Krankenversicherung fuer Indonesier neu in Deutschland?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

beppi
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Krankenversicherung fuer Indonesier neu in Deutschland?

Beitrag von beppi » 10.10.2017, 21:45

Hallo,

Dieses Forum hat mir vor einigen Jahren sehr geholfen, als ich mit Familie aus dem Ausland nach Deutschland kam.
Nun habe ich wieder eine Frage, aber diesmal nicht fuer mich, sondern eine befreundete indonesische Familie mit Baby:
Sie sind im Juli hergekommen, damit sie einen Doktor machen kann (mit Stipendium). Er hat eine Arbeitserlaubnis, kann aber erst arbeiten wenn es einen Kindergartenplatz gibt (was leider auch schwierig ist).
Sie haben bald nach der Ankunft einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der TK gestellt, der nach ueber zwei Monaten (!) abgelehnt wurde mit der Begruendung, als Doktorantin koenne sie nicht aufgenommen werden (so hat sie mir gesagt, ich habe den Bescheid selbst nicht gesehen).
Jetzt versuchen sie es bei der DAK, aber das dauert auch und sie haben natuerlich Angst, dass sie wieder abgelehnt werden.
Inzwischen sind sie drei Monate in Deutschland, ohne Krankenversicherungsschutz. Das Baby war schon zweimal krank (zum Glueck nichts schlimmes) und sie koennen nicht einmal zum Arzt gehen. Wir haben sie mit Medikamenten aus unserer Hausapotheke versorgt, aber so geht es ja nicht weiter!
Darf denn die TK sie einfach so ablehnen? Welche Krankenkasse muss sie dann aufnehmen? Irgendwie muss man ja versichert sein, oder?
Gibt es sonst noch Tips was man machen koennte?
Oder gibt es vielleicht auslaenderfreundlichere Krankenkassen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.10.2017, 22:15

Hallo,
schau mal hier - vielleicht hilft dir das etwas weiter - http://www.krankenkassenforum.de/zuzug- ... t7266.html -
Gruss
Czauderna

beppi
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Beitrag von beppi » 10.10.2017, 22:19

Jetzt hat sie mir die Ablehnung geschickt, sinngemaess:
- Doktor machen ist keine Erstausbildung, daher geht studentische Krankenversicherung nicht.
- Da sie weder Arbeitnehmer, Arbeitssuchend oder Sebststaendig ist, geht auch freiwillige Mitgliedschaft nach SGB(V) 5 Abs. 1 Nr. 13 nicht.
- "Gerne haetten wir sie zum 16.Jul.2017 bei uns versichert." (Heuchler!)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.10.2017, 22:24

Hallo,
na ja - ob das Heuchelei war, das bezweifle ich mal - jede Krankenkasse ist heutzutage scharf auf neue Mitglieder, aber es gilt nun mal sich an das Gesetz zu halten und wenn hier die GKV nicht geht, dann geht sie eben nicht, bleibt eben nur eine PKV übrig oder eben mögllichst schnell eine Beschaeftigung.
Gruss
Czauderna

beppi
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Beitrag von beppi » 10.10.2017, 22:24

Vielleicht ist das folgende auch noch wichtig:
Sie waren (damals ohne Baby) schon einmal in Deutschland, damals als Studenten in der TK. Dann einige Jahre in Indonesien (keine Ahnung ob und wie dort versichert).
Trotz dreijaehrigem Stipendium hat sie jetzt nur 6 Monate Aufenthaltstitel bekommen, den sie dann verlaengern soll.

beppi
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Beitrag von beppi » 10.10.2017, 22:27

Sie sagt, dass andere nicht-EU Doktoranten die sie kennt alle entweder in die studentische oder freiwillige Versicherung gekommen sind, einige sogar in der TK. Also gibt es da offenbar einen Ermessensspielraum (man kann auch unhoeflichere Worte verwenden).
Da das Doktorantenprogramm auf Vollzeit ausgelegt ist, wird sie nicht arbeiten koennen.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 11.10.2017, 01:10

Tatsache ist, dass das Promotionsstudium keine Ausbildung ist und damit keine Versicherungspflicht in der KVdS auslöst. Da hat die KK vollkommen Recht. Aufgrund der Befristung der Aufenthaltserlaubnis auf 6 Monate ergibt sich auch kein Anspruch auf die Auffangversicherungspflicht.

Ich sehe keine realistische Möglichkeit außer eben arbeiten gehen. Das müsste nur der Mann machen, denn die Frau und das Baby wären familienversichert, wenn der Mann über eine Beschäftigung pflichtversichert wäre. Der Vorschlag PKV ist m. E. völlig utopisch, das wird sie niemals zahlen können, auch nicht vom Stipendium.

Gekko3
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Beitrag von Gekko3 » 11.10.2017, 09:17

Hallo beppi, ich sehe es ein bisschen anders als die TK.

