Ich möchte mich nun wieder bei der KSK versichern (war früher schon mal 3 Jahre dort und bekam Zuschüsse zur RV, damals noch verheiratet und familienversichert), bin als freiberufliche Autorin tätig und komme nun wieder über das nötige einkommen von über 3900/Jahr durch meine Texte.
Nun bekomme ich aber zusätzlichen dauerhaften Ehegattenunterhalt über 1000/Monat und habe noch einen Minijob. Ich bin freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichert und zahle 265/Monat Beiträge.
Wie läuft das ab?
Wenn die KSK mich aufnimmt, wieviel meiner Krankenkassenbeiträge würden die übernehmen?
Geht das überhaupt da mein "Einkommen" aus Unterhalt ja deutlich höher ist als mein Verdienst als Künstler - aber nicht aus einer Arbeitnehmertätigkeit.
Und - muss ich dann an die KSK Beiträge zahlen oder läuft das wie bisher über meine bisherige KV?
Danke schonmal !!
Künstlersozialkasse - bei Ehegattenunterhalt
Moderator: Czauderna
Hallo,
Für die Beitragsberechnung, ist nur das Arbeitseinkommen aus Deiner künstlerischen / publizistischen Tätigkeit maßgebend.
Dein Ehegattenunterhalt bleibt außen vor,
Sollte sich Dein Einkommen aus Deinem Minijob nicht über 450,00 Euro im Monat bewegen, so bleibt es ebenfalls außen vor
schau mal hier
https://www.kuenstlersozialkasse.de/jah ... herte.html
Gruß Bully
Für die Beitragsberechnung, ist nur das Arbeitseinkommen aus Deiner künstlerischen / publizistischen Tätigkeit maßgebend.
Dein Ehegattenunterhalt bleibt außen vor,
Sollte sich Dein Einkommen aus Deinem Minijob nicht über 450,00 Euro im Monat bewegen, so bleibt es ebenfalls außen vor
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Gruß Bully