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von vlac » 15.12.2017, 20:03
Hallo,
also zunächst einmal; Bei der Forderung muss ein Anwalt oder Schuldenberater ran, der sich die Sache genau anschaut, und vor allem prüft, ob hier wirklich keine Verjährung, oder nicht wenigstens eine Verwirkung eingetreten ist. Denn unter Umständen kann es passieren, dass auch eine nicht verjährte Forderung verwirkt wird, wenn über Jahre hinweg nichts getan wird, um sie einzutreiben. Wir wissen hier aber nicht, was genau alles gemacht worden ist, und das Risiko, Dir etwas Falsches zu sagen, ist deshalb enorm.
Auch ist separat zu prüfen, ob Säumniszuschläge und Gebühren nicht vielleicht schon verjährt sind.
Darüber hinaus ist auch zu prüfen, ob die Feststellung des Ruhens der Leistungen nach so langer Zeit noch zulässig ist.
Abgesehen davon könnte vor dem Hintergrund Deiner gesundheitlichen und finanziellen Situation und der langen zeit seit Entstehen der Forderung auch eine Stundung oder Niederschlagung in Betracht kommen. Auch hier ist ein Experte derjenige, der Dir da am schnellsten und zuverlässigsten weiter helfen kann.
Darüber hinaus: So lange Dein Arzt sagt, dass die Erkrankung auch ohne Behandlung auskommt, musst Du ihm das so glauben. Du solltest aber UNBEDiINGT bei der Krankenkasse einen Nachweis des Anspruchs auf Behandlung bei akuten Erkrankungen und akuten Schmerzzuständen anfordern. Damit solltest Du beim Anzeichen einer Verschlechterung der Erkrankung zum Arzt gehen. Das Gespräch mit dem Arzt verursacht der Krankenkasse noch keine hohen Kosten. Man muss auch immer bedenken, dass es für die Krankenkasse auch keinen Sinn macht, da abzublocken, denn durch eine extreme Verschlechterung der Erkrankung würden hohe Kosten entstehen, die trotz des Ruhens der Leistungen übernommen werden müssten, denn spätestens dann ist die chronische Erkrankung akut.