Berechtigung von Pfegekosten-Nachforderung an Ehepartner
Moderator: Czauderna
Berechtigung von Pfegekosten-Nachforderung an Ehepartner
Guten Tag,
... auf Grund eines Heimvertrags erhält der Ehepartner eine Nachforderung des Heims für die letzten Jahre. Die Pflegekosten-Selbstbeteiligung wird durch eine Hypothek finanziert. Der Anlass ist eine Bewertung des Sozialamtes (der Ehepartner) erhält zu viel Rente.
Vor diesem Hintergrund wurden die Vermögensverhältnisse vorher ja offenkundig nicht richtig geprüft.
Nach mir vorliegenden Informationen wurde die Nachforderung durch eine gezielte Meldung des Betreuers an die Heimleitung veranlasst. Damit ist die Ursache zumindest klar. Ungeachtet dessen wurde bei der Festsetzung der Eigenleistungsfähigkeit bisher die Rentenhöhe offenkundig nicht berücksichtigt. Trotz dieser Fakten kommt mir die Nachforderung recht willkürlich vor.
Besteht eine realistische Chance für eine Forderungsanfechtung vor dem Sozialgericht ?!
Rechtsgrundlage der Forderung sind übrigens die (§§ 90 und 91 SGB XII)
... auf Grund eines Heimvertrags erhält der Ehepartner eine Nachforderung des Heims für die letzten Jahre. Die Pflegekosten-Selbstbeteiligung wird durch eine Hypothek finanziert. Der Anlass ist eine Bewertung des Sozialamtes (der Ehepartner) erhält zu viel Rente.
Vor diesem Hintergrund wurden die Vermögensverhältnisse vorher ja offenkundig nicht richtig geprüft.
Nach mir vorliegenden Informationen wurde die Nachforderung durch eine gezielte Meldung des Betreuers an die Heimleitung veranlasst. Damit ist die Ursache zumindest klar. Ungeachtet dessen wurde bei der Festsetzung der Eigenleistungsfähigkeit bisher die Rentenhöhe offenkundig nicht berücksichtigt. Trotz dieser Fakten kommt mir die Nachforderung recht willkürlich vor.
Besteht eine realistische Chance für eine Forderungsanfechtung vor dem Sozialgericht ?!
Rechtsgrundlage der Forderung sind übrigens die (§§ 90 und 91 SGB XII)
Gegendarstellung
Wo bitte sehr ist das denn eine umfassende Antwort. Da bleiben doch satt und genug fragen offen. Ich kann keine Aussage erkennen weshalb die Nachforderung erfolgt. Die Rentenhöhe war bereits ab dem Heimvertrag bekannt. Wenn man so eine Antwort gibt muss man ja eigentlich einen guten Durchblick haben.
Re: Gegendarstellung
Hallo Helmes63,Helmes63 hat geschrieben:Wo bitte sehr ist das denn eine umfassende Antwort. Da bleiben doch satt und genug fragen offen. Ich kann keine Aussage erkennen weshalb die Nachforderung erfolgt. Die Rentenhöhe war bereits ab dem Heimvertrag bekannt. Wenn man so eine Antwort gibt muss man ja eigentlich einen guten Durchblick haben.
auf was beziehst du dich jetzt, auf den Link von broemmel oder auf meinen Beitrag - wenn du mich meinst, ich habe geschrieben, dass dort schon alles behandelt wurde und habe nichts von einer "umfassenden Antwort" geschrieben - allerdings wirst du diese wahrscheinlich hier in diesem Forum nicht bekommen - warum ? - jetzt kannst du meinen Beitrag hernehmen.
Gruss
Czauderna
Re: Gegendarstellung
Ich aber auch nicht, da mir der genaue Wortlaut des Amtes bislang nicht bekannt ist. Ohne den kann man hier nur spekulieren, aber keine seriösen Aussagen machen.Helmes63 hat geschrieben:Ich kann keine Aussage erkennen weshalb die Nachforderung erfolgt.
Bis jetzt weiß ich nicht mal um was es denn geht (Einkommen? Vermögen?)
