kein krankengeld und kein alg, was nun?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

nixwissender
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kein krankengeld und kein alg, was nun?

Beitrag von nixwissender » 08.08.2017, 09:53

ich benötige rat zur folgenden sachlage (ist etwas komplex):

aktuelle krankschreibung bis ende des monats aufgrund krankheit_b. zuvor krankschreibung für 5 tage aufgrund krankheit_a gehabt. davor sonderurlaub aufgrund einer op der ehefrau. arbeitgeber hat mich von der krankenkasse abgemeldet, aber darüber wurde ich weder von meiner kk noch von der meiner ehefrau informiert, die mich für den zeitraum x als haushaltshilfe 'engagiert' hatte.

am letzten tage der tätigkeit als haushaltshilfe musste ich zum arzt aufgrund der erkrankung _a, war aber zu diesem zeitpunkt noch abgemeldet. so jedenfalls wurde es mir erklärt. wie gesagt, das war uns nicht bewusst. die krankschreibung für krankheit_b in form einer erstbescheinigung erfolgte zum ablauftag der krankschreibung für krankheit_a.

eigentlich sollte jetzt bald antrag auf krankengeld erfolgen, aber laut auskunft meiner krankenkasse würden die beiden krankheiten, trotz unterschiedlicher diagnosen und der erstbescheinigung, ineinander laufen und somit als eine durchgehende gelten. und da ich am tage der krankheit_a abgemeldet war, hätte ich keinen anspruch auf krankengeld. und als krankengeschriebener auch kein anrecht auf alg.

wie kann das sein? sitze jetzt hier mit keinerlei einkommen und 2 kindern. bin für jeden vorschlag offen.

vielen dank im voraus!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 08.08.2017, 11:21

Sonderurlaub = unbezahlter Urlaub

Wie lange ging denn der unbezahlte Urlaub?

Die Krankenkasse der Ehefrau engagiert Dich nicht als Haushaltshilfe. Als selbstbeschaffte Haushaltshilfe mit Verwandschaft bis zum 2. Grad hat die Krankenkasse wohl den Verdienstausfall erstattet. Die Kasse Deiner Ehefrau kümmert sich auch nicht um Deinen Versicherungsstatus.

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 08.08.2017, 11:55

dass sonderurlaub gleich unbezahlter urlaub ist, ist klar und auch nicht das problem und wie lange dieser ging, ist unerheblich. jedenfalls war die abmeldung rechtens, was auch nicht bestritten wird.

ja, die kk hat den verdienstausfall minus 10% erstattet. deswegen hatte ich engagiert auch in apostrophe eingeschlossen.

meine frage ist aber, wie es sein kann, dass 2 unterschiedliche krankheiten als eine laufen und somit das krankengeld seitens der kk abgelehnt wird.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.08.2017, 14:12

Hallo,
alles etwas verwirrend - aber ich versuche es auch mal -
wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmeldet bei der Krankenkasse, dann meldet sich die Kasse beim Versicherten und fragt nach, was er bzw. sie denn jetzt so macht. Bedenken muss man dabei, dass die Arbeitgeber teilweise bis zu sechs Wochen Zeit haben um eine solche Abmeldung vorzunehmen. Um jetzt konkret etwas dazu zu sagen, müsste man schon wissen von wann bis wann genau der unbezahlte Urlaub andauerte.
Fest steht aber , dass man nicht unversichert ist bzw. bleibt.
Aber das war ja nicht dein Problem offenbar - du wolltest etwas über das Krankengeld wissen - hier verstehe ich deine Frage nicht ohne dass du uns konkret mal die Daten nennst. Ich vermute einfach mal, dass du aufgrund des unbezahlten Urlaubs keinen grundsätzlichen Krankengeldanspruch hattest und deshalb die Kasse dir auch kein Krankengeld zahlen will bzw. kann oder auch darf. Aber das ist nur eine Vermutung.
Gruss
czauderna

