Widerspruch gegen berufliche Reha

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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MarkusMagnus
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Widerspruch gegen berufliche Reha

Beitrag von MarkusMagnus » 02.07.2017, 16:48

Hallo allerseits,

ich schreib im Namen eines Freundes.

Mein Freund ist seit einem Jahr wegen mittlerer Depression krank. Er bezieht seit ca. 8 Monaten Krankengeld. Hat vorher auch 8 Jahre gearbeitet. Da er allerdings gemobt wurde erlitt er einen Burnout und ist in depression verfallen. Vor gut 2 Monaten hat er eine medizinische Reha abgeschlossen, die ihm auch gutgetan hat.

Jetzt kam von der Krankenkasse ein Schreiben, demnach soll er eine berufliche Reha besuchen. Es sieht so aus als ob die Krankenkasse meinen Freund in die berufliche Reha abschieben will, damit kein Krankengeld gezahlt wird sondern Übergangsgeld, weil in dem vorläufigen Abschlussbericht der Medizinischen Reha steht, Zitat: "Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch bereits eingeleitete bzw. empfohlene therapeutische Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit des Patienten in maximal 5 1/2 Monaten wieder hergestellt werden kann."

Mein Freund möchte die berufliche Reha nicht machen, da er wieder einen Einstieg in sein Berufsleben vor hat. Es wird allerdings noch paar Monate dauern bis er wieder ganz genesen ist.

Gibt es Musterformulare um Widerspruch gegen die Zwangseingliederung in die berufliche Reha.

Wenn nein, wie formuliert man den Widerspruch am besten.

Hier noch einige Infos über meinen Freund:

Mein Freund ist immer noch Vertraglich an seinen Arbeitgeber gebunden. Er ist nur Krank gemeldet und bezieht Krankengeld seit ca. 8 Monaten.

Die KK hat keine Einverständniserklärung von meinem Freund erhalten das die Unterlagen an das MDK weitergeleitet werden dürfen. (Im Schreiben der KK wird erwähnt, dass eine Rücksprache mit dem MDK statt fand, welches jetzt wundert".

Hier noch ein anaomysiert Kopie des Schreibens der KK.
Bild

Danke im voraus.

LG

PS: Für neugierige die meine früheren Posts verfolgt haben. ich bin Grundsicherungsempfänger lebenslang.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.07.2017, 17:45

Hallo,
oben schreibst du, dass du im Namen eines Freundes schreibst - zum Schluss weist du darauf hin das du Grundsicherungsempfänger bist - um wen geht es jetzt ? - das aber nunr nebenbei.
Interessant ist hier folgendes - es wurde vor zwei Monaten eine medizinische Reha abgeschlossen und wahrscheinlich erfolgte die Entlassung aus der Reha als arbeitsunfähig. Wurde er damals von der Kasse aufgefordert den Antrag auf Reha zu stellen oder hat er das von sich aus gemacht ?.
Offenbar hat aber der Rentenversicherungsträger (noch) nicht geprüft ob hier die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind und somit der Reha-Antrag als Rentenantrag zu werten ist.
Die Krankenkasse kann und darf nicht zur Rentenantragstellung auffordern, wohl aber nach § 51 SGB zur Beantragung einer Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben" - das Schreiben ist von der Form her okay. Ist dein Freund eigentlich arbeitslos ?.
Was wäre ihm nun zu raten - wenn er den Antrag nicht stellt innerhalb von 10 Wochen wird ihm die Kasse mit Ablauf der 10_Wochen-Frist das Krankengeld sperren und erst wieder zahlen wenn er den Antrag gestellt hat.
Nehmen wir mal an, er folgt der Aufforderung der Kasse - dann stellt er den Antrag, sagen wir mal 2 Tage vor Ablauf der Frist,d.gh. da muss der Antrag bei der Kasse bzw. beim Rentenversicherungsträger vorliegen.
Dann ist der Rentenversicherungsträger am Zug - wird er tatsächlich innerhalb so kurzer Zeit einem Versicherten zwei Reha-Massnahmen bewilligen - das kann die die Rentenversicherung am besten selbst sagen, ob das möglich ist. wenn die Genehmigung erfolgt, und vergehen mit Sicherheit mindesten noch mal zwei Wochen - da wären wir schon bei 12 Wochen - und der Beginn dürfte erfahrungsgemäß auch nochmals 14 Tage später sein - dann wären es 16 Wochen - wenn er dann vorher aber arbeitsfähig wird, dann muss er die Maßnahme nicht mehr antreten und er hat alles nach Wunsch der Kasse gemacht.
Er kann natürlich auch Widerspruch einlegen - die von dir geschriebene Begründung taugt allerdings nix - dass er die Maßnahme nicht möchte weil er in einigen Monaten sowieso wieder arbeiten will - dass wird weder den MDK und schon gar nicht die Kasse (meiner Meinung nach) dazu bringen, ihm einfach das Krankengeld weiterzuzahlen und die Aufforderung zurückzunehmen.
Ich persönlich würde mir den Stress mit der Kasse nicht geben und es so machen, wie beschrieben. Sicher kann ein anderer Experte dazu noch etwas schreiben.
Gruss
Czauderna

