Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf, > 55, von PKV in GK
Moderator: Czauderna
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Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf, > 55, von PKV in GK
HALLO IHR LIEBEN!
Ich habe einen sehr komplexen Fall eines Freundes, und versuche zu helfen. Da der Fall sehr komplex ist, brauch ich eure Hilfe.
Danke schon mal für jeden Versuch, Licht in's Dunkel zu bringen.
Zur Person: Nicht EU-Staatsangehörig, über 55, verlobt, selbständig, seit ca 4 Jahren in der PKV (DKV),
und in der Künstlersozialkasse.
Die Frage(n):
Die Person möchte so schnell wie möglich aus der PKV.
a) Wäre dies auch ohne Heirat möglich?
b) Wenn Heirat - muss die Person die Selbständigkeit (vorübergehend) aufgeben um Familienversichert zu werden mit dem Deutschen Partner?
c)Wenn ja, darf die Person dann nur auf Minijob-Basis angestellt sein?
d)Würde die Selbständigkeit nach Familienversicherungsschließung wieder aufgenommen - darf die Person bei der GKV bleiben, korrekt? (Dann nicht mehr familienversichert, richtig?)
e)Der Partner ist derzeit arbeitslos, wegen Neuorientierung.
Ist dies ein Problem um den Partner in die GKV zu übernehmen? Wenn ja, sollte der Partner zunächst ein Angestelltenverhältnis ersuchen bevor die Heirat stattfindet und ist das Problem dann damit gelöst?
f) Ist es überhaupt möglich bei der Künstlersozialkasse zu sein, und gleichzeitig privat, oder hat die Person dort einen Fehler gemacht?
Vielen Dank schon mal für jeden Tipp und Rat.
Ich habe einen sehr komplexen Fall eines Freundes, und versuche zu helfen. Da der Fall sehr komplex ist, brauch ich eure Hilfe.
Danke schon mal für jeden Versuch, Licht in's Dunkel zu bringen.
Zur Person: Nicht EU-Staatsangehörig, über 55, verlobt, selbständig, seit ca 4 Jahren in der PKV (DKV),
und in der Künstlersozialkasse.
Die Frage(n):
Die Person möchte so schnell wie möglich aus der PKV.
a) Wäre dies auch ohne Heirat möglich?
b) Wenn Heirat - muss die Person die Selbständigkeit (vorübergehend) aufgeben um Familienversichert zu werden mit dem Deutschen Partner?
c)Wenn ja, darf die Person dann nur auf Minijob-Basis angestellt sein?
d)Würde die Selbständigkeit nach Familienversicherungsschließung wieder aufgenommen - darf die Person bei der GKV bleiben, korrekt? (Dann nicht mehr familienversichert, richtig?)
e)Der Partner ist derzeit arbeitslos, wegen Neuorientierung.
Ist dies ein Problem um den Partner in die GKV zu übernehmen? Wenn ja, sollte der Partner zunächst ein Angestelltenverhältnis ersuchen bevor die Heirat stattfindet und ist das Problem dann damit gelöst?
f) Ist es überhaupt möglich bei der Künstlersozialkasse zu sein, und gleichzeitig privat, oder hat die Person dort einen Fehler gemacht?
Vielen Dank schon mal für jeden Tipp und Rat.
Re: Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf,
Dies ist nicht möglich.Ichwillhelfen hat geschrieben:
4 Jahren in der PKV (DKV),
und in der Künstlersozialkasse.
Entweder ist er privat krankenversichert, oder über die Künstlersozialkasse krankenversichert.
mit dem 55. Lebensjahr ist dies nicht mehr möglich.Die Person möchte so schnell wie möglich aus der PKV.
Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, weshalb er erst mit 51 Jahren in die PKV eingetreten ist.
zu b.: ein Wechsel in die Familienversicherung wäre unter Umständen möglich.
Allerdings fehlen hier alle Informationen über seine Einkünfte.
Auch fehlen Informationen, seit wann er in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Außerdem ob er in Deutschland eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung hat.
Und da viele Informationen fehlen ist eine Antwort nicht möglich.
[/quote]
Re: Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf,
Theoretisch ist auch beides möglich. Zumindest kenne ich kein Gesetz, was das verbieten würde. Kostet halt ein bisschen was...Apolon hat geschrieben:Dies ist nicht möglich.Ichwillhelfen hat geschrieben:
4 Jahren in der PKV (DKV),
und in der Künstlersozialkasse.
Entweder ist er privat krankenversichert, oder über die Künstlersozialkasse krankenversichert.
