Hallo und Guten Tag,
erstmal Danke für die Aufnahme in dieses Forum.
Beim Thema Blockfristen sträuben sich mir die Haare weil ich grade selber betroffen bin . Sehr kompliziertes Thema. Ich habe hier auch vieles gelesen und komme doch nicht dahinter.
Ich habe von Oktober 2016. bis einschl. 14.03.18 Krankengeld wegen derselben Krankheit bezogen.
Bis dahin also 14.3.18 lief auch die letzte AU mit immer der selben Diagnose.
Anspruch KG hätte ich noch bis 8.04.18.
Nun bin ich seit 15.0318 mit einer völlig anderen Diagnose AU vorerst für 3 Wochen. Die KK rührt sich nicht trotz mehrerer Anrufe und Mails. Die sind sich wohl im unklaren.
Mich würde mal int. ob hier nun eine neue Blockfrist entsteht oder was mir da sonst blühen kann.
Arbeitsverhältniss besteht noch
Vielen Dank für eure Beiträge im voraus.
Blockfristen Krankengeld
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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Oder andersherum gefragt:
Ist während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzugetreten?
§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/48.html
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Oder andersherum gefragt:
Ist während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzugetreten?
§ 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/48.html
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Krankengeld Blockfristen
Danke für die Antworten......ich denke das beantwortet meine Frage im wesentlichen.