis zu ihrem Lebensende soviel Unterhalt, wie Sie selbst im Berufsleben sicher nicht erarbeitet hätte. Und dieses KV-Thema interessiert sie nicht und ich mache mich verrückt.

Ich kann das Problem nicht auf die Seite legen. Das schaffe ich nicht. Da ich VdK-Mitglied bin und dort eine supernette und auch kompetente Fachfrau kenne, werde ich mal dort fragen. Offen - hier im Forum - wäre für mich aber die Kontakt-Frage, ob und wie ich mit der KV in Verbindung treten könnte. Müsste ich da auf die Geschäftsstelle und so die Lawine lostreten oder kann man da z.B. erstmal anonym fragen. Sorry, vielleicht ein bisschen naiv???
LG

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 18.05.2018, 20:06

Hallo,
entweder, oder - da gibt es meines Erachtens nach keine andere Lösung.
Entweder du kümmerst dich nicht darum weil es dich ja auch direkt, vor allen Dingen, finanziell nicht betrifft, was durchaus verständlich wäre oder du siehst aus Prinzip nicht ein, dass deine (Noch)Ehefrau kostenlos bei dir mitversichert ist obwohl sie das aufgrund ihres Einkommens nicht sein dürfte, also von ihrem Einkommen auch ihren Kranken und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müsste. Auch diese Haltung ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden. Das mit dem anonymen Fragen, das würde ich persönlich lassen, denn wie würdest du vorgehen wollen - der Kasse anonym mitteilen, dass die Versicherte XYZ mehr Einkommen hat als sie gegenüber der Kasse angegeben hat - ich habe solche Anrufe immer
sofort vergessen, denn wer anonym etwas aussagt, der hat meist auch einen Grund dafür, meist sind es die Beweise/Belege.
Also, mein Rat - entscheide dich - wie auch immer, es ist okay - für dich allerdings eine Gewissensentscheidung.
Gruss
Czauderna

Antworten