Kein Pflegegeld bekommen wegen fehlenden KK-Beitrag?
Moderator: Czauderna
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Kein Pflegegeld bekommen wegen fehlenden KK-Beitrag?
Liebe Forengemeinde,
aufgrund der Kontoauszüge stellte ich heute fest, dass noch kein Pflegegeld ausgezahlt worden ist. Nachfrage bei der GKV, da gebe es noch einen Aufklärungsauftrag, deswegen wurde noch nicht ausgezahlt. Und zwar hatten sie das Pflegegeld aufgrund es Kurzzeitpflegeaufenthaltes unseres Sohnes(Pflegegrad 2) noch nicht gekürzt ausgezahlt. Dann wollte die Frau von der GKV meinen Mann noch sprechen. Er war bis Juni 2017 Bezieher Arbeitslosengeld I. Er ist in einer Art Rentenreglung, die von seinem Arbeitgeber gesteuert wird. Mein Mann hat bei der Personalstelle bzw. GKV
bescheid gesagt vor etlichen Wochen bevor das Arbeitslosengeld I endet, die
mögen ihm einen Antrag schicken. Das ist natürlich nicht passiert.
Ende vom Lied: Mein Mann sagte mir, die zahlen das Pflegegeld nicht aus, weil dort Beitrag fehlt. Handelt sich maximal um 4 Wochen.
Nun habe ich zwei Auskünfte: Einmal mit der Kurzzeitpflege Kürzung Pflegegeld, was ja rechtens wäre. Und nun der Krankenkassenbeitrag
(vermutlich gekoppelt mit den Beiträge zur Pflegeversicherung), deswegen
keine Auszahlung des Pflegegeldes. Ist das rechtens?
Ich habe demnächst auch noch Arzttermine (Zahnarzt, Kinderarzt). Und dann kommt noch die Abrechnung Verhinderungspflege für den Monat
Juli. Sind wir jetzt nicht mehr versichert?
LG Jedmeisterin
aufgrund der Kontoauszüge stellte ich heute fest, dass noch kein Pflegegeld ausgezahlt worden ist. Nachfrage bei der GKV, da gebe es noch einen Aufklärungsauftrag, deswegen wurde noch nicht ausgezahlt. Und zwar hatten sie das Pflegegeld aufgrund es Kurzzeitpflegeaufenthaltes unseres Sohnes(Pflegegrad 2) noch nicht gekürzt ausgezahlt. Dann wollte die Frau von der GKV meinen Mann noch sprechen. Er war bis Juni 2017 Bezieher Arbeitslosengeld I. Er ist in einer Art Rentenreglung, die von seinem Arbeitgeber gesteuert wird. Mein Mann hat bei der Personalstelle bzw. GKV
bescheid gesagt vor etlichen Wochen bevor das Arbeitslosengeld I endet, die
mögen ihm einen Antrag schicken. Das ist natürlich nicht passiert.
Ende vom Lied: Mein Mann sagte mir, die zahlen das Pflegegeld nicht aus, weil dort Beitrag fehlt. Handelt sich maximal um 4 Wochen.
Nun habe ich zwei Auskünfte: Einmal mit der Kurzzeitpflege Kürzung Pflegegeld, was ja rechtens wäre. Und nun der Krankenkassenbeitrag
(vermutlich gekoppelt mit den Beiträge zur Pflegeversicherung), deswegen
keine Auszahlung des Pflegegeldes. Ist das rechtens?
Ich habe demnächst auch noch Arzttermine (Zahnarzt, Kinderarzt). Und dann kommt noch die Abrechnung Verhinderungspflege für den Monat
Juli. Sind wir jetzt nicht mehr versichert?
LG Jedmeisterin
Hallo,
erst einmal zum Versicherungsverhältnis - unabhängig vom Sachverhalt ist es so - wenn eine Pflichtversicherung endet, hier war es der ALG-1 Bezug, dann endet auch damit erst mal die Versicherung. Die Krankenkasse befragt den Versicherten, was er denn so ab dem Folgetag macht, bzw. ob er einen anderen Krankenversicherungsschutz nachweisen kann. Kann er das nicht oder macht er das nicht dann muss ihn die Krankenkasse nahtlos weiter versichern. Das heißt für Euch, wenn sich keine Anmeldung einer neuen Pflichtversicherung, z.B. durch den Arbeitgeber oder das Arbeitsamt nahtlos anschließt dann muss die Kasse die sog. OAV (Obligatorische Anschlussversicherung) durchführen, eine quasi freiwillige Pflichtversicherung. Und damit wären wir auch schon bei den Leistungen - selbstverständlich müssen dann auch die Leistungen von der Kasse weitergezahlt werden.
Fazit - kein Grund zur Sorge - Versicherung und Leistung sind gesichert.