MarkusMagnus
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Beitrag von MarkusMagnus » 02.07.2017, 18:45

Hallo Czauderna,

danke für deine antwort.

es geht hier um meinen Freund. Ich bin Grundsicherungsempfänger.

Mein Freund ist nicht arbeitslos. Er ist vertraglich gebunden an seinen arbeitgeber und ist krankgemeldet.

Die medizinische Reha wurde eingeleitet von der Krankenkasse.

Er wurde für arbeitsunfähig für 5,5 Monate eingeschätzt seitens der Reha als er entlassen wurde. Über Rente steht noch nichts an.

Was ich mich frage ist wie soll es technisch überhaupt gehen, eine berufliche Reha, wobei er nicht arbeitslos ist.

LG

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.07.2017, 19:03

MarkusMagnus hat geschrieben:Hallo Czauderna,

danke für deine antwort.

es geht hier um meinen Freund. Ich bin Grundsicherungsempfänger.

Mein Freund ist nicht arbeitslos. Er ist vertraglich gebunden an seinen arbeitgeber und ist krankgemeldet.

Die medizinische Reha wurde eingeleitet von der Krankenkasse.

Er wurde für arbeitsunfähig für 5,5 Monate eingeschätzt seitens der Reha als er entlassen wurde. Über Rente steht noch nichts an.

Was ich mich frage ist wie soll es technisch überhaupt gehen, eine berufliche Reha, wobei er nicht arbeitslos ist.

LG
Hallo,
grundsätzlich scheint das möglich zu sein, was dann im Falle, dass er die Maßnahme antritt, mit seinem Arbeitsverhältnis passiert - das scheint mir eher im Bereich Arbeitsrecht angesiedelt zu sein - wäre es denn denkbar, dass er nach Abschluss der Maßnahme in der Firma einen anderen Arbeitsplatz bekommen könnte ?.
Ich empfehle hier den Betriebsrat und/oder wenn vorhanden die Gewerkschaft einzuschalten um diese Frage zu klären.
Gruss
Czauderna

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 05.07.2017, 07:08

Zur Rechtslage (darf die Kasse auffordern?) würde ich mich weitgehend Czauderna anschließen.

Was aus meiner Sicht aber gar nicht geht, ist dieser Passus im Schreiben der Kasse:
Senden Sie uns bitte den Antrag komplett mit den ärztlichen Befundberichten und dem Selbstauskunftsbogen unterschrieben zurück.
Die Kasse hat kein Recht dazu, selbst den Antrag zu erhalten. Der Antrag kann auch noch am letzten Tag der Frist bei der Rentenversicherung direkt gestellt werden (Eingangsdatum entscheidend!).

Die Kasse hat erst recht kein Recht dazu, die Befundberichte zu erhalten. Selbst bei der Prüfung eines Krankengeldfalls (=eigene Leistung der Krankenkasse) dürfen die medizinischen Unterlagen nur unmittelbar an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gesendet werden - und nicht an die Kasse selbst. Und bei dem Antrag auf Teilhabe handelt es sich ja noch nicht einmal um eine Leistung der Krankenkasse, sondern der Rentenversicherung.

Könnte auch die Bundesdatenschutzbeauftragte interessieren, dass das immer noch so gemacht wird - obwohl es dazu eindeutige Positionierungen und gesetzliche Regelungen gibt:

http://www.kbv.de/html/1150_16152.php
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kon ... _node.html

Gruß
Swantje

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