Richtigstellung
Wenn mein Beitrag unvollständig ist sollte man das einfach sagen. Ich bin schließlich kein Telepath. Außerdem ist das als Antwort relativ dünn. In der Zwischenzeit ist mir übrigens bekannt geworden, dass die Nachforderungshöhe viel zu hoch angesetzt ist.
Das zeigt dass die hier vorgebrachten Antworten dem Fall nicht annährend Rechnung tragen. Es ist sicherlich keine Schande wenn man sagt, dass man in dem besagten Fall nicht durchblickt, weil die Materie zu kompliziert ist.
Das zeigt dass die hier vorgebrachten Antworten dem Fall nicht annährend Rechnung tragen. Es ist sicherlich keine Schande wenn man sagt, dass man in dem besagten Fall nicht durchblickt, weil die Materie zu kompliziert ist.
Re: Richtigstellung
Hallo Helmes63,Helmes63 hat geschrieben:Wenn mein Beitrag unvollständig ist sollte man das einfach sagen. Ich bin schließlich kein Telepath. Außerdem ist das als Antwort relativ dünn. In der Zwischenzeit ist mir übrigens bekannt geworden, dass die Nachforderungshöhe viel zu hoch angesetzt ist.
Das zeigt dass die hier vorgebrachten Antworten dem Fall nicht annährend Rechnung tragen. Es ist sicherlich keine Schande wenn man sagt, dass man in dem besagten Fall nicht durchblickt, weil die Materie zu kompliziert ist.
wenn ich es richtig gelesen habe, so hat dir niemand eine Antwort auf deine Frage gegeben, weder broemmel, noch Pichilemu und auch ich habe zwar einen Beitrag geschrieben aber deine Frage beantwortet habe ich auch nicht. Von broemmel und von mir wirst du keine Hilfe bekommen, denn wir , und ich nehme an, broemmel geht da genau so wie mir, haben davon keine Ahnung, was Rechtmäßigkeit von Nachforderungen eines Pflegeheims beim zu Pflegenden oder dessen Angehörigen angeht. Pichilemu weiß da offenbar mehr, aber wie er geschrieben hat, braucht er dazu Fakten und keine Anmache, von wegen die Antwort wäre recht dünn.
Also, liefere dem User die Daten, vielleicht kann er dir helfen.
Gruss
Czauderna
Richtigstellung
Mir ist unklar welche Informationen hier fehlen sollen. Tatsache ist jedenfalls, dass die Nacherhebungshöhe hier als unangemessen vom zuständigen Sozialamt beanstandet wird.
Wo ich hier konkret dran bin stellt sich erst heraus, wenn ich weiß wie hier realistische Zahlen aussehen. Diese müssen schlichtweg erst einmal ein- bzw. angefordert werden.
Wo ich hier konkret dran bin stellt sich erst heraus, wenn ich weiß wie hier realistische Zahlen aussehen. Diese müssen schlichtweg erst einmal ein- bzw. angefordert werden.
Wenn ich das aus dem Parallelthread richtig lese, ist doch in der Sache schon ein Anwalt eingeschaltet. Dann sollte man den vielleicht seine Arbeit machen lassen.
Du sprichst in Rätseln. Ich verstehe immer noch nicht 1. wer was zurückfordert (Heim? Sozialamt? Beide?) und 2. ob es jetzt um Einkommensanrechnung und Vermögensanrechnung geht (laufende Rente ist zunächst einmal Einkommen, § 90 SGB XII ist aber die Vorschrift zu Vermögen).
Du sprichst in Rätseln. Ich verstehe immer noch nicht 1. wer was zurückfordert (Heim? Sozialamt? Beide?) und 2. ob es jetzt um Einkommensanrechnung und Vermögensanrechnung geht (laufende Rente ist zunächst einmal Einkommen, § 90 SGB XII ist aber die Vorschrift zu Vermögen).
Keine Nachfrage bitte! Die werden von helmes63 noch nie beantwortetPichilemu hat geschrieben:Wenn ich das aus dem Parallelthread richtig lese, ist doch in der Sache schon ein Anwalt eingeschaltet. Dann sollte man den vielleicht seine Arbeit machen lassen.