Für Deine Bekannte gilt im Gesetz nicht die Rechtsgrundlage, auf die sich die TK stützt. Nach Deiner Aussage war Deine Bekannte bereits schon mal bei der TK versichert, daher gilt für sie die Rechtsgrundlage Par. 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V und nicht wie die Tk denkt „b“! Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist damit egal; es genügt, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen wird (Einwohnermeldeamt). Also, unbedingt Widerspruch bei der TK einlegen! Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, dann einen Antrag bei der TK nach Par. 44 Abs. 1 SGB X stellen. Sobald die DAK erfährt, dass sie bereits bei der TK versichert war, darf sie Deine Bekannte nicht aufnehmen, also nochmals schnell zur TK!

Bitte ggf. den Hinweis auf dieses Rundschreiben Pkt. 2.1 zum Anschreiben hinzufügen sowie auf das Rundschreiben von der DVKA:

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... _sgb_v.pdf. und

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 072007.pdf

beppi
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Beitrag von beppi » 11.10.2017, 17:08

Sie ist heute (schneller als erwartet) von der DAK aufgenommen worden.
Für Mann und Baby kamen noch Fragebögen zur Familienversicherung, die ich aber für reine Formalie halte.

Ich benutze jetzt mal die unhöflicheren Worte:
Dies (und auch die völlig konträren Aussagen der Experten auf diesem Forum) zeigt, dass das Krankenversicherungssystem ein Chaos voller undurchschaubarem Regel-Wirrwarr, Inkompetenz und Willkür ist, dem der einzelne Kunde (zumal wenn er ahnungsloser Ausländer ist) schutzlos ausgeliefert ist. Das ist unzumutbar - wird sich aber vermutlich nicht ändern, da einflussreiche Stellen so am Besten dran verdienen.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 11.10.2017, 17:18

Hallo Gekko,
diese Schlußfolgerung:
Gekko3 hat geschrieben:Nach Deiner Aussage war Deine Bekannte bereits schon mal bei der TK versichert, daher gilt für sie die Rechtsgrundlage Par. 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V und nicht wie die Tk denkt „b“! Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist damit egal; es genügt, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen wird (Einwohnermeldeamt).
kann ich nicht nachvollziehen.

Aus den verlinkten Rundschreiben ergibt sich nicht, dass bei a) auf die Prüfung des Aufenthaltstitels zu verzichten ist. Zum Aufenthaltstitel wird bei a) in den Rundschreiben gar keine Aussage getroffen. Typischerweise fallen Drittstaatenangehörige unter b), daher werden sie hier beschrieben. Das heißt zwar nicht, dass sie nicht auch - wie hier - unter a) fallen können.

Das Gesetz ist eindeutig: § 5 Abs. 11 SGB V fordert für Drittstaatenangehörige einen Aufenthaltstitel mit einer Befristung auf mehr als 12 Monate um von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V erfasst zu werden - und differenziert dabei nicht weiter zwischen Alternative a) und b). Damit ist für beide Alternativen der Aufenthaltstitel Voraussetzung für die Versicherungspflicht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.10.2017, 17:37

beppi hat geschrieben:Sie ist heute (schneller als erwartet) von der DAK aufgenommen worden.
Für Mann und Baby kamen noch Fragebögen zur Familienversicherung, die ich aber für reine Formalie halte.

Ich benutze jetzt mal die unhöflicheren Worte:
Dies (und auch die völlig konträren Aussagen der Experten auf diesem Forum) zeigt, dass das Krankenversicherungssystem ein Chaos voller undurchschaubarem Regel-Wirrwarr, Inkompetenz und Willkür ist, dem der einzelne Kunde (zumal wenn er ahnungsloser Ausländer ist) schutzlos ausgeliefert ist. Das ist unzumutbar - wird sich aber vermutlich nicht ändern, da einflussreiche Stellen so am Besten dran verdienen.
Hallo,
auch wenn ich mich für euch freue und auch wenn ich selbst 48 Jahre bei der DAK beschäftigt war, so ganz kann ich das nicht nachvollziehen mit der Aufnahme. Deine Schlussfolgerung ist natürlich Unsinn, niemand verdient daran wenn ein Ausländer, der nach Deutschland zieht nicht in die GKV kann, die übrigens nicht gewinnorientiert arbeitet, sondern dann eben in die PKV müsste, und Ahnung bzw. Wissen kann man sich erwerben nicht nur zum Thema Krankenversicherung sondern auch zu Steuern, Verwaltung, Verkehr usw. usw., gerade auch dann wenn man nicht aus Not und Verzweiflung nach Deutschland kommt sondern zu Studien- oder Erwerbszwecken - also Ball flach halten, meine ich.
Gruss
Czauderna

Gekko3
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Beitrag von Gekko3 » 11.10.2017, 18:04

Hallo Swantje, Du hast natürlich vollkommen recht, ich war zu „rundschreibenfixiert“. Das DVKA Rundschreiben differenziert bei Auslandsrückkehrern nicht nach Deutschen und Ausländern; muss es aber auch nicht, weil sich der Ausschluss bereits aus dem Gesetz ergibt.

