Hallo GKV-Experten,
90 Monate Wartezeit fehlen um als Schwerbehinderter 2 Jahre eher in Rente zu gehen.
Mein Mann ist selbständiger Handwerksmeister.
Er ist in der GKV
Er zahlt nichts in die gesetzliche RV ein.
Es fehlen ihm noch 90 Monate Wartezeit um als Schwerbehinderter 50%,
2 Jahre eher in Rente gehen zu können.
Ich werde 10/2020 in Rente gehen.
Mein Mann ist 8 Jahre jünger als ich.
Nun meine Frage:
Er meldet 12/2020 das Gewerbe ab oder um, ich übernehme die Firma und stelle meinen Mann ein.
Macht pro Jahr schon eine Ersparnis von 1.200€ an KV Beiträgen, eingerechnet sind auch alle Sozialabgaben Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Kann die GKV Schwierigkeiten machen ?
90 M. fehlen um als Schwerb. 2 Jahre eher in Rente zu gehen
Moderator: Czauderna
Hallo,
grundsätzlich ist das möglich, allerdings gibt es bei Angehörigenbeschaeftigung eine gesonderte Prüfung. So muss z.B. die Beschäftigung anstelle einer fremden Arbeitskraft ausgeführt werden, es müssen Personalunterlagen geführt werden und es muss auch wirklich Gehalt fließen um nur mal einige Punkte zu nennen. Bei der Anmeldung zur Kranken-, Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss die Meldung als Angehörigenbeschaeftigung gekennzeichnet werden, was dann die Prüfung (meist durch die Rentenversicherung) auslöst. wenn ihr also nur wegen der Kranken/Rentenversicherung einen Wechsel der Eigentumsverhältnisse vornehmen wollt, dann auf jeden Fall vorher mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen oder mit der Rentenversicherung. Ich gehe mal davon aus, dass sich bis 2020 da an den Voraussetzungen nichts ändern wird. Achtung - durch die Änderung würdest du selbst ggf. hauptberuflich Selbständig bzw. müsstest dann zusätzlich Beiträge an deine Krankenkasse zahlen - auch hier erst mit der Kasse sprechen.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich ist das möglich, allerdings gibt es bei Angehörigenbeschaeftigung eine gesonderte Prüfung. So muss z.B. die Beschäftigung anstelle einer fremden Arbeitskraft ausgeführt werden, es müssen Personalunterlagen geführt werden und es muss auch wirklich Gehalt fließen um nur mal einige Punkte zu nennen. Bei der Anmeldung zur Kranken-, Renten, Pflege- und Arbeitslosenversicherung muss die Meldung als Angehörigenbeschaeftigung gekennzeichnet werden, was dann die Prüfung (meist durch die Rentenversicherung) auslöst. wenn ihr also nur wegen der Kranken/Rentenversicherung einen Wechsel der Eigentumsverhältnisse vornehmen wollt, dann auf jeden Fall vorher mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen oder mit der Rentenversicherung. Ich gehe mal davon aus, dass sich bis 2020 da an den Voraussetzungen nichts ändern wird. Achtung - durch die Änderung würdest du selbst ggf. hauptberuflich Selbständig bzw. müsstest dann zusätzlich Beiträge an deine Krankenkasse zahlen - auch hier erst mit der Kasse sprechen.
Gruss
Czauderna