Gruss
Czauderna
erst einmal zum Versicherungsverhältnis - unabhängig vom Sachverhalt ist es so - wenn eine Pflichtversicherung endet, hier war es der ALG-1 Bezug, dann endet auch damit erst mal die Versicherung. Die Krankenkasse befragt den Versicherten, was er denn so ab dem Folgetag macht, bzw. ob er einen anderen Krankenversicherungsschutz nachweisen kann. Kann er das nicht oder macht er das nicht dann muss ihn die Krankenkasse nahtlos weiter versichern. Das heißt für Euch, wenn sich keine Anmeldung einer neuen Pflichtversicherung, z.B. durch den Arbeitgeber oder das Arbeitsamt nahtlos anschließt dann muss die Kasse die sog. OAV (Obligatorische Anschlussversicherung) durchführen, eine quasi freiwillige Pflichtversicherung. Und damit wären wir auch schon bei den Leistungen - selbstverständlich müssen dann auch die Leistungen von der Kasse weitergezahlt werden.
Fazit - kein Grund zur Sorge - Versicherung und Leistung sind gesichert.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 20.02.2017, 21:05
Hallo alle Zusammen,
leider hat die GKV die Unterlagen verschusselt, die mein Mann bekommen sollte wegen der Weiterversicherung. Er war heute bei der KK persönlich und
hat seine Sachen eingereicht. Das wird ausgerechnet und er bekommt dann den Bescheid, wieviel er bezahlen muss. Und solange wird das Pflegegeld nicht
ausgezahlt. Kann man sich dagegen wehren?
LG Jedimeisterin
leider hat die GKV die Unterlagen verschusselt, die mein Mann bekommen sollte wegen der Weiterversicherung. Er war heute bei der KK persönlich und
hat seine Sachen eingereicht. Das wird ausgerechnet und er bekommt dann den Bescheid, wieviel er bezahlen muss. Und solange wird das Pflegegeld nicht
ausgezahlt. Kann man sich dagegen wehren?
LG Jedimeisterin
Hallo,Jedimeisterin hat geschrieben:Hallo alle Zusammen,
leider hat die GKV die Unterlagen verschusselt, die mein Mann bekommen sollte wegen der Weiterversicherung. Er war heute bei der KK persönlich und
hat seine Sachen eingereicht. Das wird ausgerechnet und er bekommt dann den Bescheid, wieviel er bezahlen muss. Und solange wird das Pflegegeld nicht
ausgezahlt. Kann man sich dagegen wehren?
LG Jedimeisterin
auf sofortige Überweisung des Pflegeldes bestehen, denn es war ja eindeutig ein Fehler der Krankenkasse - Frist setzen und mit Klage, viel besser noch mit Öffentlichkeit, drohen - so geht es nicht.
Gruss
Czauderna
Guten Morgen,
ich persönlich halte nichts von Drohungen, denn wenn ich soetwas ausspreche, setze ich es auch in der Tat um.
Drohungen, hören die Ma. zigmal, mehr wie eine Aktennotiz kommt da in der Regel nicht bei rum
Ich kann Dir nur raten, einen Anwalt einzuschalten, ja so ein Schreiben bewirkt wahre zeitliche Wunder, ganz davon abgesehen, bezahlen Sozialträger gerne die anwaltlichen Rechnungen, Sie müssen, ja die Beträge auch nicht erwirtschaften.
Viel Erfolg
Gruß Bully
ich persönlich halte nichts von Drohungen, denn wenn ich soetwas ausspreche, setze ich es auch in der Tat um.
Drohungen, hören die Ma. zigmal, mehr wie eine Aktennotiz kommt da in der Regel nicht bei rum
Ich kann Dir nur raten, einen Anwalt einzuschalten, ja so ein Schreiben bewirkt wahre zeitliche Wunder, ganz davon abgesehen, bezahlen Sozialträger gerne die anwaltlichen Rechnungen, Sie müssen, ja die Beträge auch nicht erwirtschaften.
Viel Erfolg
Gruß Bully
Hallo,Bully hat geschrieben:Guten Morgen,
ich persönlich halte nichts von Drohungen, denn wenn ich soetwas ausspreche, setze ich es auch in der Tat um.
Drohungen, hören die Ma. zigmal, mehr wie eine Aktennotiz kommt da in der Regel nicht bei rum
Ich kann Dir nur raten, einen Anwalt einzuschalten, ja so ein Schreiben bewirkt wahre zeitliche Wunder, ganz davon abgesehen, bezahlen Sozialträger gerne die anwaltlichen Rechnungen, Sie müssen, ja die Beträge auch nicht erwirtschaften.