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 08.08.2017, 14:35

der ag hat mich gleich bei antritt des unbezahlten urlaubs bei der kk abgemeldet, was legitim ist. informiert wurde ich darüber von meiner kk aber erst vor ein paar tagen (nach fast 10 wochen), indem sie mich angeschrieben haben. zuvor wusste ich nichts darüber. auch wurden wir bei antragsstellung plus dreimalige verlängerung für die haushaltshilfe meiner frau nicht einmal darauf angesprochen, dass ich bei unbezahltem urlaub von meiner kk abgemeldet werde und mich für diesen zeitraum über sie familienversichern lassen muss. ansonsten hätte ich natürlich selber bei meiner kk nachgefragt.

das problem ist, dass ich am letzten tage der haushaltshilfenbewilligung (war zu diesem zeitpunkt also noch von der kk abgemeldet) aufgrund der krankheit_a beim arzt war, der mich für 5 tage krankgeschrieben hat. am letzten tage der au war ich erneut beim arzt, aber diesmal aufgrund der krankheit_b (komplett andere diagnose und erstbescheinigung, was der arzt selber entschieden hat) und diese krankschreibung läuft immer noch bis mindestens ende diesen monats. diese diagnose wurde von einem anderen facharzt ebenfalls bestätigt.

die kk ist jetzt aber der auffassung, ausschlaggebend sei der zeitpunkt der au von krankheit_a und nicht von krankheit_b, da ich aufeinanderfolgend eine au erhalten habe. somit hätte keine versicherung bestanden und ergo bestehe auch kein anspruch auf krankengeld, was ja nicht sein kann.

zum eintritt der krankheit_b war ich wieder versichert, zumindest muss es so sein, da der ag wieder pünktlich mein volles gehalt bezahlt hat und somit auch die abgaben, was wiederum bedeutet, dass sie mich angemeldet haben müssen.

wenn ich das so alles lasse, erhalte ich weder krankengeld noch alg (aufgrund der au) und habe somit kein einkommen, was mit zwei kindern (kleinkind und säugling) mehr als fatal ist. der vorschlag der kk, ich solle/könne doch zum jobcenter gehen, ist mehr als nur ein witz!

hoffentlich ist es jetzt etwas verständlicher..... :wink:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.08.2017, 14:47

Hallo,
ja, etwas verständlicher ist es jetzt schon -
das problem ist, dass ich am letzten tage der haushaltshilfenbewilligung (war zu diesen zeitpunkt also noch von der kk abgemeldet) aufgrund der krankheit_a beim arzt war, der mich für 5 tage krankgeschrieben hat. am letzten tage der au war ich erneut beim arzt, aber diesmal aufgrund der krankheit_b (komplett andere diagnose und erstbescheinigung, was der arzt selber entschieden hat) und diese krankschreibung läuft immer noch bis mindestens ende diesen monats. diese diagnose wurde von einem anderen facharzt ebenfalls bestätigt.

die kk ist jetzt aber der auffassung, ausschlaggebend sei der zeitpunkt der au von krankheit_a und nicht von krankheit_b, da ich aufeinanderfolgend eine au erhalten habe. somit hätte keine versicherung bestanden und ergo bestehe auch kein anspruch auf krankengeld, was ja nicht sein kann.


hat denn dein Arbeitgeber dich wirklich während deiner bestehenden Arbeitsunfähigkeit wieder bei der Krankenkasse angemeldet ?.
Die Arbeitsunfähigkeit war doch durchgehend, also, beginnend mit der Krankheit A - die Krankheit B. gilt als hinzugetreten deshalb ist es eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit. wenn dein Arbeitgeber dich tatsächlich während die dieser Arbeitsunfähigkeit wieder bei der Kasse angemeldet hat, dann besteht zwar meiner Meinung nach ab diesem Tag ein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld aber dann auch Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, denn in deinem Falle ist es ja keine Erkrankung innerhalb der ersten 4 Wochen bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis - der Anspruch auf Krankengeld würde in diesem Falle ruhen.
Gruss
Czauderna

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 08.08.2017, 15:13

laut kk bin ich noch nicht angemeldet, aber wie ich bereits geschrieben habe, muss ich es sein, da ich normales gehalt (entgeltfortzahlung) erhalten habe und somit auch die entsprechenden abgaben überwiesen wurden. laut kk hat der ag aber bis zu 6 wochen zeit für eine anmeldung, aber sie finden es zugleich auch seltsam, dass das gehalt gezahlt wurde, aber noch keine wiederanmeldung erfolgt ist.

