Mitwirkungspflicht der Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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joerg_the
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Mitwirkungspflicht der Krankenkasse

Beitrag von joerg_the » 31.08.2017, 11:51

Hallo zusammen,

bin diagnostiziert mit einer mittelschweren Depression,aufgrund eines vor Jahren auftretenden Burnouts.

Jetzt habe ich noch seit Januar 2016 die Diagnose Morbus Parkinson

Bin wegen dem auch seit Beginn des Jahres krank geschrieben und erhalte
Krankengeld (wegen dem ich nächste Woche zum MD muss).

Wegen Medikamenten Unverträglichkeiten bin ich wegen der Parkinson Geschichte auf alternative Behandlungen angewiesen.

Die Krankenkasse lehnt bisher alles was ich vorschlage (Sauerstoff Therapie,Cannabis usw.) ab.

Was mich dabei am meisten ankotzt,ist die Untätigkeit der KK.

Da kommt keine Unterstützung,keine Vorschläge,nichts.

Hat die Krankenkasse keine Mitwirkungspflicht sich an Lösungsvorschläge zu
weiteren Behandlung zu beteiligen?

Danke!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 31.08.2017, 13:33

Für die Behandlung ist der Arzt zuständig. Das ist doch eine medizinische Beurteilung.

Der muss schauen welche Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen der kassenärztlichen Behandlung zur Verfügung stehen.

Bei Medikamentenunverträglichkeit ist es seine Aufgabe die Gründe der Unverträglichkeit zu ermitteln und die passenden Medikamente zu verschreiben.
Die Krankenkasse lehnt bisher alles was ich vorschlage (Sauerstoff Therapie,Cannabis usw.) ab.
Hört sich ein bisschen nach Selbstmedikation an. Da wende Dich doch bitte an den behandelnden Arzt. Der muss Alternativen suchen und vorschlagen

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 31.08.2017, 14:32

Hallo,
wie broemmel schon schrieb, die Kasse ist nicht für die medizinische Seite zuständig, d.h. sie muss nicht von sich aus für den Versicherten nach medizinischen Alternativen suchen, welche dann auch zu Lasten der Kasse durchgeführt werden können - dazu sind die Ärzte da. Wenn du demnächst einen persönlichen Termin beim MDK hast, das wäre das ein geeigneter Ansprechpartner für dein Problem - wenn der in sein Gutachten z.B. reinschreibt, dass er eine bestimmte Therapie oder ein bestimmtes Medikament für medizinisch notwendig hält, dann muss sich die Kasse damit beschäftigen in dem sie erklärt, dass sie dieser Notwendigkeit Folge leistet in dem sie die Kosten dafür übernimmt oder eben nicht. Ob allerdings der MDK wirklich auf dein Problem eingehen wird, dass ist die andere Frage.
Gruss
Czauderna

joerg_the
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Registriert: 31.08.2017, 11:09

Beitrag von joerg_the » 31.08.2017, 19:24

Ok,danke für die Antworten

joerg_the
Beiträge: 5
Registriert: 31.08.2017, 11:09

Beitrag von joerg_the » 22.11.2017, 23:35

[quote="Czauderna"] Wenn du demnächst einen persönlichen Termin beim MDK hast, das wäre das ein geeigneter Ansprechpartner für dein Problem - wenn der in sein Gutachten z.B. reinschreibt, dass er eine bestimmte Therapie oder ein bestimmtes Medikament für medizinisch notwendig hält, dann muss sich die Kasse damit beschäftigen in dem sie erklärt, dass sie dieser Notwendigkeit Folge leistet in dem sie die Kosten dafür übernimmt oder eben nicht. Ob allerdings der MDK wirklich auf dein Problem eingehen wird, dass ist die andere Frage.
Gruss
Czauderna[/quote]

Es ist jetzt so eingetreten,wie du geschrieben hast.

Der MDK ist gar nicht auf mein Problem eingegangen,sondern hat die Behandlung genau mit einem Medikament empfohlen,dass ich nicht vertrage.

Dazu kam noch eine geradezu hellseherische Aussicht des MDK,dass es mir durch Behandlung mit gerade diesem Medikament umgehend besser gehen wird.
Und das konnte der MDK gleich feststellen,nachdem sie mich das erste Mal in meinem Leben für 30 Minuten gesehen haben.
Respekt! ^^

Die KK hat dies dann gleich umgehend mit Hinweis auf meine Mitwirkungspflicht zum Anlass genommen,dass ich dieses Medikament einnehmen muss,ansonsten erfolgt die Einstellung des Krankengeldes.

Desweiteren sagt der MDK,dass ich nicht mehr in meinem jetzigen Beruf weiterarbeiten kann,sondern eine weniger stressige,belastende Arbeit ausführen soll.

Wie dieser Job aussehen soll,bleibt der MDK aber schuldig.

Wer entscheidet jetzt,wie dieser Job aussehen soll?

Ich selbst,die KK,RV oder wer?

Ist dazu evtl. Umschulung nötig,wenn ja,wer bezahlt diese usw.?

Noch zahlt die KK das Krankengeld,aber wenn sie mal nicht mehr wollen....

An wenn sollte ich mich jetzt zeitnah am besten mal wenden?

SuperNova
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Registriert: 02.12.2015, 22:15

Beitrag von SuperNova » 30.12.2017, 13:21

Der MDK kann selbstverständlich Behandlungsempfehlungen -wie auch Medikamente- vorschlagen und anregen. Die Entscheidung darüber fällt aber alleine in die Zuständigkeit deines behandelnden Arztes.

Vollkommen ausgeschlossen ist es hingegen, dass die Krankenkasse die Weiterzahlung des Krankengeldes von der Einnahme eines bestimmten Medikamentes abhängig macht. Dies dürfte sie noch nicht einmal, selbst wenn du das Medikament gut vertragen würdest, denn dies alles fällt in die alleinige Entscheidungskompetenz deines Arztes. Daher würde ich -wenn noch nicht erfolgt- umgehend Widerspruch gegen die "Nötigung" deiner Krankenkasse einlegen. Offenbar sieht da ein "etwas durchgeknallter Sachbearbeiter" eine Möglichkeit, dich mit illegalen Methoden einzuschüchtern und dich so aus dem Krankengeldbezug zu drängen.

Die einzige für dich verbindliche Empfehlung des MDK wäre eine Reha-Aufforderung durch die KK mit einer 10-Wochen-Frist. In einer Reha entscheidet dann der Rentenversicherungsträger über deine weitere berufliche Verwendbarkeit. Hier steht dann ggfs. auch eine Umschulung oder Wiedereingliederung zur Disposition.

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