Fragen zum Krankengeld/MDK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bluetowel
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Fragen zum Krankengeld/MDK

Beitrag von bluetowel » 28.06.2017, 10:16

Hallo zusammen,

ich bin seit Ende April 2017 krankgeschrieben wegen einer mittelschweren Depression und Burnout. Mein Psychiater hat mir empfohlen, zu kündigen, da mich der Job schon länger überfordert und die hohen Anforderungen mich krank machen. Dazu habe ich mich nun durchgerungen und habe zum Ende September gekündigt. Er sagte mir, dass er mich bis zum Greifen der Kündigungsfrist krankschreiben würde, sodass ich mich auf meine Genesung konzentrieren kann.

Ich bin nun im Krankengeld und erhielt einen Brief der (gesetzl.) Krankenkasse, dass ich mich doch bitte telefonisch einmal melden sollte, da man meine Telefonnummer nicht hätte. Dazu konnte ich mich bisher nicht durchringen. Muss ich das und: was soll das?

Am meisten fürchte ich mich davor, dass man mich in den nächsten Wochen zum MDK zitiert und im schlimmsten Fall sogar wieder zur Arbeit schickt. Ich habe solche und solche Phasen, die ambulante Psychotherapie hilft mir auch ein wenig, aber in erster Linie hilft es mir, dass der krankmachende Job erstmal „weg“ ist und ich mich neu sortieren kann.

Wie wahrscheinlich ist es, dass man mir trotz psychiatrischer Betreuung und ambulanter Psychotherapie den MDK androht? Ich fürchte mich so sehr davor, insbesondere wieder alles von vorn erzählen zu müssen und diesem Druck ausgesetzt zu sein.

Auch empfinde ich jetzt einen Druck, bis Ende September gesund zu werden, da ich den Eindruck habe, dass mein Psychiater mich danach nicht mehr krankschreibt. Daran habe ich leider nicht gedacht und nun gelesen, dass es schwer wird, jemanden nach Greifen der Kündigung weiterhin krankzuschreiben, da man dann ja nicht mehr vor dem Hintergrund der letzten Tätigkeit, sondern allgemein beurteilt wird, ob man arbeiten kann (und zwar ungeachtet der Ausbildung). Wie seht ihr das?

Und zu guter Letzt: bisher schreibt mich mein Hausarzt krank, da mein Arbeitgeber schwierig ist und ich Angst habe, dass durch die Krankschreibung durch den Psychiater im Unternehmen Gerüchte entstehen und mir ggf. die Bewerbung auf Jobs in anderen Unternehmen erschweren, da man sich illegalerweise „austauscht“. Jetzt sagte mir die Sprechstundenhilfe meines Psychiaters, dass mein Hausarzt mich gar nicht so lange krankschreiben kann und dafür der Facharzt zuständig sei. Stimmt das?

Vielen Dank!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.06.2017, 10:54

Hallo,
zunächst - du bist nicht verpflichtet die Krankenkasse anzurufen.
Was ich allerdings auch schreiben muss - deine "Angst" ist begründet, die Kasse wird den MDK einschalten, da bin ich mir ganz sicher und das wirst du auch nicht verhindern können. Es kann allerdings durch den MDK auch passieren, dass der dich auf Dauer, zumindest bis zum ende des Beschäftigungsverhältnisses für Arbeitsunfähig erklärt, dann wäre ein "Angstgrund" schon mal aus der Welt, wenn es denn so käme.
Gruss
Czauderna

bluetowel
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Beitrag von bluetowel » 28.06.2017, 11:03

Hallo,
wieso bist du dir so sicher, dass man den MDK einschaltet? Ich hatte gehofft, dass man wegen der Kündigung davon absehen wird und ggf. erst dann den MDK einschaltet, wenn ich arbeitslos bin, aber weiterhin krankgeschrieben werde.

Macht es vielleicht einen Unterschied, ob ich die AU von meinem Hausarzt oder Psychiater einreiche? Ggf würde ich es mir dann nochmal überlegen und zukünftig die Krankschreibung vom Psychiater holen. Ich will eh nicht mehr zurück in meinen alten Job und mich neu ausrichten.

Allein aufgrund der Aktenlage wird man nicht entscheiden dürfen, oder? Bekomme ich davon etwas mit, ob Unterlagen angefordert werden? Theoretisch müsste mein Hausarzt, mein Psychiater und mein Psychotherapeut dazu etwas sagen. Wird dann ohne mein Wissen einfach eine Einschätzung von allen drei Ärzten angefordert?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.06.2017, 11:19

bluetowel hat geschrieben:Hallo,
wieso bist du dir so sicher, dass man den MDK einschaltet? Ich hatte gehofft, dass man wegen der Kündigung davon absehen wird und ggf. erst dann den MDK einschaltet, wenn ich arbeitslos bin, aber weiterhin krankgeschrieben werde.

Macht es vielleicht einen Unterschied, ob ich die AU von meinem Hausarzt oder Psychiater einreiche? Ggf würde ich es mir dann nochmal überlegen und zukünftig die Krankschreibung vom Psychiater holen. Ich will eh nicht mehr zurück in meinen alten Job und mich neu ausrichten.

