Einleitung Vollstreckungsverfahren in vier Tagen angedroht

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Christo
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Beitrag von Christo » 10.05.2017, 07:21

Hier denkt jeder ich betrüge den Steuerzahler.
Ich zumindest denke das nicht.
Und ich gehe wirklich nicht zum Arzt.
Auch nicht mit großen Schmerzen.
Ich kann das gar nicht.
Blödsinn
Der Arzt will eine Krankenkassenkarte mit Bild.
Bilder kosten viel Geld.
Blödsinn. Bei der Krankenkasse kannst du Fotos machen.
Darum ist es gut wenn arme Menschen keine Krankenkassenkarte kaufen können.
Ich zweifle gerade, entweder hast du ein sehr einfaches Gemüt oder du bist einfach nur ein Troll.
Der Steuerzahler will das so.
Das ist so ein Blödsinn....



Pichilemu
Mir wurde damals von einem Jobcenter ein Antrag auf Auszug aus dem Elternhaus mit folgender Begründung (wortwörtlich) verweigert:

"Vergewaltigungen sind vom elterlichen Züchtigungsrecht gedeckt. Es ist in deutschen Familien absolut üblich, dass Väter ihre Kinder vergewaltigen. Das müssen Sie halt irgendwie einstecken."
Echt jetzt? Sorry, das kann ich nicht glauben. Wer so einen Schrieb aufsetzen und verschicken würde, könnte auch gleich seine Kündigung einreichen. Das wäre doch ein gefundenes Fressen für alle Richter und Medien.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 10.05.2017, 14:27

Christo hat geschrieben:Wer so einen Schrieb aufsetzen und verschicken würde, könnte auch gleich seine Kündigung einreichen. Das wäre doch ein gefundenes Fressen für alle Richter und Medien.
Deshalb gab es die Ablehnung auch nur mündlich, so dumm sind die nicht. Denn dadurch können sie jetzt im Nachhinein alles abstreiten.

Zwar war ich bei dem Termin nicht alleine, aber die meisten machen sich gar nicht die Mühe meine damalige Begleitung als Zeugen zu befragen und so bestätigt zu bekommen dass es die Ablehnung wirklich gab.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 11.05.2017, 10:16

„Der Satz "Der Steuerzahler will das so." macht mich wirklich aggressiv...“

Wenn ich das sage, ist das falsch.

Ich muss 2 mal im Monat zum Jobcenter.

Fast jeder Satz ist „Sie leben von Steuergeld und darum müssen Sie das und das tun. Sie leben von Steuergeld, darum will der Steuerzahler das und das von Ihnen. Sie leben von Steuergeld, darum will der Steuerzahler eine Gegenleistung. Darum müssen Sie auch unbezahlt arbeiten. Der Steuerzahler kommt für Sie auf, darum müssen Sie das und das machen. Der Steuerzahler hat auch nicht mehr und muss jeden Tag raus. Sie leben von Steuergeld, Sie leben von Steuergeld, Sie leben von Steuergeld...“

Ich weiß das jetzt auch.

Trotzdem wird das immer wieder gesagt.

Der ganze Termin ist nur immer solche Sätze.

Auch wenn ich sage, ich lebe vom Geld von meinem Job.

Dann sagt der Arbeitsvermittler „Sie sind jetzt hier und damit leben Sie jetzt von Steuergeld. Und darum will der Steuerzahler...“

Im Moment rede ich nur mit den Leuten vom Amt.

Ich höre darum nur diese Sätze.

„Blödsinn. Bei der Krankenkasse kannst du Fotos machen.“

Ich wohne nicht in einer Hauptstadt.

In meiner Stadt gibt es nur 2 Krankenkassen.

Da geht sowas nicht.

Das ist für mich auch egal.

Ich gehe nicht zum Arzt.

Wenn ich zum Arzt gehe, hat die Krankenkasse Kosten.

Wenn die Krankenkasse Kosten hat, wird der Beitrag höher.

Wenn der Beitrag höher wird, muss ich mehr Geld bezahlen.


Wegen dem Jobcenter:

Vielleicht ist viel falsch was der Arbeitsvermittler sagt.

Vielleicht muss ich Kosten für Bewerbungen kriegen.

Vielleicht darf ich am Wochenende zu meiner Familie ab und zu.

Vielleicht muss ich nicht meinen Job für Maßnahmen weggeben.

Aber ich kann nicht gut einen Widerspruch schreiben.

Ich habe das schon oft versucht.

Widerspruch wird immer abgelehnt.

Klage kostet viel Geld.

Das Gericht ist weit weg.

Und wem glaubt das Gericht?

