Steuerklassenwechsel wegen Heirat im Dezember.
Moderator: Czauderna
Steuerklassenwechsel wegen Heirat im Dezember.
Hallo,
ich habe im Dezember 2017 geheiratet und wurde im Januar krankgeschrieben. Jetzt will die TK die Dezemberabrechnung als Basis für mein Krankengeld nehmen. Soweit so richtig. Da das Finanzamt aber die Daten erst 2018 gesendet hat, stand auf der Abrechnung noch die Steuerklasse I. Der Arbeitgeber hat natürlich 2017 abgeschlossen und wird die Lohnabrechnung nicht mehr ändern. Soweit auch ok weil nachvollziehbar. Ich habe der TK die Fakten mitgeteilt und um Änderung der Steuerklasse bei der Berechnung des Krankengeldes gebeten. Das macht für mich immerhin rund 250 Euro aus. Die TK weigert sicht mit der Begründung, dass diese nur auf eine korrigierte Lohnabrechnung reagieren könnte. Diese werde ich nun mal nicht kriegen.
Jetzt hätte ich gerne einen Rat/Gesetzestext oder ähnliches, mit dem ich die TK dazu bewegen kann die Steuerklasse für die Berechnung zu ändern. Unterlagen habe ich natürlich alles um das zu belegen. Technisch dürfte es doch auch kein Problem sein.
Für jeden sinvollen Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Karsten
ich habe im Dezember 2017 geheiratet und wurde im Januar krankgeschrieben. Jetzt will die TK die Dezemberabrechnung als Basis für mein Krankengeld nehmen. Soweit so richtig. Da das Finanzamt aber die Daten erst 2018 gesendet hat, stand auf der Abrechnung noch die Steuerklasse I. Der Arbeitgeber hat natürlich 2017 abgeschlossen und wird die Lohnabrechnung nicht mehr ändern. Soweit auch ok weil nachvollziehbar. Ich habe der TK die Fakten mitgeteilt und um Änderung der Steuerklasse bei der Berechnung des Krankengeldes gebeten. Das macht für mich immerhin rund 250 Euro aus. Die TK weigert sicht mit der Begründung, dass diese nur auf eine korrigierte Lohnabrechnung reagieren könnte. Diese werde ich nun mal nicht kriegen.
Jetzt hätte ich gerne einen Rat/Gesetzestext oder ähnliches, mit dem ich die TK dazu bewegen kann die Steuerklasse für die Berechnung zu ändern. Unterlagen habe ich natürlich alles um das zu belegen. Technisch dürfte es doch auch kein Problem sein.
Für jeden sinvollen Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Karsten
Für die TK ist der letzte abgerechnete Lohnabrechnungszeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit maßgebend.
Das ist hier der Dezember. Und das was der AG abgerechnet hat wird genommen. Die TK rechnet da gar nichts. Ist auch nicht ihre Aufgabe. Steuerklassen werden beim Finanzamt geändert, nicht bei der Krankenkasse.
Die Kasse rechnet auch kein Netto aus sondern entnimmt das vorherige Netto der Bescheinigung des Arbeitgebers
https://krankengeld24.de/berechnung/104 ... lasse.html
Das ist hier der Dezember. Und das was der AG abgerechnet hat wird genommen. Die TK rechnet da gar nichts. Ist auch nicht ihre Aufgabe. Steuerklassen werden beim Finanzamt geändert, nicht bei der Krankenkasse.
Die Kasse rechnet auch kein Netto aus sondern entnimmt das vorherige Netto der Bescheinigung des Arbeitgebers
https://krankengeld24.de/berechnung/104 ... lasse.html
Danke für das Beispiel. Das würde ich ja verstehen. Bei mir ist aber der Unterschied zu dem Beispiel, dass die Änderung eben vorher erfolgt ist. Das hat mir das Finanzamt auch bestätigt und so bekomme ich die LS auch zurück. Es sind in diesem Fall nur nicht die „normalen“ Kanäle. Die Frage ist halt, wie kann ich die Daten anpassen?
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Es kommt nicht auf den Zeitpunkt der Änderung an. Maßgebend ist das abgerechnete Gehalt. Näheres unter
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... engeld.pdf
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... engeld.pdf
Gerichtsurteil u. a https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=20646Wenn sich nach dem abgerechneten Bemessungszeitraum durch eine Änderung des Steuerfreibetrags oder einen Wechsel der Steuerklasse künftig geringere (oder höhere) Steuerabzüge ergeben, wirkt sich dies nicht auf das für die Krankengeldberechnung relevante Nettoarbeitsentgelt aus.