Was passiert nach Reha?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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hallore1970
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Was passiert nach Reha?

Beitrag von hallore1970 » 22.01.2018, 17:54

Ich bin seit Ende März 2017 ununterbrochen krankgeschrieben und befand mich von Oktober 2017 bis Mitte Januar 2018 in stationärer Behandlung.
Besonderheit, die Erkrankung läuft bereits seit der Kündigungsfrist, d.h. wenn ich wieder gesund sein sollte, bin ich arbeitssuchend.
Bis dahin war ich auf Grund meines Einkommens freiwillig in der GKV versichert.

Aus der Klinik wurde ich arbeitsunfähig mit der Empfehlung bzw. einem Antrag auf medizinische Reha entlassen. Mein Hausarzt schreibt mich nun bis zum Antritt der Maßnahme krank. Während dieser Maßnahme bekomme ich Übergangsgeld.

Was passiert eigentlich mit meiner Krankenkassen-Mitgliedschaft im Falle der Arbeitsfähigkeit nach der Reha bzw. wenn ich weiterhin arbeitsunfähig bin? Sobald ich gesund bin entfällt ja der Anspruch auf Krankengeld. Bleibe ich dann bei Beantragung von Arbeitslosengeld in meiner alten Kasse oder können die mich kündigen?
Wie sieht es aus, wenn ich arbeitsunfähig bleibe, bekomme ich dann wieder Krankengeld (der Anspruch ist noch nicht komplett aufgebraucht) oder bin ich mit Antritt der Reha und Bezug von Übergangsgeld automatisch auch aus dem Krankengeld raus? Kann mich die Kasse für diesen Fall kündigen?

Vielen Dank für Eure geschätzte Rückmeldung

Czauderna
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Re: Was passiert nach Reha?

Beitrag von Czauderna » 22.01.2018, 19:17

hallore1970 hat geschrieben:Ich bin seit Ende März 2017 ununterbrochen krankgeschrieben und befand mich von Oktober 2017 bis Mitte Januar 2018 in stationärer Behandlung.
Besonderheit, die Erkrankung läuft bereits seit der Kündigungsfrist, d.h. wenn ich wieder gesund sein sollte, bin ich arbeitssuchend.
Bis dahin war ich auf Grund meines Einkommens freiwillig in der GKV versichert.

Aus der Klinik wurde ich arbeitsunfähig mit der Empfehlung bzw. einem Antrag auf medizinische Reha entlassen. Mein Hausarzt schreibt mich nun bis zum Antritt der Maßnahme krank. Während dieser Maßnahme bekomme ich Übergangsgeld.

Was passiert eigentlich mit meiner Krankenkassen-Mitgliedschaft im Falle der Arbeitsfähigkeit nach der Reha bzw. wenn ich weiterhin arbeitsunfähig bin? Sobald ich gesund bin entfällt ja der Anspruch auf Krankengeld. Bleibe ich dann bei Beantragung von Arbeitslosengeld in meiner alten Kasse oder können die mich kündigen?
also, wenn du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst, dann bekommst du wieder Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn du arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst und Arbeitslosengeld beantragst, dann bleibst du bei deiner bisherigen Kasse als Arbeitslosengeldbezieherin pflichtversichert. Wenn du kein Arbeitslosegeld beantragst, kannst du dich trotzdem bei der bisherigen Kasse freiwillig weiter versichern. Die Kasse kann dir nicht kündigen
Wie sieht es aus, wenn ich arbeitsunfähig bleibe, bekomme ich dann wieder Krankengeld (der Anspruch ist noch nicht komplett aufgebraucht) oder bin ich mit Antritt der Reha und Bezug von Übergangsgeld automatisch auch aus dem Krankengeld raus? Kann mich die Kasse für diesen Fall kündigen? siehe oben

Vielen Dank für Eure geschätzte Rückmeldung
Du hast deinen Beitrag doppelt eingestellt - ich lösche den anderen, okay ?
Gruss
Czauderna

quni
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Beitrag von quni » 23.01.2018, 13:53

Huhu

solange man arbeitsunfähig geschrieben ist bekommt man Krankengeld und soweit ich weis kann man nicht von einer Krankenkasse gekündigt werden, solange man seinen Beitrag bezahlt. Bei ALG 1 und 2 wirde der Beitrag gezahlt somit ist man auch bei Arbeitslosigkeit versichert.

Liebe Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.01.2018, 14:15

quni hat geschrieben:Huhu

solange man arbeitsunfähig geschrieben ist bekommt man Krankengeld und soweit ich weis kann man nicht von einer Krankenkasse gekündigt werden, solange man seinen Beitrag bezahlt. Bei ALG 1 und 2 wirde der Beitrag gezahlt somit ist man auch bei Arbeitslosigkeit versichert.

Liebe Grüße
Hallo,
auch wenn man seinen Beitrag nicht bezahlt kann die Kasse nicht kündigen sondern nur eine Leistungseinschränkung vornehmen.
Gruss
Czauderna

hallore1970
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Beitrag von hallore1970 » 24.01.2018, 08:43

Vielen Dank für die bisherigen fundierten und vorallem schnellen Antworten.

Ich halte also fest, meine Kasse kann mich nicht kündigen . Hat vielleicht auch noch jemand einen Rat bezüglich des Krankengeldes? Gehe ich recht in der Annahme, dass mir nach der Reha bei weiterer AU das Krankengeld in der bisher bewilligten Höhe gezahlt wird oder findet hier nach dem Übergangsgeld der Reha eine Neuberechnung statt?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.01.2018, 14:17

hallore1970 hat geschrieben:Vielen Dank für die bisherigen fundierten und vorallem schnellen Antworten.

Ich halte also fest, meine Kasse kann mich nicht kündigen . Hat vielleicht auch noch jemand einen Rat bezüglich des Krankengeldes? Gehe ich recht in der Annahme, dass mir nach der Reha bei weiterer AU das Krankengeld in der bisher bewilligten Höhe gezahlt wird oder findet hier nach dem Übergangsgeld der Reha eine Neuberechnung statt?
Hallo,
wenn schon vor Antritt der Reha Krankengeld bezogen wurde und die Entlassung aus der Reha als arbeitsunfähig erfolgt, dann wird das Krankengeld in gleicher Höhe wie vor der Reha weiter gezahlt.
Gruss
Czauderna

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