Reichen Personen aus dem Jobcenter oder armen Personen im Leistungsbezug?

Der Arbeitsvermittler kann auch viel besser reden.

Er weiß das alles viel besser.

Und wenn das falsch ist mit kein Geld für Bewerbungen, warum klagen dann nicht andere Menschen?

Es kriegt nicht nur ich so einen Bewerbungskostenantrag.

Schlimm sind die Lügen immer in Zeitungen und Internet.

Mit 5 Euro für eine Bewerbung.

Wer das Jobcenter nicht kennt, glaubt das.

5 Euro kriegt man nur wenn das Porto 5 Euro kostet.

Das muss man beweisen.


„Es kann Wochen oder Monate dauern, bis ein Vollstreckungsbeamter vorbei kommt.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass jemand schon jetzt vorbei kommt.“

Wenn das so dauert, dann kann die Krankenkasse doch auf den Leistungsbescheid warten.

Dann kriegt die Krankenkasse das Geld doch mit Vollstreckung auch nicht früher?

„Du musst auch nicht zu Hause sein, wenn der Beamte vorbei kommt.

Der Beamte wirft Dir einen Brief in den Briefkasten, in dem das Datum und die Uhrzeit stehen, wann er zurück kommt.“

Ich dachte der Zwangsvollstrecker bricht dann meine Wohnung auf und klaut meine Sachen.

Ist das nicht so?

Dann kann ich wieder zum Job gehen?

Ist das nie so?

Ich will nicht vom Job kommen und alles ist weg.

Computer ist wichtig für Bewerbungen.

Oder wo findet man sonst freie Stellen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.05.2017, 11:40

Hallo,
so langsam, ganz langsam beschleicht mich das Gefühl, dass wir hier kräftig veräppelt werden und ich trage mich mit dem Gedanken diesen Thread zu sperren, aber auf der anderen Seite, warum nicht - spannend bleibt es auf jeden Fall.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 11.05.2017, 12:41

Ist wahrscheinlich helmes63 8)

heinrich
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Beitrag von heinrich » 12.05.2017, 19:38

in der Zeit , wo Du dies hier alles schreibst , hättest Du 10x zu Fuß zur KK gehen können und mit denen REDEN können.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 14.05.2017, 07:29

Fast 50 Kilometer zu Fuß mit kaputten Schuhen???

Der Bearbeiter der Krankenkasse ist in einer ganz anderen Stadt.

Ich habe es schon oft versucht.

In der Stelle in meiner Stadt kann ich keine Antworten kriegen.

Da kann ich nur Briefe für meinen Bearbeiter abgeben.

Das wird dann kostenlos dahin geschickt.


Ich weiß. Man denkt immer andere lügen nur.

Das mache ich auch so.

Wenn ich höre es gibt Menschen mit mehr Einkommen als Mindestlohn, dann denke ich auch immer das ist eine Lüge.

Ich kenne keinen mit mehr als 8,84 Euro in der Stunde.

Die Krankenkasse sagt aber das Durchschnittseinkommen ist 2975 Euro im Monat.

Das ist mehr als 330 Arbeitsstunden im Monat.



Es gibt Neues von meinem Antrag beim Jobcenter.

Als ich meinen Antrag gestellt habe, hat das Jobcenter das gleich meinem Chef gesagt.

Wegen Ausfüllen einer Einkommensbescheinigung.

Mein Chef weiß jetzt also vom Jobcenter.

Ich habe alle Einkommensbescheinigungen ans Jobcenter gegeben.

Jetzt schreibt Jobcenter ich soll noch Lohnabrechnungen abgeben.

Warum hat man mein Chef über meinen Antrag informiert?

Warum muss ich noch Lohnschein abgeben?

Ich habe kein Geld für Kopien.

Wenn Jobcenter Original vom Lohnschein verliert, kriege ich kein Geld?

Warum sagt Jobcenter nicht einfach 450 Euro Einkommen und macht vorläufigen Bescheid?

Minijob ist höchstens 450 Euro Einkommen.

Warum weiß das die Krankenkasse und das Jobcenter nicht?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 14.05.2017, 08:56

Das wird wirklich dümmlich.

Bitte mal schließen.
Entweder der IQ ist zu niedrig um hier irgendwas zu verstehen oder ein Troll turnt hier rum.

