Problem mit KV mit Beginn des Studiums

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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moonlight
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Problem mit KV mit Beginn des Studiums

Beitrag von moonlight » 05.01.2009, 13:35

Hallo allerseits!

Hab folgendes Problemchen mit meiner gesetzlichen Krankenkasse:

Ich habe Ende Juni meine Ausbildung beendet.
Für die Zeit Juli und August musste ich mich selbst gesetzlich krankenversichern.
Ab dem 1. September wollte ich anfangen zu studieren und mich damit bei meinen Eltern mit familienversichern (bin 23 Jahre alt).

Da aber mein Bewerbungsverfahren länger gedauert hat, und ich erst Mitte Okotber meine Immatrikulationsbescheinigung erhalten habe, konnte ich somit auch erst Ende Oktober kündigen, um dann bei meinen Eltern familienversichert zu sein.

Die Krankenkasse wurde von mir die ganze Zeit auf dem laufenden gehalten, bezüglich Stand der Bewerbung.
Mir wurde in der Filiale sogar von einer Mitarbeiterin gesagt, dass es kein Problem sein wird rückwirkend ab dem 1. September mit Beginn des Semesters familienversichert zu sein.

Nun habe ich ein Schreiben von meiner Krankenkasse erhalten, dass ich die vollen Beiträge für September und Oktober zahlen soll.

Ist es möglich das zu umgehen, und tatsächlich ab dem 1. September rückwirkend familienversichert zu sein?

Danke im vorraus

Jessica

Rentner
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Beitrag von Rentner » 05.01.2009, 14:45

Hallo,

Studenten haben bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung, d.h. Beiträge, die du bereits bezahlt hast werden dir nach der Immatrikulation zurück bezahlt.

Eine Kündigung der freiwilligen Versicherung ist hierbei nicht notwendig. Ich vermute, das Schreiben der KK resultiert aus deiner Kündigung, weil hierbei eine 2-Monatsfrist einzuhalten ist.

Einfach bei dem zuständigen Mitarbeiter, der dir das Schreiben gesandt hat, anrufen und dies abklären.

Ist mit Sicherheit kein Problem.

moonlight
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Beitrag von moonlight » 05.01.2009, 15:44

Danke schonmal für die Antwort!

Ich hatte meine zuständigen Mitarbeiter den Fall auch nochmal per Schreiben geschildert!
Seine Antwort darauf, war eine Senkung des nachzuzahlenden Beitrags um 30€ :roll: !
Es geht hier um die AOK Hamburg!

Wie kann ich denn denen das klar machen, bzw. woraus wird klar dass Sie mir die Beiträge erstatten müssen?

Ian
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Beitrag von Ian » 08.01.2009, 00:37

eigentlich ergibt sich das auf § 10 SGB V, daraus geht hervor, dass Kinder, die sich im Studium befinden, Anspruch auf Familienversicherung haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wenn du aber sagst, dass du deine Immatrikulationsbescheinigung erst im Oktober erhalten hast, hat sich dann nur der Versand der Bescheinigung verzögert, oder wurdest du auch erst nach Semesterbeginn immatrikuliert?? In dem Fall nämlich beginnt für gewöhnlich auch erst die Familienversicherung mit dem Tag der Einschreibung. Ich könnte mir vorstellen, dass die AOK darin die Begründung sieht

windkom
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Beitrag von windkom » 11.02.2009, 17:30

Die Familienversicherung ist eine Vorrangversicherung und verdrängt auch rückwirkend die Beitragspflicht bei einer Kasse oder einer anderen Versicherungsform (z.B. freiwillig Versicherter, oder studentisch Versicherter).
Die Familienversicherung entsteht Kraft des Gesetzes.

Wenn die AOK Hamburg sich auf sturr stellt und die Beiträge nicht zurückerstattet, würde ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen die AOK in die Wege leiten. Wenn das Mahnverfahren erfolgreich ist, würde ich mit dem Gerichtsvollzieher bei der AOK vorfahren und bei der AOK wichtige Systemkomponenten im Rechenzentren pfänden lassen. Wenn das Rechenzentrum nicht mehr operabel ist, hast Du es der AOK richtig gezeigt - und die AOK verliert sehr viel Geld.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 11.02.2009, 23:11

windkom hat geschrieben:Die Familienversicherung ist eine Vorrangversicherung und verdrängt auch rückwirkend die Beitragspflicht bei einer Kasse oder einer anderen Versicherungsform (z.B. freiwillig Versicherter, oder studentisch Versicherter).
Die Familienversicherung entsteht Kraft des Gesetzes.

