neue KVdR-Regelung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ichselbst
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neue KVdR-Regelung

Beitrag von ichselbst » 22.01.2018, 14:17

Hallo,

ich hatte ja in der Vergangenheit schonmal wegen meinem Vater gefragt, wie das mit der Versicherung aussieht wenn diese 9/10-Regelung nicht erfüllt ist.

nun ist es ja so, dass es da wohl eine Gesetzesänderung gab, und pro Kind 3 Jahre angerechnet werden dürfen.

Bemerkung am Rande: er bezieht derzeit ALG. EM-Rente wurde abgelehnt. Ende des Jahres will er in Altersrente gehen.

ich hab dazu jetzt folgende Fragen:

geht die Anrechnung der 3 Jahre nur für die Mutter, oder auch für den Vater?

muss derjenige welche unbedingt daheim geblieben sein zur Erziehung?

werden alle Kinder angerechnet, auch die, die nach einer Trennung beim anderen Elternteil gelebt haben?

macht das Geburtsjahr des Kindes etwas aus?

macht es einen Unterschied, wenn das Kind in der ersten Erwerbshälfte geboren ist und nicht in der geprüften zweiten?

wie weißt man die Anzahl der Kinder nach? mit der Geburtsurkunde?

Epson
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Beitrag von Epson » 22.01.2018, 17:09

Hallo ichselbst!

geht die Anrechnung der 3 Jahre nur für die Mutter, oder auch für den Vater?
Die Anrechnung geht für beide Elternteile!

muss derjenige welche unbedingt daheim geblieben sein zur Erziehung?
Nein!

werden alle Kinder angerechnet, auch die, die nach einer Trennung beim anderen Elternteil gelebt haben?
Ja, sofern es sich um leibliche Kinder handelt, muss keine häusliche Gemeinschaft bestanden haben!

macht das Geburtsjahr des Kindes etwas aus?
Nein. Jedoch muss das Kind vor der Rentenantragstellung geboren sein!

macht es einen Unterschied, wenn das Kind in der ersten Erwerbshälfte geboren ist und nicht in der geprüften zweiten?
Nein, aber vor Rentenantrag (siehe oben)!


wie weißt man die Anzahl der Kinder nach? mit der Geburtsurkunde
Bei leiblichen Kindern im Idealfall ja! Oder durch eine Kopie des Familienbuches. Es werden jedoch auch Adoptiv-, Pflege-, und Stiefkinder angerechnet. Hier benötigt man dann entsprechend andere Nachweise.

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 22.01.2018, 19:46

oh wow.
das wäre ja super. mein Vater war 10 Jahre selbständig und PKV damals. ist jetzt schon seit Ewigkeiten wieder GKV. ihm fehlen aber diese 10 Jahre.

insgesamt hat er drei Kinder, aber nur von zweien, nämlich mir und meinem Bruder die Geburtsurkunde. die von seinem dritten Kind nicht (mehr). besteht auch kein Kontakt mehr.

wo kann ich nachrechnen, ob er die Zeiten jetzt erfüllt? also anstatt 10 Jahre würden ihm dann ja nur 4 Jahre fehlen (bei zwei Kindern). wenn wir irgendwie an die Geburtsurkunde meines Halbbruders kommen würden, dann würde nur ein Jahr fehlen.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 22.01.2018, 21:34

Die Geburtsurkunde des Halbbruders rückt das Standesamt am Geburtsort für einen kleinen Obolus heraus. Das dürfte das geringste Problem darstellen.

Epson
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Beitrag von Epson » 22.01.2018, 21:44

Wenn er lediglich die zehn Jahre Lücke hat, reichen drei Kinder locker um die 90% zu erfüllen. Wie Pichimelu schreibt, bekommt man gegen eine geringe Gebühr eine Abschrift der Geburtsurkunde. Dann schnell den Antrag stellen. Auch gerne formlos. Und alle drei Urkunden in Kopie beifügen. Ob es einen KVdR Rechner online gibt, weiß ich tatsächlich gerade auch nicht.

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 22.01.2018, 21:53

hab schon selbst gesucht und einen Rechner gefunden. mit 2 Kindern schafft er es nicht, aber mit dem 3.

wir versuchen jetzt die Geburtsurkunde zu bekommen.

mein Vater hat auch Unterhalt gezahlt. aber ich glaub nicht, dass da noch Unterlagen vorhanden sind. dat Kind ist Ende 40 :lol:

heinrich
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Beitrag von heinrich » 23.01.2018, 22:04

Kontakt mit dem Halbruder aufnehmen.

Er wird ja von sich selbst eine Geburtsurkunde haben

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 23.01.2018, 23:42

das ist von beiden Seiten nicht anstrebsam.
und ich hab ihn nie kennengelernt.
mein Vater hat jetzt die Geburtsurkunde beim Standesamt wo er geboren wurde angefordert.

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