Du sprichst in Rätseln. Ich verstehe immer noch nicht 1. wer was zurückfordert (Heim? Sozialamt? Beide?) und 2. ob es jetzt um Einkommensanrechnung und Vermögensanrechnung geht (laufende Rente ist zunächst einmal Einkommen, § 90 SGB XII ist aber die Vorschrift zu Vermögen).
ergänzende Angaben zum besseren Verständnis
Der Pflegekosten-Nachforderer ist hier das Alten-Heim, weil dieses erstmals Informationen über die Rentenhöhe des Ehepartners erhalten hat.
Auf Nachfrage beim Sozialamt (eingeschaltet) wegen der Hypothek wird klar, dass der Nachforderungsansatz zu hoch ist. Dies hat mich doch sehr gewundert, wenn die Berechnung doch nach objektiv nachprüfbaren Kriterien erfolgen soll.
Auf Nachfrage beim Sozialamt (eingeschaltet) wegen der Hypothek wird klar, dass der Nachforderungsansatz zu hoch ist. Dies hat mich doch sehr gewundert, wenn die Berechnung doch nach objektiv nachprüfbaren Kriterien erfolgen soll.
Zunächst einmal wundert mich hier, wieso der Pflegesatz von der Rente des Ehepartners abhängen soll. Davon hab ich noch nie gehört. Eigentlich hängt der Pflegesatz bei Altfällen bis 31. Dezember 2017 (dürfte hier vorliegen) einzig und allein von der Pflegestufe ab, bei Neufällen ab 1. Januar 2018 ist der Pflegesatz sogar für jeden Bewohner exakt gleich.
Zweitens besteht zwischen Altenheim und dem Bewohner ein zivilrechtlicher Vertrag. Das Altenheim ist keine Behörde und kann nichts "nachfordern". Es kann Ansprüche vor Gericht geltend machen wenn es meint, dass die Verpflichtungen aus dem Vertrag bzgl. der Zahlung des Entgelts nicht vollständig erfüllt wurden. Das wars dann auch. Auch zu einer einseitigen Änderung des Vertrags dürfte das Altenheim nicht befugt sein (und rückwirkend schon gar nicht), da die Pflegesätze bei den allermeisten Altenheimen ohnehin in Leistungsvereinbarungen mit dem zuständigen Sozialhilfeträger festgelegt sind und gar nicht einseitig abgeändert werden können.
Zweitens besteht zwischen Altenheim und dem Bewohner ein zivilrechtlicher Vertrag. Das Altenheim ist keine Behörde und kann nichts "nachfordern". Es kann Ansprüche vor Gericht geltend machen wenn es meint, dass die Verpflichtungen aus dem Vertrag bzgl. der Zahlung des Entgelts nicht vollständig erfüllt wurden. Das wars dann auch. Auch zu einer einseitigen Änderung des Vertrags dürfte das Altenheim nicht befugt sein (und rückwirkend schon gar nicht), da die Pflegesätze bei den allermeisten Altenheimen ohnehin in Leistungsvereinbarungen mit dem zuständigen Sozialhilfeträger festgelegt sind und gar nicht einseitig abgeändert werden können.
ergänzende Information
Ich habe zum Sachverhalt neue Informationen. Es gibt in diesem falle offenkundig einen gesetzlichen Zusatzbeitrag der ab einer gewissen Rentenhöhe seitens des Pflegeheims geltend gemacht werden kann in Höhe von 259 €.
Dieser kann jedoch deutlich höher ausfallen wenn der Heimvertrag das her gibt. Allerdings sind mir immer noch hierzu wichtige Details unklar, so habe ich eine passende Rechtsgrundlage hierfür im SGB-V bisher nicht finden können.
Dieser kann jedoch deutlich höher ausfallen wenn der Heimvertrag das her gibt. Allerdings sind mir immer noch hierzu wichtige Details unklar, so habe ich eine passende Rechtsgrundlage hierfür im SGB-V bisher nicht finden können.