Angenommen Ehepartner A und B sind beide freiwillig in der GKV versichert (als Selbständige, nicht familienversichert).
EkSt-rechtlich werden aber beide gemeinsam veranlagt.
Ehepartner A hat im Jahr X gem.EkSt-Bescheid 5000 Euro zu versteuerndes Einkommen und Ehepartner B 40000 Euro zu versteuerndes Einkommen.
Wird für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge nur das jeweilige eigene zu versteuernde Einkommen herangezogen
oder das gemeinsame Einkommen (gem.EkSt-bescheid) geteilt durch 2?
Peter
Fragen zur Beitragsberechnung freiw.Versicherte und Ehepartn
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Peter,
sehe ich grundsätzlich so wie meine Vorredner. (Wobei bei 5000,- Jahreseinkommen doch eigentlich die kostenfreie Familienversicherung möglich sein sollte?)
Sollten Einnahmen aus V&V oder Kapitalvermögen auftauchen, so werden diese ebenfalls nur demjenigen zugerechnet, bei dem sie im Steuerbescheid ausgewiesen sind.
sehe ich grundsätzlich so wie meine Vorredner. (Wobei bei 5000,- Jahreseinkommen doch eigentlich die kostenfreie Familienversicherung möglich sein sollte?)
Sollten Einnahmen aus V&V oder Kapitalvermögen auftauchen, so werden diese ebenfalls nur demjenigen zugerechnet, bei dem sie im Steuerbescheid ausgewiesen sind.