Hallo
Ich habe mal Fragen.
Mein Sohn und Ich, sind als Freiwilliges Mitglied in einer Krankenkasse, da mein Mann ein Beamter ist.
Seit kurzen habe ich einen Minijob von 450€ wo von ich einen kleinen Anteil in die Rentenversicherung zahle, so bekomme ich 433€ raus.
Wie jedes Jahr kommt dann die Abfrage von der Krankenkasse was mein Mann verdient.
Dort steht auch das man Mini Jobs eintragen muss.
Wenn ich richtige Informiert bin, zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale in die Knappschaft ein.
Somit darf dieser Betrag doch nicht in Betracht für die Krankenkasse gezogen werden, weil ich daraus keine Leistung bekomme, das ist doch den Krankenkasse verboten. So viel ich weiß, muss man nur einen Anteil von den 433€ für die Pflegeversicherung zahlen. Einen nutzen hat man nicht davon, weil daraus einen keine Leistungen erwachsen.
Sehr ich das richtig?
Oder hat einer andere Informationen?
Für eine Informationsquelle, Gerichtsurteil etc. wäre ich dankbar.
Barbara
Freiwilliges Mitglied und 450€ Job
Moderator: Czauderna
Hallo,AndreN hat geschrieben:Servus
Nun 50% halte ich etwas für zuviel, ich meine gelesen zu haben, bei 400€ sind es 6€ Pflegeversicherung.
Barbara
Nein, es geht nicht direkt darum wieviel Pflegeversicherung dafür bezahlt werden müssen, sondern was genau von deinem 450,00€ Job als beitragspflichtiges Einkommen angerechnet wird, und zar nur fuer die Pflegeversicherung, d.h., wenn du genau 450,00 € Brutto verdienst, dann werden fuer die Pflegeversicherung 225,00 € angerechnet, dass dies dann im Endeffekt ca. 4,50 € an Beitrag ( Pflegeversicherung) ausmachen kann, kommt schon hin, das war aber nicht die Frage, sondern warum die Kasse das wissen will.
Gruß
Czauderna