Krankengeld-Falle - setzt sich Recht durch?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.05.2017, 17:39

Czauderna hat geschrieben:
Anton Butz hat geschrieben: Alleine zu einem Gerichtstermin - als Krankengeld-"Recht"sprechungs-Kritiker?
... Meinst du ich möchte spurlos von dieser Welt verschwinden?
das wird nicht passieren - "wenn du deinen Feind nicht besiegen kannst,
dann musst du dich mit ihm verbünden"
Ein Oberster Gerichtshof, in dem der Senat des Präsidenten ....
- wie umfassend dargestellt - eine "illegale BSG-Krankengeld-Falle"
und "fiktives Parallelrecht zum gesetzwidrigen Selbstvollzug des
Krankengeld-Rechts"
konstruiert und jahrelang selbstverständlich
anwendet, genießt - jedenfalls bei mir - ebenso wenig Vertrauen
wie die dort zu diesem Thema ein- und ausgehenden Vertreter
der Beteiligten.
.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 06.05.2017, 20:55

Also traust Du Dich nicht Deine Thesen der Öffentlichkeit kundzutun.

Und das wo die doch so offensichtlich richtig sind...
Naja. Was man davon halten soll. ....

Elias-Maximilian
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Beitrag von Elias-Maximilian » 06.05.2017, 20:59

Ein Oberster Gerichtshof, in dem der Senat des Präsidenten ....
- wie umfassend dargestellt - eine "illegale BSG-Krankengeld-Falle"
und "fiktives Parallelrecht zum gesetzwidrigen Selbstvollzug des
Krankengeld-Rechts" konstruiert und jahrelang selbstverständlich
anwendet, genießt - jedenfalls bei mir - ebenso wenig Vertrauen
wie die dort zu diesem Thema ein- und ausgehenden Vertreter
der Beteiligten.


Seit Beginn dieses Forums (2007??) lese ich gerne hier bei Zeiten rum. Aber, was Anton so ablässt, da wird mein Verständnis von freier Meinungsäußerung wirklich auf eine harte Probe gestellt. Ständig wir von "illegalen, fiktiven und gesetzwidrigen" vorgehen des BSG gesprochen. Dazu eine kräftige priese Verunglimpfungen.... Ohne auch nur einer einzigen schlagenden Begründung. Er behauptet ständig ohne belegen zu können.

Es mag ja durchaus okay sein, für seine Meinung zu kämpfen. Nur bitte, im Recht gibt es soetwas wie die "Subsumtion", bitte anwenden. So lassen sich gesetzliche Regelungen prima umsetzen. Für den Unverständigen sei gesagt, so lernt man die Anwendung des Rechts und deren Bedeutung. Lieber Anton, oft wurde nun schon gesagt, du möchtest einen Grundkurs "Recht" belegen. Ich habe keine Ahnung woher du dein rechtliches Verständnis ableitest. Im Sozialrecht warst du offensichtlich nie zu Hause.

Mein Großvater sagte mal zu mir, da war ich noch klein😉, wenn du meinst, alle anderen sind nicht frei von Fehlern, dann schaue doch mal bei dir. Meist liegt der Fehler ja doch bei dir.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.05.2017, 21:56

Hallo Elias-Maximilian,

du bist ganz neu angemeldet, extra hierfür -
nach 10 Jahren - alle Achtung!

Tut mir leid, aber ich habe dich schon abgelegt in
der broemmel-, GKV- und TK-Schublade.

Schönen Gruß!
Anton

P.S.: Großvater ms oder vs?
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.05.2017, 22:10

.
LSG NSB vs LSG RP

So ein Zufall – ausgerechnet die Entscheidungen des
LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.09.2013, L 4 KR 20/11,
und des 1. BSG-Senats vom 16.12.2014, B 1 KR 19/14 R,
eignen sich für eine vergleichende Betrachtung zur Vor-
bereitung der BSG-Termine des 3. Senats vom
11.05.2017:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... utreffende rechtliche Ratschl%E4ge&words=&sensitive=

Da war offensichtlich ein „Aufbäumen des 4. LSG-Senats
aus NSB“ (wohl weniger des 3. BSG-Senats) gegen die Entschei-
dung des 1. BSG-Senats vom 16.12.2014 im Spiel. Vermutlich hat
das LSG NSB die „Watsch´n vom 16.12.2014 zwar weggesteckt, sich
für die selbstreferentielle Entscheidung aber mit der Zulassung der
Revision im hier gleich gelagerten Fall revanchiert. Dies ist nicht
allgemein überschaubar, denn möglicherweise gilt für das LSG
NSB dasselbe wie für das LSG Rheinland-Pfalz:

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post20203

Jedenfalls ist damit ist die Verbindung zum 1. Fall hergestellt,
zeitlich ein glücklicher Zufall! Wahrscheinlich weil sich das LSG RP
schwer tat, sein Berufungs-Urteil vom 16.10.2014 gegen die Ent-
scheidung des SG Koblenz (für eine extra Story gut!) rechtzeitig
vor dem 30.11.2014 rauszuhauen.

Das Schlimmste, was jetzt passieren könnte, wäre BSG-
Papageien-„Recht“sprechung, so wie im gesamten
Bundesgebiet bei fast allen SG und LSG üblich:

Papageien-Krankengeld-Rechtsprechung ist rechtswidrig !
.
Zuletzt geändert von Anton Butz am 06.05.2017, 22:12, insgesamt 1-mal geändert.

Elias-Maximilian
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Beitrag von Elias-Maximilian » 06.05.2017, 22:12

Na, na Anton...ganz soviel Aufmerksamkeit kannst du nicht auf dich vereinen. Es ist dann doch meine vierte Anmeldung. Je nach geringer Aktivität (zurecht) in den "Bestand" geschoben 👍

Das du mich in eine Schublade gesteckt hast, passt durchaus zu dir. Ich scheine ja schließlich deine Meinung nicht ungeteilt zu unterstützen und deine Ansichten blind zu folgen. Schon klar, dass dir das nicht gefällt. Ich erlaube mir, eine eigene Meinung zu haben. Manchmal kritisch mit dem von dir gehassten System, manchmal kann ich mit dem selbigen aber ganz gut leben. Sozial, du weist was das bedeutet?

Dein PS:...habe ich nicht verstanden. Macht aber nix, du meinen Opa offensichtlich ja auch nicht😉

VG

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.05.2017, 22:19

.
Du scheinst ein bisschen "verschroben" zu sein oder weißt du nicht so
richtig, was du willst: 4. Anmeldung - ich habe immer noch die erste.

Also schreib mal deine Meinung zur "illegalen BSG-Krankengeld-Falle"
und zum "gesetzwidrigen Selbstvollzug des Krankengeld-Parellel-Rechts" -
bin gespannt!
.

Elias-Maximilian
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Beitrag von Elias-Maximilian » 06.05.2017, 22:35

Ich "verschroben"? Mag sein. Wenn du das sagst, kann ich damit gut leben😅

Was soll ich zu einer illegalen oder einem gesetzeswidrigen was auch immer Schreiben? So etwas ist mir in dieser Form nicht begegnet.

Wenn du aber damit meinst, aus deiner Sicht gibt es im SGB V Regelungen, die DU sozial ungerecht findest, hätten wir ein konstruktives Niveau zum offenen Meinungsaustausch.

Auf Polemik, Unterstellungen und unbewiesenen Behauptungen lasse ich mich jedoch nicht ein🤔

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.05.2017, 22:41

.
Oh ein AHNUNGSLOSER!

Tut mir leid: du bleibst mit broemmel in einer Schublade -
wenn auch aus anderen Gründen.

Czauderna kann euch Skat-Karten zukommen lassen.
.

Elias-Maximilian
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Beitrag von Elias-Maximilian » 06.05.2017, 23:14

Ahnungslos? In deiner Logik doch ganz Natürlich. Ich folge offensichtlich ja nicht einfach so deinen papageienhaften Wiederholungen von unbewiesenen Behauptungen und an (in jede Richtung) Beleidung grenzenden Äußerungen😉

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 07.05.2017, 00:13

Zurück zur Sache:

Wir waren hier beim LSG NSB vs LSG RP, bei der Manipulation der öffentlichen Meinung durch „gefilterte Urteilsveröffentlichung“ und bei „Papageien-Rechtsprechung“

http://www.krankenkassenforum.de/110520 ... ght=#84677

und fragen nun: Wieso sind die LSG-Entscheidungen als (Tatbestands-) Grundlage der anstehenden BSG-Termine ebenso wie die LSG-Entscheidungen zu den am 16.12.2014 entschiedenen vergleichbaren Fällen nicht allgemein zugänglich?