es geht um den letzten tag, an dem ich noch abgemeldet war und eine au erhalten habe. dieser tag ist für die kk ausschlaggebend!

das problem ist ja, wie krankheit_b als hinzugetretene krankheit für krankheit_a angerechnet werden kann, wenn es grundverschiedene krankheiten sind mit erstbescheinigung von krankheit_b. sollte dies rechtlich so sein, sieht es für mich natürlich mehr als schlecht aus. aber ich kann das so nicht sitzen lassen und gehe es notfalls auch gerichtlich an. werde mir diesbzgl. auch eine anwaltliche erstberatung einholen.

es sind zwei verschiedene krankheiten, was der arzt ja selber attestiert hat. ansonsten könnte die kk immer so argumentieren.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.08.2017, 17:08

nixwissender hat geschrieben:laut kk bin ich noch nicht angemeldet, aber wie ich bereits geschrieben habe, muss ich es sein, da ich normales gehalt (entgeltfortzahlung) erhalten habe und somit auch die entsprechenden abgaben überwiesen wurden. laut kk hat der ag aber bis zu 6 wochen zeit für eine anmeldung, aber sie finden es zugleich auch seltsam, dass das gehalt gezahlt wurde, aber noch keine wiederanmeldung erfolgt ist.

es geht um den letzten tag, an dem ich noch abgemeldet war und eine au erhalten habe. dieser tag ist für die kk ausschlaggebend!

das problem ist ja, wie krankheit_b als hinzugetretene krankheit für krankheit_a angerechnet werden kann, wenn es grundverschiedene krankheiten sind mit erstbescheinigung von krankheit_b. sollte dies rechtlich so sein, sieht es für mich natürlich mehr als schlecht aus. aber ich kann das so nicht sitzen lassen und gehe es notfalls auch gerichtlich an. werde mir diesbzgl. auch eine anwaltliche erstberatung einholen.

es sind zwei verschiedene krankheiten, was der arzt ja selber attestiert hat. ansonsten könnte die kk immer so argumentieren.
Hallo,
es bleibt dabei, das Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit überlappt sich mit dem Beginn der zweiten Arbeitsunfähigkeit um einen Tag, ob es sich da um die gleiche oder eine andere Erkrankung handelt spielt dabei keine Rolle und solange dich dein Arbeitgeber nicht genau zu diesem "Überlappungstag" oder früher angemeldet hat, solange hast du auch in der Theorie keinen Anspruch auf Krankengeld - dies wird dir auch mit Sicherheit dein Anwalt so sagen - berichte uns mal, wie die Sache ausgegangen ist und was dein Arbeitgeber dazu sagt - wusste der überhaupt von deiner Arbeitsunfähigkeit ?. Warum sollte dir auch die Kasse Krankengeld zahlen und nicht der Arbeitgeber Lohn ?
Gruss
Czauderna

Gustav
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Beitrag von Gustav » 08.08.2017, 20:22

Meldungen und Gehaltszahlungen werden oft korrigiert oder geändert, hier bleibt also abzuwarten was passiert.

Grundsätzlich hat Czauderna recht, dass bei beginn der AU keine versicherung mit KG anspruch vorliegt.

Der AG kann freiwillig ab dem ausgemachten Beschäftigungsbeginn EFZ zahlen und du hättest ab dem 43. Tag anspruch auf krankengeld. Aus der praxis kenne ich jedoch eher folgende Konstellationen:

AG leistet keinerlei Entgelt und meldet nicht an bis die Beschäftigung aufgenommen wird.

Ag meldet trotz AU an und zahlt EFZG - KK informiert AG dass durch die AU die Beschäftigten Sozialversicherungsrechtlich nicht zu Stande gekommen ist und AG storniert alles oder statt komplett zu stornieren geht er zu 3. Konstellation über

Manch ein AG zahlt ab dem 29. Tag der Besch. EFZG und meldet zu diesem datum an, im anschluss besteht anspruch auf KG.

Aus arbeitgebersicht würde eine entgeltzahlung ab dem 1. Tag obwohl du die arbeit nicht aufgenommeb hast keinen sinn machen, also bereite dich mental auf eine korrektur vor.