Allein aufgrund der Aktenlage wird man nicht entscheiden dürfen, oder? Bekomme ich davon etwas mit, ob Unterlagen angefordert werden? Theoretisch müsste mein Hausarzt, mein Psychiater und mein Psychotherapeut dazu etwas sagen. Wird dann ohne mein Wissen einfach eine Einschätzung von allen drei Ärzten angefordert?
Hallo,
wir haben noch Juni - bis zum 30.09. - sind es noch drei Monate - warum sollte die Krankenkasse drei Monate "einfach so" Krankengeld zahlen ohne das durch den MDK absichern zu lassen ?.
Du hättest ja auch theoretisch zum 31.12.2017 kündigen .
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist die Einschaltung des MDK`s
üblich, so kenne ich es aus meiner Praxis. Was allerdings dabei oftmals von diversen Kassen nicht beachtet wird, ist, dass hier eine persönliche Vorstellung beim MDK erfolgen muss - also eine Beurteilung nach Aktenlage geht grundsätzlich nicht.
Natürlich kann es auch so sein, dass die Kasse auf den MDK bis zum 30.09.2017 verzichtet, aber wie soll sie zu einer solchen Entscheidung kommen - wenn du nicht mit ihr sprichst und deine Auszahlscheine nur den Diagnosenschluessel beinhaltet - sicher, sie könnte noch deinen behandelnden Arzt befragen, aber ist der auch wirklich objektiv - dafür haben die Kassen eben den MDK.
Gruss
Czauderna

bluetowel
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Beitrag von bluetowel » 28.06.2017, 11:25

Hallo,
ich habe zum nächstmöglichen Datum, also ordentlich gekündigt.

Du schreibst, dass eine Beurteilung nach Aktenlage nicht geht. Heißt aber, dass es durchaus gemacht wird und ohne mein Wissen? Es ist für mich undenkbar im Moment wieder einen 10-Stunden-Job auszuführen, geschweigedenn mit den Anforderungen meines (Ex-)Jobs. :cry: Ich habe Angst, dass ich einfach einen Brief bekomme, wo steht, dass ich wieder arbeitsfähig sei und nächste Woche wieder hin muss. Das ist für mich undenkbar.. und gerade weil psychische Erkrankungen auch schwierig zu bewerten sind, habe ich so eine große Angst davor.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.06.2017, 11:33

bluetowel hat geschrieben:Hallo,
ich habe zum nächstmöglichen Datum, also ordentlich gekündigt.

Du schreibst, dass eine Beurteilung nach Aktenlage nicht geht. Heißt aber, dass es durchaus gemacht wird und ohne mein Wissen? Es ist für mich undenkbar im Moment wieder einen 10-Stunden-Job auszuführen, geschweigedenn mit den Anforderungen meines (Ex-)Jobs. :cry: Ich habe Angst, dass ich einfach einen Brief bekomme, wo steht, dass ich wieder arbeitsfähig sei und nächste Woche wieder hin muss. Das ist für mich undenkbar.. und gerade weil psychische Erkrankungen auch schwierig zu bewerten sind, habe ich so eine große Angst davor.
Hallo,
ja, die Möglichkeit besteht durchaus, dass es genau so kommt, nur, wir sind beide keine Hellseher. Wenn es denn so kommt, kannst du natürlich sofort Widerspruch einlegen, Akteneinsicht in das Gutachten verlangen und sogar im Endeffekt klagen.
Dass du Angst hast, verstehe ich voll und ganz - hast du mal mit deinem Arzt über deine Angst gesprochen - vielleicht ruft er ja für dich bei der Kasse an.
Für mich steht jedenfalls fest, dass der Wunsch der Kasse zur
Kontaktaufnahme mit dir nicht deshalb erfolgte weil man dir mitteilen will, dass du bis zum 30.09. dein Krankengeld weitergezahlt bekommst - weiß denn die Kasse eigentlich von deiner Kündigung ?.
Manche Kasse versuchen ja, was sie aber nicht dürfen, die Versicherten zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses zu überreden.
Gruss
Czauderna

bluetowel
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Beitrag von bluetowel » 28.06.2017, 11:55

Hallo,
trotzdem danke für deine Antworten!

Ja, die Krankenkasse weiß davon, da man mir zeitgleich mit der Bitte um Rückruf einen Fragebogen mitschickte, in dem ich die Kündigung eintragen konnte.

Leider weiß ich nun nicht, wie ich mich in der Situation richtig verhalten soll, um möglichst wenig "Ärger" zu haben und mich auf die Genesung konzentrieren zu können. Ich möchte ja auch schnellstmöglich wieder gesund werden. Mein Psychotherapeut hat angeboten, dass die Krankenkasse gerne mit ihm reden kann, wenn sie Druck machen. Ich möchte aber jegliches Telefonat mit der Krankenkasse meiden, weil ich Angst habe, etwas Falsches zu sagen. Die Situation ist auch für mich neu und belastend.

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