Wenn die AOK Hamburg sich auf sturr stellt und die Beiträge nicht zurückerstattet, würde ich das gerichtliche Mahnverfahren gegen die AOK in die Wege leiten. Wenn das Mahnverfahren erfolgreich ist, würde ich mit dem Gerichtsvollzieher bei der AOK vorfahren und bei der AOK wichtige Systemkomponenten im Rechenzentren pfänden lassen. Wenn das Rechenzentrum nicht mehr operabel ist, hast Du es der AOK richtig gezeigt - und die AOK verliert sehr viel Geld.
Sorry, aber einen solchen Schwachsinn habe ich in diesem Forum noch nie gelesen.

ratte1

windkom
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Beitrag von windkom » 12.02.2009, 13:35

Wenn der Versicherte Anspruch auf die Familienversicherung hat, dann muss die Kasse die Beiträge für diesen Zeitpunkt zurückerstatten.
Wenn die Kasse Dieses nicht gut, kann man als Versicherter ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Wenn der Versicherter dieses Verfahren erfolgreich absolviert, dann kann er bei der Kasse vollstrecken.

Und um es der Kasse richtig zu zeigen, sollte man die Dinge pfänden, die der Kasse richtig Weh tun (z.B. das Rechenzentrum lahmlegen).
Das kann sogar soweit führen, dass der AOK Chef seinen Sessel räumen muss und in die Langzeit-Arbeitslosigkeit (Hartz 4) entlassen wird.
Das hat der AOK Chef für so ein Fehlverhalten auch verdient.


Ein Gerichtsvollzieher hat vor einem Jahr zur Eintreibung einer EUR 250,- Forderung gegen Ryanair eine Boeing 737-800 von Ryanair in Frankfurt Hahn festsetzen lassen. Das hat Ryanair auch sehr Weh getan, weil 180 Passagiere nicht befördert werden konnten und diese Passagiere 180x die EU Entschädigung von EUR 250,- einfordern konnten.

lachhaltmal
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Beitrag von lachhaltmal » 12.02.2009, 14:45

Hallo moonlight,
ob die Kasse dir die Beiträge erstatten muss, das hängt von den Regelungen in der Satzung ab.

Im " 191 SGB V heißt es dazu:

Die freiwillige Mitgliedschaft endet
....
3.
mit dem Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt.

Und bevor wir die Satzung nicht kennen, da pfänden wir auch nix! Nicht mal windkom.

Gruß
lachhaltmal

windkom
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Beitrag von windkom » 13.02.2009, 11:15

So ein Blödsinn!!! Arbeitet Ihr alle bei der AOK?

Die Familienversicherung entsteht Kraft Gesetzes.
Die Kasse kann das nicht durch ihre Satzung einschränken.
Die Familienversicherung verdrängt die freiwillige Versicherung, sobald die gesetzlichen (und nicht satzungstechnischen) Voraussetzungen gelten.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.02.2009, 15:29

windkom hat geschrieben:So ein Blödsinn!!! Arbeitet Ihr alle bei der AOK?

Die Familienversicherung entsteht Kraft Gesetzes.
Die Kasse kann das nicht durch ihre Satzung einschränken.
Die Familienversicherung verdrängt die freiwillige Versicherung, sobald die gesetzlichen (und nicht satzungstechnischen) Voraussetzungen gelten.
Au ja, teil das mal der Ullala mit, dass ihre Gesetze Blödsinn sind :lol: . Noch mal extra für dich, zum Mitlesen, es gibt den § 191 SGB V:

Die freiwillige Mitgliedschaft endet

1. mit dem Tod des Mitglieds,

2. mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft oder

3. mit dem Wirksamwerden der Kündigung (§ 175 Abs. 4); die Satzung kann einen früheren Zeitpunkt bestimmen, wenn das Mitglied die Voraussetzungen einer Versicherung nach § 10 erfüllt.


§ 10 ist die Familienversicherung. Und dank Internet kann man ja heutzutage problemlos in alle Satzungen reingucken, hier ist der entsprechende Passus in der Satzung der AOK Rheinland/Hamburg:

Erklärt das freiwillige Mitglied wegen der bestehenden Voraussetzung einer Familienversicherung seinen Austritt, so endet die Mitgliedschaft mit dem Tag des Eingangs der Erklärung.

Worauf genau bezieht sich jetzt dein "Blödsinn"?

GKV

Hucky
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Beitrag von Hucky » 27.07.2009, 14:37

@ windkom:

Unabhängig ob MA der AOK Rheinland/Hamburg oder einer anderen AOK ist. Ich kann den anderen bezüglich Deiner Antworten nur zustimmen.

Deinen Antworten zu Folge bist bzw. warst nie MA einer KK. Wenn man sich mit dem Verwaltungskram und dem "Akt" hinter den Kulissen nicht auskennt sollte man besser nichts schreiben/sagen. (':roll:')

Die Familienversicherung ist eine reine Antragsversicherung. Zudem hätte moonlight in seiner Kdg. den Grund - FAMI bei AOK bzw. ggf. and. KK - angeben sollen. Damit wäre für den SB offenkundig gewesen warum die FRW enden soll. Also alles in allem eigentlich recht unkompliziert, wenn alles beachtet wird.

windkom, ich hoffe Deine zukünftigen Kommentare sind etwas nivauvoller. Ich denke dass, würde alle hier mehr helfen.

VG
Hucky

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.07.2009, 18:28

alles relativ, da der Mensch scheint zu denken und Gott lenkt- errun hunun es. :shock: :D

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