Sorry, mein Fehler, Aufnahme geht nicht.

beppi
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Beitrag von beppi » 12.10.2017, 11:36

Deine Schlussfolgerung ist natürlich Unsinn, niemand verdient daran wenn ein Ausländer, der nach Deutschland zieht nicht in die GKV kann, die übrigens nicht gewinnorientiert arbeitet, sondern dann eben in die PKV müsste
Du widersprichst nur meinem letzten (und zugegebenermaßen polemischen) Halbsatz. Heißt das Du bist mit dem Rest meiner unhöflichen Äußerungen einverstanden?
Der Vorwurf der Bereicherung bezog sich natürlich nicht auf die Krankenkassen, sondern andere die mit unserem Gesundheitssystem viel Geld machen und daher gute Lobbyarbeit leisten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.10.2017, 12:02

beppi hat geschrieben:
Deine Schlussfolgerung ist natürlich Unsinn, niemand verdient daran wenn ein Ausländer, der nach Deutschland zieht nicht in die GKV kann, die übrigens nicht gewinnorientiert arbeitet, sondern dann eben in die PKV müsste
Du widersprichst nur meinem letzten (und zugegebenermaßen polemischen) Halbsatz. Heißt das Du bist mit dem Rest meiner unhöflichen Äußerungen einverstanden?
Der Vorwurf der Bereicherung bezog sich natürlich nicht auf die Krankenkassen, sondern andere die mit unserem Gesundheitssystem viel Geld machen und daher gute Lobbyarbeit leisten.
Hallo,
gut gekontert - aber irgendwo hast du recht mit deinem ersten Teilsatz - es manches mal schon sehr schwierig, auch für einen Fachmann bzw. Fachfrau, sich im Dschungel der Sozialgesetzgebung und Rechtsprechung so zu recht zu finden, dass man auch guten Gewissens seine Arbeit machen kann - aber zum Glück sind das auch nur die berühmten (Achtung, jetzt kommt er wieder) "Einzelfälle", die zwar für den jeweils Betroffenen sehr unangenehm werden können aber insgesamt nun doch nicht systemrelevant in die Waagschale geworfen werden können, so nach dem Motto, dass das Sozialversicherungssystem in Deutschland nun eines der schlechtesten auf der Welt wäre - dem ist eben nicht so, meine ich.
Ja, und für diese "Einzelfälle", dafür gibt es eben auch u.a. Fachforen wie dieses hier und ich kann es immer wieder nur betonen, ohne die ehrenamtliche Mitarbeit von diversen Krankenkassenmitarbeitern und Mitarbeiterinnen wäre auch dieses Forum kein Fachforum sondern auch nur ein "Stammtisch".
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.10.2017, 13:04

beppi hat geschrieben:Sie ist heute (schneller als erwartet) von der DAK aufgenommen worden.
Für Mann und Baby kamen noch Fragebögen zur Familienversicherung, die ich aber für reine Formalie halte.

Ich benutze jetzt mal die unhöflicheren Worte:
Dies (und auch die völlig konträren Aussagen der Experten auf diesem Forum) zeigt, dass das Krankenversicherungssystem ein Chaos voller undurchschaubarem Regel-Wirrwarr, Inkompetenz und Willkür ist, dem der einzelne Kunde (zumal wenn er ahnungsloser Ausländer ist) schutzlos ausgeliefert ist. Das ist unzumutbar - wird sich aber vermutlich nicht ändern, da einflussreiche Stellen so am Besten dran verdienen.
Das zeigt eigentlich warum die Ausbildung zum einen 3 Jahre dauert und für einige noch eine Weiterbildung als Krankenkassenbetriebswirt ansteht.

Warum die Mitarbeiter von Kassen sich danach spezialisieren (Leistungen, Beiträge, Pflege).

Und in den einzelnen Bereichen kommt dann auch noch eine Spezialisierung.

Einfach weil der Umfang des benötigten Wissen zu umfangreich wird. In meinen Anfangszeiten hat man noch Leistungen, Meldungen und Beiträge zusammen bearbeitet. Unfassbar in der heutigen Zeit. Das Wissen kann keiner mehr haben (Supermänner gibt's immer, ich kenne aber keinen)

Und dann kommt noch ein weiterer Faktor hinzu. Wie bei Kfz-Mechanikern und anderen Berufen gibt es gute, schlechte, ganz gute und ganz schlechte Mitarbeiter die unterschiedliches Wissen haben. Das ist halt die Realität.
Und ganz seltene Fälle werden dann halt unterschiedlich beurteilt.

Die Problematik gibt es auch bei Ärzten. Da gibt es auch seltene Erkrankungen die nicht jeder Arzt kennt, erkennt oder behandeln kann.
Zuletzt geändert von broemmel am 12.10.2017, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.

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