Viel Erfolg
Gruß Bully
ja, das stimmt, wenn es um Drohungen mit Rechtsanwalt und Klage geht, da reicht(e) eine Aktennotiz und dann eben abwarten - aber wenn die Möglichkeit drohte, in der nächsten Ausgabe der Tageszeitung oder der Wochenzeitung durch einen Beitrag oder auch Leserbrief an den Pranger gestellt zu werden, da sah die Sache schon anders aus.
Trotzdem sage ich, auch wenn ich es weiter oben selbst vorgeschlagen habe, so etwas muss auch entsprechend "spektakulär" sein - aber das muss jeder selbst entscheiden, wie er da vorgeht.
Gruss
Czauderna
1. Sollte man nicht glauben, dass die Medien sich auf jeden Fall stürzen.Czauderna hat geschrieben:Hallo,Bully hat geschrieben:ich persönlich halte nichts von Drohungen, denn wenn ich soetwas ausspreche, setze ich es auch in der Tat um.
Drohungen, hören die Ma. zigmal, mehr wie eine Aktennotiz kommt da in der Regel nicht bei rum
Ich kann Dir nur raten, einen Anwalt einzuschalten, ja so ein Schreiben bewirkt wahre zeitliche Wunder, ganz davon abgesehen, bezahlen Sozialträger gerne die anwaltlichen Rechnungen, Sie müssen, ja die Beträge auch nicht erwirtschaften.
Viel Erfolg ..
ja, das stimmt, wenn es um Drohungen mit Rechtsanwalt und Klage geht, da reicht(e) eine Aktennotiz und dann eben abwarten - aber wenn die Möglichkeit drohte, in der nächsten Ausgabe der Tageszeitung oder der Wochenzeitung durch einen Beitrag oder auch Leserbrief an den Pranger gestellt zu werden, da sah die Sache schon anders aus.
Trotzdem sage ich, auch wenn ich es weiter oben selbst vorgeschlagen habe, so etwas muss auch entsprechend "spektakulär" sein - aber das muss jeder selbst entscheiden, wie er da vorgeht...
2. Wozu haben wir einen Rechtsstaat? Ich bin immer sauer, wenn Jemand ein nicht vorhandenen oder zumindest strittigen Anspruch nur deshalb erhält, weil man Angst vor den Medien hat.
3. Ich halte an meiner Auffassung fest, den unmittelbaren Vorgesetzten, oder auch den Vorstand einzuschalten. Das ist i.d.R. am effektivsten und geht am schnellsten.
MfG
ratte1
Hallo ratte 1,ratte1 hat geschrieben:1. Sollte man nicht glauben, dass die Medien sich auf jeden Fall stürzen.Czauderna hat geschrieben:Hallo,Bully hat geschrieben:ich persönlich halte nichts von Drohungen, denn wenn ich soetwas ausspreche, setze ich es auch in der Tat um.
Drohungen, hören die Ma. zigmal, mehr wie eine Aktennotiz kommt da in der Regel nicht bei rum
Ich kann Dir nur raten, einen Anwalt einzuschalten, ja so ein Schreiben bewirkt wahre zeitliche Wunder, ganz davon abgesehen, bezahlen Sozialträger gerne die anwaltlichen Rechnungen, Sie müssen, ja die Beträge auch nicht erwirtschaften.
Viel Erfolg ..
ja, das stimmt, wenn es um Drohungen mit Rechtsanwalt und Klage geht, da reicht(e) eine Aktennotiz und dann eben abwarten - aber wenn die Möglichkeit drohte, in der nächsten Ausgabe der Tageszeitung oder der Wochenzeitung durch einen Beitrag oder auch Leserbrief an den Pranger gestellt zu werden, da sah die Sache schon anders aus.
Trotzdem sage ich, auch wenn ich es weiter oben selbst vorgeschlagen habe, so etwas muss auch entsprechend "spektakulär" sein - aber das muss jeder selbst entscheiden, wie er da vorgeht...
2. Wozu haben wir einen Rechtsstaat? Ich bin immer sauer, wenn Jemand ein nicht vorhandenen oder zumindest strittigen Anspruch nur deshalb erhält, weil man Angst vor den Medien hat.
3. Ich halte an meiner Auffassung fest, den unmittelbaren Vorgesetzten, oder auch den Vorstand einzuschalten. Das ist i.d.R. am effektivsten und geht am schnellsten.
MfG
ratte1
bin ich bei dir, nur zu 2. muss noch etwas richtigstellen - reagieren heißt nicht, dass etwas bewilligt oder gezahlt wird um das zu vermeiden.
Hier in diesem Fall geht es um eine Zahlungsverschleppung einer zustehenden Leistung und der der Grund der Verschleppung liegt einwandfrei bei der Kasse.
Gruss
Czauderna
Man kann auch den Fragesteller gleich Richtung Klage vor dem Sozialgericht steuern.ratte1 hat geschrieben:1. Sollte man nicht glauben, dass die Medien sich auf jeden Fall stürzen.Czauderna hat geschrieben:Hallo,Bully hat geschrieben:ich persönlich halte nichts von Drohungen, denn wenn ich soetwas ausspreche, setze ich es auch in der Tat um.