In beiden Fällen sollte geschlossen werden

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.05.2017, 12:06

AmAbgrund hat geschrieben:Fast 50 Kilometer zu Fuß mit kaputten Schuhen???
Ja, 50 km - das ist schon eine Leistung , und dann auch noch mit kaputten Schuhen - unmenschlich

Der Bearbeiter der Krankenkasse ist in einer ganz anderen Stadt.
Der Bearbeiter ist nicht wichtig - wichtig ist die Bearbeitung

Ich habe es schon oft versucht.
tatsächlich ? - wie hast du die 50 Km hinter dich gebracht

In der Stelle in meiner Stadt kann ich keine Antworten kriegen.
wieso, sitzen da keine Menschen mit denen man reden kann ?

Da kann ich nur Briefe für meinen Bearbeiter abgeben.
Na, das ist doch besser als nix - aber noch einmal - die deine Briefe entgegennehmen, sind die stumm oder gibt es nur einen Briefkasten ?

Das wird dann kostenlos dahin geschickt.
Donnerwetter - die Filiale der Krankenkasse schickt deine Briefe kostenlos
an die Stelle der Krankenkasse, die deine Sachen bearbeitet - das kann ich mir nicht vorstellen - denn auch eine Krankenkasse muss Porto bezahlen - wenn du meinst, dass es für dich kostenlos ist - dann stimmt das natürlich



Ich weiß. Man denkt immer andere lügen nur.
Nichts weißt du - und wer sind die anderen ?

Das mache ich auch so.
so, so - na, das wundert mich aber dann doch - denn wer so denkt, der schreibt nicht in einem Forum
Wenn ich höre es gibt Menschen mit mehr Einkommen als Mindestlohn, dann denke ich auch immer das ist eine Lüge.
ja sicher - schon mal darüber nachgedacht was "Mindestlohn" bedeutet, die Betonung liegt hier auf "Mindest".

Ich kenne keinen mit mehr als 8,84 Euro in der Stunde.
Du musst einen sehr begrenzten Bekanntenkreis haben

Die Krankenkasse sagt aber das Durchschnittseinkommen ist 2975 Euro im Monat.
so, sagt sie das . na ja, nehmen wir mal an, das ist richtig und rechnen mal nach - bei einer 40 Stunden-Woche wären das 173 Stunden monatlich, was einem Brutto-Stundenlohn von ca. 17,20 € entsprechen würde - ja, klingt plausibel und normal

Das ist mehr als 330 Arbeitsstunden im Monat.
ja, wenn jemand soviel Geld bei einem Mindeststundenlohn bekommen will, dann muss er tatsächlich soviel arbeiten, was aber natürlich Unsinn ist.



Es gibt Neues von meinem Antrag beim Jobcenter.

Als ich meinen Antrag gestellt habe, hat das Jobcenter das gleich meinem Chef gesagt.

Wegen Ausfüllen einer Einkommensbescheinigung.

Mein Chef weiß jetzt also vom Jobcenter.

Ich habe alle Einkommensbescheinigungen ans Jobcenter gegeben.

Jetzt schreibt Jobcenter ich soll noch Lohnabrechnungen abgeben.

Warum hat man mein Chef über meinen Antrag informiert?
ja, warum wohl - vielleicht weil man deine Anspruchsberechtigung prüfen muss

Warum muss ich noch Lohnschein abgeben?
Nun, nicht jeder der arbeitet und dafür Lohn bekommt hat auch gleichzeitig Anspruch auf Geld vom Job-Center - das muss geprüft werden und deshlab muss du deinen Lohnabrechnung dort vorlegen.

Ich habe kein Geld für Kopien.
Das Job-Center hat einen Kopierer

Wenn Jobcenter Original vom Lohnschein verliert, kriege ich kein Geld?
Wenn du deine Lohnabrechnung bekommst hast du in der Regel das Geld schon erhalten, außerdem muss nicht die Lohnabrechnung, die der Chef erstellt hat dem Chef vorgelegt werden, damit er weiß was er an dich zu zahlen hat

Warum sagt Jobcenter nicht einfach 450 Euro Einkommen und macht vorläufigen Bescheid?
glauben heißt nichts wissen - woher weiß den das Job-Center, dass du nur so wenig Geld bekommst - doch nur von dir - und du glaubst doch selbst, dass alle anderen lügen

Minijob ist höchstens 450 Euro Einkommen.
ja, das stimmt

Warum weiß das die Krankenkasse und das Jobcenter nicht?
doch, das wissen die schon, nur ob das bei dir zutrifft ist der Kasse egal und das Job-Center will es schriftlich, dass du tatsächlich nur einen Mini-Job machst und eventuell noch Leistungen vom Job-Center bekommst bzw. bekommen musst
Ich bleibe nach wie vor bei meiner Einschätzung - wir sollen hier veräppelt werden, aber wir lassen uns nicht unterkriegen - wir haben noch Geduld
und bemühen uns.
Gruss
Czauderna

AmAbgrund
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Registriert: 29.04.2017, 18:59

Beitrag von AmAbgrund » 14.05.2017, 13:03

Die Krankenkasse weiß jetzt mit dem Leistungsantrag.

