KGV in PKV - 18 monatige Bindungsfrist
Moderator: Czauderna
KGV in PKV - 18 monatige Bindungsfrist
Hallo, danke für die Aufnahme,
zuerst die Frage : Gibt es eine 18 monatige Bindungsfrist in meinem Fall.
Grundlage: Frau mit 3 Kinder( 13, 19, 21 Jahre ) in der GKV - familienversichert. Mann - Beamter in der PKV .
Die GKV stellt , nach Anforderung im Aug. 17 fest, das ich über dem Satz liege und zuviel verdiene.
Ab dem 01.01.2017 sind die Kinder , jetzt freiwillig krankenversichert.
Da die Beiträge , 3 Kinder á ca. 177 € , ziemlich teuer , entscheiden wir , für die Kinder , das diese in die PKV sollen.
Wir kündigen die GKV zum 30.11.17 .
Jetzt hat mir die Dame von der GKV erklärt, das es eine 18 monatige Bindungsfrist gibt, daraufhin habe ich die Frau darauf hingewiesen ,das wenn die Kinder in die PKV wechseln, diese Bindungsfrist nicht gilt.
Die Frau der GKV sagt, die Kinder sind aber schon seit dem 01.01.2017 in der GKV freiwillig versichert.
Daher müsste die Frist abgewartet werden.
Das sehe ich nicht so, da eine Frist erst laufen kann ( Kündigungsfrist ) , wenn Sie einem bekannt gegeben wird.
Also tatsächlich erst im September 2017. Sonst hätten wir damals die Kinder schon in der PKV gesteckt.
Sehe ich das falsch ?
Herzlichen Dank im Voraus , gruß Björn
zuerst die Frage : Gibt es eine 18 monatige Bindungsfrist in meinem Fall.
Grundlage: Frau mit 3 Kinder( 13, 19, 21 Jahre ) in der GKV - familienversichert. Mann - Beamter in der PKV .
Die GKV stellt , nach Anforderung im Aug. 17 fest, das ich über dem Satz liege und zuviel verdiene.
Ab dem 01.01.2017 sind die Kinder , jetzt freiwillig krankenversichert.
Da die Beiträge , 3 Kinder á ca. 177 € , ziemlich teuer , entscheiden wir , für die Kinder , das diese in die PKV sollen.
Wir kündigen die GKV zum 30.11.17 .
Jetzt hat mir die Dame von der GKV erklärt, das es eine 18 monatige Bindungsfrist gibt, daraufhin habe ich die Frau darauf hingewiesen ,das wenn die Kinder in die PKV wechseln, diese Bindungsfrist nicht gilt.
Die Frau der GKV sagt, die Kinder sind aber schon seit dem 01.01.2017 in der GKV freiwillig versichert.
Daher müsste die Frist abgewartet werden.
Das sehe ich nicht so, da eine Frist erst laufen kann ( Kündigungsfrist ) , wenn Sie einem bekannt gegeben wird.
Also tatsächlich erst im September 2017. Sonst hätten wir damals die Kinder schon in der PKV gesteckt.
Sehe ich das falsch ?
Herzlichen Dank im Voraus , gruß Björn
Hallo und danke für die Antwort.
Eben nicht, die Bindungsfrist gilt bei einem Wechsel zwischen gesetz. KV´s.
Zudem war die kostenlose Familienversicherung über meiner Frau in der KGV am 30.12.16 durch die GKV beendet worden.
Ab dem 01.01.2017 haben die meine Kinder freiwillig krankenversichert.
Darüber haben wir aber erst im September Kenntniss erhalten !
Das ist schon eine ganz schöne Änderung in der GKV , von gesetzlich krankenversichert zu freiwillig krankenversichert !
Gruß Björn
Eben nicht, die Bindungsfrist gilt bei einem Wechsel zwischen gesetz. KV´s.
Zudem war die kostenlose Familienversicherung über meiner Frau in der KGV am 30.12.16 durch die GKV beendet worden.
Ab dem 01.01.2017 haben die meine Kinder freiwillig krankenversichert.
Darüber haben wir aber erst im September Kenntniss erhalten !
Das ist schon eine ganz schöne Änderung in der GKV , von gesetzlich krankenversichert zu freiwillig krankenversichert !
