Hallo
Bin momentan Arbeitsunfähig und der Krankengeldbezug läuft am 14.12.2017 aus, mein Krankenkasse hat mit bereits mitgeteilt dass ich ab diesen Zeitpunkt ebenfalls ausgesteuert werde. Meine Frage : da mein Mann ebenfalls Mitglied der krankenkasse ist, bin ich dann automatisch wieder mit ihm als Familienmitglied versichert ?
Mit freundlichen Grüssem
Was tun nach Krankenversicherung-Aussteuerung
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich nehme an, dass du Arbeitnehmerin warst, bzw. bist und von daher ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. du solltest sich dann sofort beim Arbeitsamt melden. Dieser Rat müsste auch in dem Schreiben von der Kasse stehen, mit dem dir das Ende der Krankengeldzahlung mitgeteilt wurde. Du bekommst dann ab dem Folgetag von dort Leistungen und bist natürlich auch weiter selbst versichert. Wenn du keinen Anspruch auf Leistungen durch das Arbeitsamt hast, dann lautet die Antwort - ja, dann greift die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
ich nehme an, dass du Arbeitnehmerin warst, bzw. bist und von daher ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. du solltest sich dann sofort beim Arbeitsamt melden. Dieser Rat müsste auch in dem Schreiben von der Kasse stehen, mit dem dir das Ende der Krankengeldzahlung mitgeteilt wurde. Du bekommst dann ab dem Folgetag von dort Leistungen und bist natürlich auch weiter selbst versichert. Wenn du keinen Anspruch auf Leistungen durch das Arbeitsamt hast, dann lautet die Antwort - ja, dann greift die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Ergänzung
Die Familienversicherung müsste dann noch beantragt werden.
Es erfolgt nicht automatisch.
Die FAMI ist möglich, wenn Deine Einkünfte ab 15.12.2017 nicht mehr als 425 EUR betragen.
Den Tipp mit dem ALG sollte man aber vorrangig nutzen.
Solange man auf ALG-Bewilligung wartet, könnte man aber die FAMI beantragen, da ansonsten soooo lange der Computer der Krankenkasse meint, dass Du N I CH T versichert bist.
Dann macht so ein böser Computer nämlich Schreiben an Dich, dass
Du selbst Beiträge zahlen musst.
ALSO: mal ordentlich bei Deiner KK beraten lassen
Die Familienversicherung müsste dann noch beantragt werden.
Es erfolgt nicht automatisch.
Die FAMI ist möglich, wenn Deine Einkünfte ab 15.12.2017 nicht mehr als 425 EUR betragen.
Den Tipp mit dem ALG sollte man aber vorrangig nutzen.
Solange man auf ALG-Bewilligung wartet, könnte man aber die FAMI beantragen, da ansonsten soooo lange der Computer der Krankenkasse meint, dass Du N I CH T versichert bist.
Dann macht so ein böser Computer nämlich Schreiben an Dich, dass
Du selbst Beiträge zahlen musst.
ALSO: mal ordentlich bei Deiner KK beraten lassen
Bei diesem ALG I muss man aber aufpassen, denn es ist eine Sonderform.
Guckst Du hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 81825.html
Guckst Du hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 81825.html