Sie hat geantwortet ich brauche einen Bescheid.

Ich habe keinen Bescheid. Warum soll ich 50 Kilometer hinlaufen?


So einen Job für so riesig viel Geld mit 17,20 Euro die Stunde kann ich nicht machen.

Oder ich will das nicht. Nichtmal das Jobcenter zwingt Frauen zu solchen Jobs.


„Nun, nicht jeder der arbeitet und dafür Lohn bekommt hat auch gleichzeitig Anspruch auf Geld vom Job-Center - das muss geprüft werden und deshlab muss du deinen Lohnabrechnung dort vorlegen.“

Das Jobcenter hat meinem Chef gesagt ich habe Leistungen beantragt.

Mein Chef hat Formulare zum Ausfüllen gekriegt.

Er hat die ausgefüllt mit Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen.

Für Februar und März und April

Die Formulare habe ich dem Jobcenter gegeben.

Jetzt will das Jobcenter noch die Lohnscheine haben.

Warum hat das Jobcenter meinem Chef von dem Leistungsantrag gesagt, wenn die Einkommensbescheinigung nicht reicht?

Mein Chef sollte nicht meinen Leistungsantrag wissen.

Wenn Jobcenter Lohnschein will, warum musste mein Chef das dann wissen?

Warum Einkommensbescheinigung und Lohnschein zusammen?

Warum reicht nicht Einkommensbescheinigung?

Da steht Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen.

Warum 2 Nachweise für mein Geld?



Und keine Angst, ich schreibe jetzt nicht mehr.

Hier kann keiner helfen wegen dem Problem mit Vollstreckung.

Ich habe der Krankenkasse das mit dem Antrag beim Jobcenter geschrieben.

Die Krankenkasse will den Leistungsbescheid.

Außer mit Krankenkasse reden weiß keiner einen anderen Weg.

Krankenkasse will Bescheid, ich habe keinen Bescheid.

Mehr kann ich da nicht sagen.

Auch wenn ich 50 Kilometer zu dem Bearbeiter hinlaufe.

Ich habe dann auch keinen Bescheid.

Und ich darf nicht aus meinem Wohnort weg.

Nur für Vorstellungsgespräche und Maßnahmen.

Leistungsbezieher dürfen ihren Wohnort nicht verlassen.

Und niemals für 50 Kilometer!!!

Außer Vorstellungsgespräche und Maßnahmen.


Danke für die Antworten.

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 14.05.2017, 13:29

AmAbgrund hat geschrieben:Die Krankenkasse weiß jetzt mit dem Leistungsantrag.

Sie hat geantwortet ich brauche einen Bescheid.

Ich habe keinen Bescheid. Warum soll ich 50 Kilometer hinlaufen?
ja, das macht keinen Sinn, so ohne Bescheid - wenn du einen hast, also wenn das JOB-Center deinen Antrag bearbeitet hat, dann kannst du den ja bei deiner Krankenkasse in deiner Stadt abgeben - du weisst, die schicken den dann kostenlos die 50 km weiter.


So einen Job für so riesig viel Geld mit 17,20 Euro die Stunde kann ich nicht machen.
warum nicht - ist das zu viel Geld für dich oder zu viel Arbeitszeit ?

Oder ich will das nicht. Nichtmal das Jobcenter zwingt Frauen zu solchen Jobs.
aha, du willst das nicht - okay - du bist eine Frau - das ist hier egal, denn
das Job-Center zwingt niemanden dazu arbeiten zu gehen, bzw. einen Vollzeit-Job auszuüben, egal ob Mann oder Frau.



„Nun, nicht jeder der arbeitet und dafür Lohn bekommt hat auch gleichzeitig Anspruch auf Geld vom Job-Center - das muss geprüft werden und deshlab muss du deinen Lohnabrechnung dort vorlegen.“

Das Jobcenter hat meinem Chef gesagt ich habe Leistungen beantragt.

Mein Chef hat Formulare zum Ausfüllen gekriegt.

Er hat die ausgefüllt mit Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen.

Für Februar und März und April

Die Formulare habe ich dem Jobcenter gegeben.

Jetzt will das Jobcenter noch die Lohnscheine haben.

