Beitrag freiwillig Versicherter wenn Ehepartner privat.

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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stockmax
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Beitrag freiwillig Versicherter wenn Ehepartner privat.

Beitrag von stockmax » 10.05.2018, 07:28

Jetzt habe ich ewig gegoogelt und bin verwirrter denn je.

Meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert und ich privat. Wir leben beide von Vermietung/Verpachtung, zudem noch Kapitaleinkünfte, die allerdings nur in meinem Depot anfallen.

Kann es tatsächlich sein, dass meine Frau nur maximal bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze eingestuft wird, ganz unabhängig wie hoch das Familieneinkommen ist? Das heisst, der Maximalbeitrag inklusive Pflege liegt irgendwo bei 380 Euro? Folgende Fragen die mich verwirren:

1. Angenommen ich sterbe einmal vor meiner Frau. Muss sie dann plötzlich wieder bis zur ganzen Beitragsbemessungsgrenze, also den doppelten Beitrag bezahlen?

2. Angenommen sie würde wieder sozialversicherungspflichtig arbeiten, dann würde der Beitrag wieder maximal bis zur gesamten Beitragsbemessungsgrenze erhoben, könnte sich also verdoppeln? Das hieße ja dann, das nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Maximalbeiträge zahlen...alle anderen nur maximal den halben Beitrag?? Ist dem tatsächlich so?

Ich bedanke mich schon vorab für Leute die meine Verwirrung entwirren!

vikingz
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Beitrag von vikingz » 10.05.2018, 09:23

Wenn der gesetzlich versicherte Ehegatte über der halben Beitragsbemessungsgrenze verdient, dann wird der Beitrag auch von der vollen Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

Die Regelung findet sich in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler.

stockmax
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Beitrag von stockmax » 10.05.2018, 09:37

Hallo Vikingz,

danke für die Antwort, die aber meine Frage nicht ganz trifft. Meine Frau ist ja nicht gesetzlich versichert, sondern freiwillig gesetzlich und hat auch kein Arbeitseinkommen, sondern lediglich aus Vermietung/Verpachtung. Mich verwirrt die Tatsache, dass Menschen, die sich in einer Lebensgemeinschaft mit einem privat Versicherten befinden, dann lediglich bis maximal zur halben Beitragsbemessungsgrenze eingestuft werden. (sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten).

Extrembeispiel:

Einkommen meiner Frau aus Vermietung Verpachtung: 100 Euro
Einkommen des Ehemanns (privat versichert): 1 Mio Euro.
Gesamteinkommen Familie: 1.000.100.--
halbes Einkommen: 500.050.--

Die Hälfte der gemeinsamen Einnahmen (500.050,00 EUR) überschreitet die halbe monatliche Beitragsbemessungsgrenze für 2018 von 2.212,50 EUR. Als beitragspflichtige Einnahmen meiner Frau sind daher 2.212.50 EUR zugrunde zu legen.

Diese Berechnungsweise erstaunt mich :shock:

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 10.05.2018, 15:17

Hallo stockmax,

Auch eine freiwillige Versicherung ist eine gesetzliche Versicherung, es ist halt nur keine Pflichtversicherung. Vikingz' Satz bezieht sich natürlich auf den freiwillig bei eine gesetzlichen Krankenkasse versicherten Ehehgatten.

Viele Grüße
D-S-E

stockmax
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Beitrag von stockmax » 10.05.2018, 15:25

Hallo D-S-E,

ja, aber mich erstaunt denn die Berechnungsweise. Das zeigt, dass man bei Einnahmen wie Zinsen/Dividenden diese unbedingt auf den privat Versicherten laufen lassen sollte, denn wenn signifikante Zinsen/Dividenden direkt an den "freiwillig Versicherten" flössen wäre man sehr schnell bei den Höchstbeträgen angelangt. So kann man die Beiträge gut bei der Hälfte deckeln. Es gibt also erstaunlich viel Optimierungsspielraum, was mich überrascht! Depot also immer auf den Namen des privat Versicherten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.05.2018, 17:17

stockmax hat geschrieben:Hallo D-S-E,

ja, aber mich erstaunt denn die Berechnungsweise. Das zeigt, dass man bei Einnahmen wie Zinsen/Dividenden diese unbedingt auf den privat Versicherten laufen lassen sollte, denn wenn signifikante Zinsen/Dividenden direkt an den "freiwillig Versicherten" flössen wäre man sehr schnell bei den Höchstbeträgen angelangt. So kann man die Beiträge gut bei der Hälfte deckeln. Es gibt also erstaunlich viel Optimierungsspielraum, was mich überrascht! Depot also immer auf den Namen des privat Versicherten.
Hallo,
ja, kann man machen, doch sind solche "Verhältnisse", die einen solchen Weg notwendig machen würden in der Praxis selten. Wir reden hier von Erträgen von mehreren 100€ pro Monat wenn es um das Erreichen der Höchstgrenzen geht - wie gesagt, kommt nicht sehr oft vor, aber kann man machen - ist auch eine steuerliche Frage, meine ich, und ob sich das da lohnt ??.
Gruss
Czauderna

vikingz
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Beitrag von vikingz » 11.05.2018, 19:50

Ich kann Ihre Verwunderung auch nicht so richtig teilen.

Der halbe Höchstbeitrag ist immer noch nicht wenig, neben steuerlichen Effekten, die es zu bedenken gilt.

In der Praxis entstehen ganz häufig aus einer großen Familie auch zwei kleinere Familien, zum "Laufenlassen" gehören schon sehr stabile Verhältnisse. Der Gutverdiener an sich hat dabei kein Depot, sondern er hat eine Firma, da wird es schwieriger mit Vertrauens- und Haftungsfragen.

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