Drohungen, hören die Ma. zigmal, mehr wie eine Aktennotiz kommt da in der Regel nicht bei rum
Ich kann Dir nur raten, einen Anwalt einzuschalten, ja so ein Schreiben bewirkt wahre zeitliche Wunder, ganz davon abgesehen, bezahlen Sozialträger gerne die anwaltlichen Rechnungen, Sie müssen, ja die Beträge auch nicht erwirtschaften.
Viel Erfolg ..
ja, das stimmt, wenn es um Drohungen mit Rechtsanwalt und Klage geht, da reicht(e) eine Aktennotiz und dann eben abwarten - aber wenn die Möglichkeit drohte, in der nächsten Ausgabe der Tageszeitung oder der Wochenzeitung durch einen Beitrag oder auch Leserbrief an den Pranger gestellt zu werden, da sah die Sache schon anders aus.
Trotzdem sage ich, auch wenn ich es weiter oben selbst vorgeschlagen habe, so etwas muss auch entsprechend "spektakulär" sein - aber das muss jeder selbst entscheiden, wie er da vorgeht...
2. Wozu haben wir einen Rechtsstaat? Ich bin immer sauer, wenn Jemand ein nicht vorhandenen oder zumindest strittigen Anspruch nur deshalb erhält, weil man Angst vor den Medien hat.
3. Ich halte an meiner Auffassung fest, den unmittelbaren Vorgesetzten, oder auch den Vorstand einzuschalten. Das ist i.d.R. am effektivsten und geht am schnellsten.
MfG
ratte1
Oder man wählt den einfachen Weg wie ratte1.
Ein Anruf beim Vorgesetzten, der Antrag liegt vor, wurde persönlich abgegeben und es sollte eine Vorabanmeldung erfasst werden. Schon hat man ein laufendes Versicherungsverhältnis.
Es ist in der heutigen Zeit leider so, dass die Sachbearbeiter teilweise nur ihren Bereich im Blick haben und nicht auf die Auswirkungen in anderen Abteilungen achten. Die Vorgesetzten haben da eher das große Ganze im Auge.
Die Auszahlung der Pflegekasse ist von einem bestehenden Versicherungsverhältnis abhängig. Nicht von einer Beitragszahlung. So sind doch die EDV Systeme aufgebaut.
Und schon steht einer Auszahlung nichts mehr im Weg.
Alternativ natürlich der Gang zum Anwalt. Der würde das aber nicht gerade beschleunigen sondern nur Ärger und Kosten verursachen.
Der Weg zur Presse führt auch nur zu Ärger beim Versicherten und zu zeitlicher Verzögerung. Bis der Artikel gedruckt ist vergehen auch ein paar Tage ins Land. Abgesehen davon, ob der Artikel so interessant ist, um abgedruckt zu werden.
Also bitte wie von ratte1 vorgeschlagen verfahren.
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- Beiträge: 6
- Registriert: 20.02.2017, 21:05
Hallo,Jedimeisterin hat geschrieben:Hallo alle Zusammen,
danke für eure Antworten. Ich möchte gerne ein Beschwerdeschreiben aufsetzen, dass wir mit Einschreiben+Rückantwort verschicken wollen.
Gibt es dafür auch eine Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch?
LG Jedmeisterin
ich würde mir das Porto sparen, es bringt Euch doch nichts,
ich glaube auch nicht das Ihr dadurch, etwas beschleunigen würdet
ganz im Gegenteil, wenn ihr Pech habt trifft Euch das kollegiale Rudelverhalten.
auch wenn Ihr Euch an den direkten Vorgesetzten wendet (Einschreiben+Rückantwort )ist es keine Garantie , das sich etwas bewegt.
was ich machen würde, habe ich weiter oben schon geschrieben, da bin ich mir sicher das dann Bewegung reinkommt,
das bedeutet aber doch nicht, das es zwingend Richtung Klage laufen muss, es ist in vielen Fällen nicht der Versicherte der diesen Weg beschreiten möchte / will, das sind überwiegend die Rechtsabteilungen der Kassen.
Gruß Bully
Sorry Bully, aber das ist doch nicht wahr. Die Kassen haben kein Interesse daran alles mögliche vor Gericht zu bekommen. Die Kassen dürfen Gebühren ans Sozialgericht zahlen.Bully hat geschrieben:
das bedeutet aber doch nicht, das es zwingend Richtung Klage laufen muss, es ist in vielen Fällen nicht der Versicherte der diesen Weg beschreiten möchte / will, das sind überwiegend die Rechtsabteilungen der Kassen.
Gruß Bully
Wer soll daran Interesse haben?