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 08.08.2017, 20:53

was heisst hier korrektur? - ich habe alles so gemacht wie gefordert. dass der ag für den letzten monat efz geleistetet hat, bedeutet, dass ich angemeldet wurde. sechs wochen müssen die mir zahlen (vier haben sie bereits) und werden es auch.

es kann doch aber nicht sein, dass durch diese unglückliche konstellation ich jetzt komplett ohne einkommen dastehe? zumal es nur gereicht hätte, wenn ich korrekt von der kk informiert worden wäre.

ich werde mir aber anwaltlichen rat einholen. der sollte es am besten wissen.

Gustav
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Beitrag von Gustav » 08.08.2017, 21:16

Der AG hat mit dir gerechnet alle weichen bei der bank oder dem steuerberater gestellt dir dein gehalt zu überweisen. Abzuwarten bleibt also ob er das Gehalt zurückfordert oder sogar die restlichen zwei wochen entgelt zahlt. Zahlt er dir das gehalt, so muss er dich anmelden.
Und dann hast du mich wohl missverstanden.
Im anschluss besteht dann grundsätzlich ein anspruch auf krankengeld.

Da du sowieso nicht damit rechnest, dass der AG das geld zurückfordert sehe ich also nicht wodrjn deine unglückliche Konstellation besteht oder inwiefern du ohne einkommen darstehst.

Ich bin.übrigens wöchentlich davon überrascht wie wenig sich anwälte mit Sozialversicherungsrecht auskennen. Is
TIch wohl kein lukratives geschäft.

Die Gehaltszahlung des Arbeitgebers und fas eventuelle zurückfordern geht übrigens zu sehr ins arbeitsrecht als dass ich mich damit auskennen würde

Inwiefern hat dich die kasse nicht korrekt informiert?

Editiert: ich kenne aus der praxis eben nur die Konstellation, dass wenn überhaupt ab dem 29. Tag der geplanten Beschäftigungsaufnahme freiwillig für 6 wochen EFZG geleistet wird und im Abschluss krankengeld. Falls dein AG wirklich ab dem 1. Tag lohn zahlt wird die kasse vielleicht versuchen auf das ruhen in den ersten vier wochen zu bestehen, sodass der AG 10 wochen lohn fortzahlen müsste und spätestens da wird er versuchen alles zu kippen

Die fälle sind aufjedenfall immer ein him.und her. Nicht selten wird eine anmeldung des arbeitgebers storniert

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 08.08.2017, 21:46

ich denke, dass wir aneinander vorbei reden oder ich dich komplett falsch verstehe. mein problem im ersten beitrag hast du gelesen und auch so verstanden wie ich es hoffe, was nicht so einfach ist. :wink:

es geht um die tatsache, dass ich ab mitte diesen monats, sofern die restlichen 2 wochen durch den ag noch bezahlt werden, ohne jegliches einkommen dastehe, da ich laut der kk bei der krankschreibung vom 30.6.2017 nicht angemeldet war.

die aktuelle krankschreibung beruht aber auf der krankschreibung vom 05.07.2017, bei der ich aber seitens ag angemeldet sein müsste. wieso dann efz im rahmen der krankmeldung für den juli bezahlen, obwohl der ag seit dem 05.07.2017 weiss, dass ich für den ganzen monat krankgeschrieben bin.

diagnose der au vom 05.07.2017 ist eine gänzlich andere inkl. erstbescheinigung als die vom 30.05.2017.


vielen dank für alle bisher geleisteten antworten!

Gustav
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Beitrag von Gustav » 08.08.2017, 22:16

Ahh okay dass die krankenkasse das schon sagte hatte ich tatsächlich nicht auf dem schirm. Wie man an meinem kauderwelsch leicht sehen kann schreibe ich hier immer per handy und hab daher nicht so der riesenüberblick.. :D

Ändern tut es an meinen antworten nichts.
AU vor Beschäftigungsbeginn. Kein anspruch auf KG. Mit beginn der entgeltfortzahlung beginnt und.ruht der krankengeldanspruch.
Aus der praxis kenne ich den beginn der entgeltfortzahlung jedoch nur ab dem 29. Tag der Beschäftigung. Falls der AG also bei entgeltfortzahlung und anmeldung bleibt ( 1. Ist das nicht sicher und 2. Ggf korrektur zum 29. Tag der besch.) Stehe ich deinem krankengelfanspruch positiv gegenüber.