Gruß Björn
Hallo Lippi,
nun, wenn dem so ist und die Kasse das auch so sieht wie du, dann wäre eine Kündigung im September zum 30.11.2017 möglich. Allerdings ist die Sache mit der Bindungsfrist doch etwas kompliziert in diesem Fall - wenn du hier mal schaust und da vor allem unter 8.2. - kann sein, dass ich mich da irre, wäre gut für Euch, kann aber auch anders sein - https://www.google.de/search?q=wechsel+ ... 3&bih=907#
Gruss
Czauderna
nun, wenn dem so ist und die Kasse das auch so sieht wie du, dann wäre eine Kündigung im September zum 30.11.2017 möglich. Allerdings ist die Sache mit der Bindungsfrist doch etwas kompliziert in diesem Fall - wenn du hier mal schaust und da vor allem unter 8.2. - kann sein, dass ich mich da irre, wäre gut für Euch, kann aber auch anders sein - https://www.google.de/search?q=wechsel+ ... 3&bih=907#
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Czauderna,
was ist denn da "kompliziert" an der Sache mit der Bindungsfrist?
Die Kinder sollen in die PKV. Also gibt es für die GKV keine Bindungsfrist. § 175 Abs. 4 Satz 8 SGB V und Punkt 8.3.3 der "Grundsätzlichen Hinweise" des GKV-Spitzenverbands zum Kassenwahlrecht.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... lrecht.pdf
Etwas anderes würde ggf. nur bei Wahltarifen gelten. Hier hat die GKV aber lt. Angaben "von alleine" eine freiwillige Mitgliedschaft zum 1.1. wegen überschreiten der Entgeltgrenze eingerichtet. Einzige Rechtsgrundlage dafür kann § 188 Abs. 4 SGB V sein. Für Wahltarife ist da kein Platz. Damit gilt für den Wechsel in die PKV nur die normale Kündigungsfrist (Ende des übernächsten Kalendermonats), aber keine Bindungsfrist.
Gruß
Swantje
PS:
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die obligatorische Anschlussversicherung könnte dieser "freiwilligen" Mitgliedschaft auch noch komplett widersprochen werden (bzw. rechtlich richtig: "der Austritt erklärt werden"), allerdings müsste dann rückwirkend zum 1.1. eine Versicherung der Kinder in der PKV bestehen und nachgewiesen werden - und ich glaube zu wissen, dass die PKV nicht rückwirkend versichert. Da kenne ich mich aber nicht aus.
was ist denn da "kompliziert" an der Sache mit der Bindungsfrist?
Die Kinder sollen in die PKV. Also gibt es für die GKV keine Bindungsfrist. § 175 Abs. 4 Satz 8 SGB V und Punkt 8.3.3 der "Grundsätzlichen Hinweise" des GKV-Spitzenverbands zum Kassenwahlrecht.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... lrecht.pdf
Etwas anderes würde ggf. nur bei Wahltarifen gelten. Hier hat die GKV aber lt. Angaben "von alleine" eine freiwillige Mitgliedschaft zum 1.1. wegen überschreiten der Entgeltgrenze eingerichtet. Einzige Rechtsgrundlage dafür kann § 188 Abs. 4 SGB V sein. Für Wahltarife ist da kein Platz. Damit gilt für den Wechsel in die PKV nur die normale Kündigungsfrist (Ende des übernächsten Kalendermonats), aber keine Bindungsfrist.
Gruß
Swantje
PS:
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die obligatorische Anschlussversicherung könnte dieser "freiwilligen" Mitgliedschaft auch noch komplett widersprochen werden (bzw. rechtlich richtig: "der Austritt erklärt werden"), allerdings müsste dann rückwirkend zum 1.1. eine Versicherung der Kinder in der PKV bestehen und nachgewiesen werden - und ich glaube zu wissen, dass die PKV nicht rückwirkend versichert. Da kenne ich mich aber nicht aus.
Hallo swantje und Heinrich,heinrich hat geschrieben:Swantja hat vollkommen Recht.
Beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gibt es KEINE Bindungsfrist von 18 Monaten
Ist ja gut, unter 8.3.3 (siehe Link von Swantje) steht es ja drinnen, keine Bindungsfrist und auch nicht so kompliziert wie ich es beschrieben habe, hat Lippi ja auch schon selbst rausgefunden.
Ich danke euch ( wieder einmal) fuer eure Beitraege.
Gruß
Czauderna