Die Tatbestands-Tricks des 1. BSG-Senates im Zusammenhang mit den Terminen vom 16.12.2014 stehen doch bereits im Raum:

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post18766
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.05.2017, 10:50

Elias-Maximilian hat geschrieben:Ahnungslos? In deiner Logik doch ganz Natürlich. Ich folge offensichtlich ja nicht einfach so deinen papageienhaften Wiederholungen von unbewiesenen Behauptungen und an (in jede Richtung) Beleidung grenzenden Äußerungen😉
Hallo,
Vergiss es, es ist sinnlos an dem Ablauf hier etwas ändern zu wollen.
Mittlerweile geht dieser Thread, und nicht nur diesem mit dem Thema in Slapstick über.
Was ich allerdings nicht so wirklich unterschreiben kann, das ist die Sache mit den Beleidigungen - gut, wenn das Ganze in den Bereichen stattfinden würde, in denen ich als Moderator tätig bin, hätte ich das schon längst beendet, aber hier ist eben noch der freie Raum, und da geht es eben auch etwas rustikaler zu und es nun nicht so, dass man sich hier beleidigt sondern eben eine klare Meinung hat und wer austeilt muss auch einstecken können, also Anton genau so wie alle anderen Beteiligten hier - du bist in deinem ersten Beitrag ja auch ziemlich deutlich geworden. Was ich mich in dem Zusammenhang aber auch frage, warum hat es solange gedauert bist du dich angemeldet hast als Elias-Maximilian - das du evtl. zweimal hier Zugänge bist, das wäre dann doch nicht im Sinne des Erfinders.

Elias-Maximilian
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Beitrag von Elias-Maximilian » 07.05.2017, 21:05

Hallo Günter,

tatsächlich fühle ich mich persönlich keineswegs beleidigt. Eher gelten diese den "bösen Gegnern" der Judikative. Und da, so sehe ich das jedenfalls, ist mitunter das Maß der Rechtschaffenheit durchaus überschritten😉 Auch Richter des BSG müssen nicht beleidigt werden😎 Politiker übrigens ebenso wenig.

Und es ist schon kritikwürdig, in den letzten Jahren habe ich mich mehrfach angemeldet. Ich habe jedoch leider nicht die Zeit um dauerhaft aktiv sein zu können. Einen ewigen Account gibt es hier leider auch nicht😟

Aber meine Meinung lasse ich dann trotzdem ab und an vom Stapel. Vorallem wenn es um die Gewinnung von Ratsuchenden mit echt harten Schicksalen geht, nur um die eigenen (wissentlich aussichtslosen) Interessen von denen verfolgen zu lassen.

VG

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 07.05.2017, 22:30

.
Du schon wieder?

Was sind für dich
„Ratsuchenden mit echt harten Schicksalen“?
Z. B. jemand, die seit 23.11. langfristig arbeitsunfähig krank ist und deswegen zum 31.12. gekündigt wurde, aber nur vom 01.01. bis 03.01. Krankengeld erhielt, weil die AU bis 03.01. bescheinigt war und die Folge-Bescheinigung erst am 04.01. ausgestellt wurde, obwohl diejenige ihren Arzt am 03.01. aufsuchte und auf die weitere Krankmeldung ansprach, dieser aber erklärte, es reiche aus, dass sie am nächsten Tag weiter krankschreiben werde?

Oder jemand, bei der ab 21.03. AU bestand und die deswegen ab 02.05. Krankengeld erhielt, der AU bis einschließlich Sonntag, den 10.06. bescheinigt wurde und eine Folgebescheinigung erst am Montag, den 11.06. ausgestellt wurde, weswegen die Krankenkasse meint, dass ab 11.06. kein Anspruch auf Krankengeld besteht, obwohl die Versicherte bereits am Freitag, dem 08.06. beim Arzt war und es an diesem Tag ärztlicherseits "leider ... verpasst" wurde, eine AU-Bescheinigung auszustellen?

Welche Meinung kannst du dazu von deinem Stapel lassen? Tolle Richter, die in solchen Fällen den Krankengeld-Anspruch verneinen - oder?
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 08.05.2017, 11:14

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Die BSG-Pressemitteilung ...

... vom 04.05.2017 lässt bisher keine Medien-Resonanz erkennen.

Aber die JurAgentur Kassel wird doch hoffentlich wieder berichten:

Bild
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