Ich rede nicht von Zusatzversicherungen, sondern voll Vollkostenversicherung. Auch das ist möglich, wenn auch im vorliegenden Fall unwahrscheinlich, denn wie du schon sagtest: dann kündigt man eben die PKV.broemmel hat geschrieben:Naja. Dann wäre aber die Lösung einfach.
Die Zusatzversicherung bei der PKV kündigen und schon ist der Wunsch erfüllt.
Der Sachverhalt ist also nicht klar.
Re: Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf, > 55, von PKV i
Guten Morgen,Ichwillhelfen hat geschrieben:
Die Person möchte so schnell wie möglich aus der PKV.
Ist es überhaupt möglich bei der Künstlersozialkasse zu sein, und gleichzeitig privat, oder hat die Person dort einen Fehler gemacht?
Zurück in die GKV
JA, da er über die KSK versichert ist, ist er versicherungspflichtig
hier besteht bei der PKV ein außerordentliches Kündigungsrecht,
und er KÖNNTE zurück in der GKV.
ABER:
Sollte er sich, von der Versicherungspflicht befreien lassen haben,
ist dieser Weg normalerweise verbaut,
Allerdings kann diese Befreiung innerhalb der ersten 3 Jahre nach erstmaliger Aufnahme der künstlerischen Tätigkeit auf Antrag zurückgenommen werden.
Du sagst, er ist seit 4 Jahren in der PKV und über die KSK versichert.
Frage : Hat er bei der KSK ein Antrag auf Befreiung gestellt ????
oder hat die KSK seine Angaben zur Krankenversicherung so übernommen,
Welches Datum steht auf dem Bescheid zur Pflichtversicherung nach §1 des KSVG,
PKV Vertragsdatum und KSK-Bescheid kann nicht identisch sein
ferner wurde er, auf sein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber der PKV hingewiesen, mit der Möglichkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Gruß Bully
Re: Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf,
Apolon hat geschrieben:Dies ist nicht möglich.Ichwillhelfen hat geschrieben:
4 Jahren in der PKV (DKV),
und in der Künstlersozialkasse.
Entweder ist er privat krankenversichert, oder über die Künstlersozialkasse krankenversichert.
Na dann schau mal hier,
http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuen ... ahmen.html
Selbständige Künstler und Publizisten, die von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, haben gegenüber der KSK einen Anspruch auf Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Dieser Zuschuss ist bei der KSK schriftlich zu beantragen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den tatsächlichen Aufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung und nach dem erzielten Jahresarbeitseinkommen. In der Regel wird der Beitragsanteil als Zuschuss gezahlt, den die KSK bei (fiktiver) Kranken- und Pflegeversicherungspflicht zu tragen hätte, höchstens jedoch die Hälfte der tatsächlichen Versicherungsprämie. Für die Berechnung des Zuschusses zur Krankenversicherung wird der einheitliche Beitragssatz zugrunde gelegt.
Künstler und Publizisten, die als "Höherverdienende" von der Krankenversicherungspflicht befreit und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten auf Antrag ebenfalls die Hälfte des freiwilligen Beitrages, höchstens jedoch den Beitragsanteil, den die KSK bei Versicherungspflicht an die Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, zu zahlen hätte.
Gruß Bully
Re: Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf,
Hallo Bully,
Du hast natürlich völlig recht, dass er von der KSK einen Zuschuss bekommen kann. Bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass er in der KSK auch krankenversichert ist.
Gruß Apolon
Du hast natürlich völlig recht, dass er von der KSK einen Zuschuss bekommen kann. Bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass er in der KSK auch krankenversichert ist.
Gruß Apolon
Re: Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf,
Apolon hat geschrieben:Hallo Bully,
Du hast natürlich völlig recht, dass er von der KSK einen Zuschuss bekommen kann. Bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass er in der KSK auch krankenversichert ist.
Gruß Apolon
Hallo Apolon,
ja klar, Über die KSK privat Krankenversichert, so wäre die Aussage korrekt.
entweder privat, oder in der KSK versichert, das gibt es nicht
Gruß Bully
Re: Komplexer Fall: Ausländer, Freiberuf,
Nein, richtig wäre, er ist in einer privaten Krankenversicherung und die KSK gewährt ihm einen Zuschuss.Bully hat geschrieben:
Hallo Apolon,
ja klar, Über die KSK privat Krankenversichert, so wäre die Aussage korrekt.
entweder privat, oder in der KSK versichert, das gibt es nicht
Gruß Bully
Vergleichbar mit dem Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gruß Apolon