Warum hat das Jobcenter meinem Chef von dem Leistungsantrag gesagt, wenn die Einkommensbescheinigung nicht reicht?
nun, vielleicht will sie überprüfen ob das, was dein Chef da reingeschrieben hat auch stimmt - mit anderen Worten, ob du auch tatsächlich das Geld bekommen hast

Mein Chef sollte nicht meinen Leistungsantrag wissen.
wer sagt das, und warum ?

Wenn Jobcenter Lohnschein will, warum musste mein Chef das dann wissen?
Nun, es soll vorkommen, dass da auch schon mal getrickst wurde
oder sogar auch betrogen, nur um an Leistungen zu bekommen - deshalb die Prüfungen


Warum Einkommensbescheinigung und Lohnschein zusammen?
siehe oben

Warum reicht nicht Einkommensbescheinigung?
siehe oben

Da steht Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen.

Warum 2 Nachweise für mein Geld?
siehe oben



Und keine Angst, ich schreibe jetzt nicht mehr.
nee, Angst hab ich keine

Hier kann keiner helfen wegen dem Problem mit Vollstreckung.
das ist richtig

Ich habe der Krankenkasse das mit dem Antrag beim Jobcenter geschrieben.
das ist okay

Die Krankenkasse will den Leistungsbescheid.
auch das ist okay

Außer mit Krankenkasse reden weiß keiner einen anderen Weg.
richtig, es gibt auch keinen anderen Weg

Krankenkasse will Bescheid, ich habe keinen Bescheid.
noch nicht, aber du bekommst einen

Mehr kann ich da nicht sagen.
ich eigentlich auch nicht

Auch wenn ich 50 Kilometer zu dem Bearbeiter hinlaufe.
das musst du auch nicht

Ich habe dann auch keinen Bescheid.
ja, das ist z.Zt. wohl so

Und ich darf nicht aus meinem Wohnort weg.
jetzt wird es spannend

Nur für Vorstellungsgespräche und Maßnahmen.
tatsächlich, wer sagt das

Leistungsbezieher dürfen ihren Wohnort nicht verlassen.
ja, das stimmt, aber nur wenn sie umziehen oder für längere Zeit verreisen wollen und dann auch nur, wenn sie tatsächlich Leistungen beziehen, also einen Bescheid haben und Geld bekommen vom JOB-Center - du hast keinen Bescheid - also bist du frei wie ein Vogel

Und niemals für 50 Kilometer!!!
die Entfernung spielt da keine Rolle

Außer Vorstellungsgespräche und Maßnahmen.


Danke für die Antworten.
bitte, immer wieder gerne
Gruss
Czauderna

D-S-E
Beiträge: 449
Registriert: 14.12.2015, 20:27

Beitrag von D-S-E » 14.05.2017, 19:58

1. Ändere deine Einstellung. Sieh ein, dass du vorübergehend auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen bist. Kümmere dich darum, so schnell wie möglich, dauerhaft Leistungen bewilligt zu bekommen.

2. Geh mit dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters zu deiner örtlichen Krankenkassen-Geschäftsstelle. Diese wird eine Kopie machen und dir das Original zurückgeben. Dann ist der Quatsch mit der 50km-Fahrt vom Tisch.

3. Beantrage bei der Krankenkasse die Stundung der Beitragsnachforderungen.

4. Suche dir so schnell wie möglich einen Arbeitsplatz, von dem du leben kannst.

5. Sobald du finanziell auf eigenen Beinen stehst, gehe wieder zur örtlichen Krankenkasse und beantrage eine Ratenzahlung.

Viel Erfolg.

bruderherz
Beiträge: 6
Registriert: 06.01.2012, 23:22

Beitrag von bruderherz » 17.05.2017, 23:54

Mehrere MAGs gemacht und noch nie bis zu EGZ gekommen ? Sogar als Kombination mit Einstiegsgeld möglich und auch weit unter 50.
Wieso?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 18.05.2017, 12:21

bruderherz hat geschrieben:Mehrere MAGs gemacht und noch nie bis zu EGZ gekommen ? Sogar als Kombination mit Einstiegsgeld möglich und auch weit unter 50.
Wieso?
Hallo,
kannst Du uns deinen Beitrag bitte näher erläutern - wenn nicht, muss ich vermuten, dass es nicht zum Thema gehört und würde ihn dann löschen -
danke.
Gruss
Czauderna

vlac
Beiträge: 590
Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 18.05.2017, 13:45

Hallo,

@Czauderna: Burderherz meint, dass der Fragesteller mehrere Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) gemacht hat; er stellt die Frage, warum es nie zu einem Eingliederungszuschuss (EGZ) gekommen ist, und weist darauf hin, dass das sogar mit Einstiegsgeld möglich sei. Welchen Sinn der Beitrag machen soll, habe ich indes nicht verstanden.

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