Der feststellungstag der AU ist sehr entscheidend, dass hat die Rechtssprechung immer wieder bestätigt.nicht zwingend der AU beginn. (Auch wenn es hierbei sicher ausnahmen gibt, ich will nicht abschweifen)

Falls du zeit hast schau dir das bundessozialgerichtsurteil vom 26.06.2006 und die besprechungsergebnisse der krankenkasse am 6./7.5.2008 und am 22./23.09.2008 an. Wie schon gesagt sitze ich am handy, dass ist dann etwas sehr unentspannnt

Ggf finden sich da bekräftigende gesetzesstellen. Sonst schmeiß diese REchtsgrundlagen deiner kasse doch mal an den kopf und besteh auf kg anspruch nach der EFZ.

Zwei dinge sollten jedoch klar sein. Storniert der AG die anmeldung.und fordert das geld zurück stehst du ohne alles da.
Und dass aufgrund von.bearbeitungsdauer etc eine.pünktliche zahlung der KK/AG in gefahr ist

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.08.2017, 22:35

Hallo,
es ist immer noch nicht klar - wir brauchen genaue Daten -
1.Wann begann der unbezahlte Urlaub genau und wann endete der unbezahlte Urlaub lt. Absprache mit dem Arbeitgeber
2. Für welchen Zeitraum hat dann der Arbeitgeber Gehalt gezahlt
3. Wann erfolgte die erste Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit a)
und bis wann genau wurde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt
4. Wann genau wurde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Krankheit B
genau ausgestellt.
Gustav arbeitet aktuell bei einer Krankenkasse und ich selbst habe zig Jahre dort gearbeitet, wir kennen uns eigentlich aus wenn es um solche Fragen geht (Gustav hat schon recht - wenn es nicht gerade eine wirklicher Fachanwalt ist, dann sieht es in Sachen SGB eher bescheiden aus mit der Kompetenz).
Gruss
Czauderna

nixwissender
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Beitrag von nixwissender » 09.08.2017, 11:22

vielen dank nochmals für eure bemühungern bzw. antworten.
mir scheint, dass mein grundliegendes anliegen nicht richtig verstanden wird. aber der reihe nach und um deine fragen zu beantworten:

1. der unbezahlte urlaub bzw zeitraum spielt (eigentlich) keine rolle, da es sich um den letzten tag des zeitraums handelt, also der 30.06.2017. wie gesagt, die abmeldung seitens des ag bei der kk war legitim. man hätte mich nur früher informieren können und nicht erst nach fast 10 wochen.

2. ag hat gehalt für juli 2017 gezahlt, ergo müsste wieder eine anmeldung bei der kk ab dem 03.07.2017 erfolgt sein.

3. feststellung der au bei krankheit_a am 30.06.2017, dauer bis zum 05.07.2017

4. feststellung der au bei krankheit_b am 05.07.2017 (vollkommen andere diagnose mit erstbescheinigung, dauert noch an. bestätigung der diagnose durch weiteren facharzt)

deswegen verstehe ich es nicht ganz, wie es sein kann, dass der ag das gehalt (efz) für den monat juli 2017 evtl. zurückfordern könnte. aus der au war ersichtlich, dass ich bis mindestens ende des monats juli nicht arbeitsfähig bin. er hat am letzten des monats das gehalt normal überwiesen und somit die ersten 4 wochen (von den 6 wochen efz) gezahlt, somit wurde ich auch wieder theoretisch ab juli bei der kk angemeldet. obwohl laut meiner kk noch keine anmeldung erfolgt ist, dies aber bis zu 6 wochen dauern kann.

was ich gerne wissen möchte ist, ob es legitim ist, dass die kk die zwei au's quasi als eine laufen lässt und die au vom 30.06.2017 als grundlage dafür nimmt. schliesslich hat krankheit a absolut nichts mit krankheit b zu tun. der arzt hat ja nicht aus spass diese als erstbescheinigung ausgestellt.

sollte dies rechtens sein, was ich bezweifel und auch am einholen einer erstberatung beim anwalt (deren online-platform) bin, stehe ich quasi mit ablauf der sechsten woche der efz (mitte august) ohne jegliches einkommen da. und das mit kleinkind und säugling, was mehr als nur fatal wäre.

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