neugeborenes privat versichern - fragen!
Moderator: Czauderna
neugeborenes privat versichern - fragen!
guten tag,
ist das richtig, dass ich als pflichtversicherte rentnerin mein neugeborenes privat versichern kann? natürlich kann ich mir das leisten,das vorab...
wenn ja, wie läuft das genau ab? die entbindung wird über meine gesundheitskarte abgerechnet...und den antrag bei einer pkv fürs baby stelle ich dann nach der geburt?
danke.
ist das richtig, dass ich als pflichtversicherte rentnerin mein neugeborenes privat versichern kann? natürlich kann ich mir das leisten,das vorab...
wenn ja, wie läuft das genau ab? die entbindung wird über meine gesundheitskarte abgerechnet...und den antrag bei einer pkv fürs baby stelle ich dann nach der geburt?
danke.
Weil durch die bestehende gesetzliche Krankenversicherung bei dir die Familienversicherung greift.
Du wirst von der GKV also garnicht gefragt, wie du das Kind versichern möchtest. Du hast jedoch die Pflicht nach Geburt einen Mitversicherungsantrag bei der GKV zu stellen, so dass rückwirkend die Familienversicherung greift.
Dies musst du tun! Das Kind nicht versichern bzw. einfach privat versichern ist nicht erlaubt.
Du wirst von der GKV also garnicht gefragt, wie du das Kind versichern möchtest. Du hast jedoch die Pflicht nach Geburt einen Mitversicherungsantrag bei der GKV zu stellen, so dass rückwirkend die Familienversicherung greift.
Dies musst du tun! Das Kind nicht versichern bzw. einfach privat versichern ist nicht erlaubt.
hier finde ich aber die info, dass es doch möglich ist.
was stimmt denn nun?
"Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen. Einige Unternehmen bieten einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung."
https://www.pkv.de/themen/krankenversic ... ersichern/
was stimmt denn nun?
"Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen. Einige Unternehmen bieten einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung."
https://www.pkv.de/themen/krankenversic ... ersichern/
@Miep:
Ergänzend hierzu habe ich mal kurz Rücksprache gehalten.
Ich revidiere hier meine Aussagen und kann dir folgendes mitteilen:
Es besteht keine Pflicht ein Neugeborenes sofort der Familienversicherung zu melden. Du kannst einen PKV-Antrag stellen und das Kind muss durch die Gesundheitsprüfung. Anträge bei PKV und Familienversicherung darfst du nicht parallel stellen.
Schau dich also nach PKVen um, die Kinder nehmen wenn die Eltern nicht Mitglied sind und lasse dich über Tarife informieren.
Ergänzend hierzu habe ich mal kurz Rücksprache gehalten.
Ich revidiere hier meine Aussagen und kann dir folgendes mitteilen:
Es besteht keine Pflicht ein Neugeborenes sofort der Familienversicherung zu melden. Du kannst einen PKV-Antrag stellen und das Kind muss durch die Gesundheitsprüfung. Anträge bei PKV und Familienversicherung darfst du nicht parallel stellen.
Schau dich also nach PKVen um, die Kinder nehmen wenn die Eltern nicht Mitglied sind und lasse dich über Tarife informieren.