Hallo,
ich habe bei der IKK-Direkt einen Wahltarif mit 3 Jähriger Bindungsfrist abgeschlossen. Die IKK hat zum Jahreswechsel mit der TK fusioniert. Da mich die TK annervt, wollte ich jetzt meine Kasse wechseln, da ich ja nicht mit der TK sondern der IKK einen Vetrag abgeschlossen habe. Die TK sieht das aber nicht ein und beharrt auf den drei Jahren, da sie den Vertrag übernommen hätten.
Ist das rechtens, auch bei einer Fusion?
SGB V § 53 Wahltarife läßt sich da leider nicht darüber aus!
Nur nochmals zur Klarheit, wäre die IKK nicht fusioniert wäre ich nie auf die Idee zu kündigen gekommen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das Verträge so mirnix dirnix einfach mit einer Fusion übernommen werden können ohne Kündigungsmöglichkeit.
Wäre toll wenn Ihr mir helfen könntet, oder zumindest erklärt warum nicht gekündigt werden kann. Die Erklärung fehlt mir von der TK immer noch!
Schönen Abend noch
Ciao
Vorzeitige Kündigung trotz Wahltarif wegen Fusion möglich?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Ach soisses? Ihr wollte die Leute vor sich selbst schützen? Auch ein Argument.soisses hat geschrieben:Hallo,
das ist ja das Fiese bei diesen Wahltarifen. Man ist für drei Jahre gebunden, egal ob Fusionen durchgeführt oder Zusatzbeiträge erhoben werden
Drum prüfe wer sich drei Jahre binde, ob sich nicht ne bessere Krankenkasse finde. Wir haben keine Wahltarife.
Viele Grüße
Thomas
GKV