Einleitung Vollstreckungsverfahren in vier Tagen angedroht

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.05.2017, 10:25

Hallo,
was mir immer wieder auffällt ist, das die Krankenkasse die Kontenpfändung vornehmen würde. Meines Wissens nach kann das eine Krankenkasse nur dann machen, wenn sie auch wirklich selbst vollstreckt - ich kenne das von AOKèn - bei meinem Arbeitgeber wurde das Hauptzollamt mit der Vollstreckung beauftragt und dort wurde entschieden welche Vollstreckungsmaßnahmen, also u.a. auch Kontenpfändung, durchgeführt werden - wir, als Kasse, waren da raus. Klar ist, dass bei Schreiben über Kontenpfändung immer der Gläubiger steht, also hier die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 03.05.2017, 13:37

Hallo,

zunächst einmal, eine Korrektur: Der Betrag 930 Euro stimmt nicht mehr. Zwar wird er in § 850 c (1) ZPO genannt, aber in (2) wird fest gelegt, dass die Freibeträge jweils zum 1.07. neu fest gelegt werden. Aktuell beträgt der Freibetrag für einen Alleinstehenden 1073,88 Euro.

Guthaben, dass am Monatsende übrig bleibt, wird auch nicht ohne weiteres an den Gläubiger überweisen: Dieses Geld steht dann zunächst einmal im folgenden Monat zur Verfügung, aber mit allen neuen Geldeingängen zusammen nur bis zur Höhe des Freibetrages.

Beispiel: Freibetrag ist 1073,88 Euro Geldeinang in Monat A 1000 Euro. 900 Euro werden abgehoben. In Monat B gehen 1200 Euro ein. Es sind also in Monat B insgesamt 1300 Euro Guthaben auf dem Konto.

Nun passiert Folgendes: Die 100 Euro aus Monat A, die nicht ausgegeben wurden; erhöhen in Monat B einmalig den Freibetrag auf 1173,88 Euro. Nun werden in Monat B aber nur 1000 Euro ausgegeben. In Monat C erhöht sich deshalb der Freibetrag um 73,88 Euro; die 300 Euro Guthaben werden aber vollständig verfügbar. Es gehen 1000 Euro ein.

Um das ganze etwas abzukürzen: In Monat C werden nun nur 250 Euro abgehoben, und es passiert etwas Erstaunliches: Zunächst wird zu Beginn von Monat D nicht etwa das gesamte Guthaben an den Gläubiger überwiesen sondern nur 50 Euro. Besonders schräg: Gleichzeitig hat der Kontoinhaber nun in Monat D einen Freibetrag von 2073,88 Euro.

Der Grund: Wird Guthaben in einem Monat nicht verbraucht, muss Geld in dieser Höhe im Folgemonat verfügt werden. Denn rechnerisch wird bei Abhebungen erst einmal das "alte" Guthaben verbraucht, was übrig bleibt, geht an den Gläubiger. Wären also 300 Euro verfügt worden, hätte es die Überweisung nicht gegeben.

Sehr problematisch wird es bei Nachzahlungen, beispielsweise von ALG II: Diese Zahlungen müssen so behandelt werden, als wären sie in dem Monat eingegangen, für den sie bestimmt waren. Das muss man aber beim Amtsgericht beantragen, weil die Bank das nicht selbst macht. In diesem Fall wird fiktiv ausgerechnet, wie sich die Zahlungen ausgewirkt hätten, wenn sie tatsächlich im entsprechenden Monat eingegangen wären. Dabei werden aber die tatsächlichen Verfügungen auf dem Konto gegengehalten, was nach langer Rechnung sehr oft dazu führt, das Teile der Nachzahlung an den Gläubiger überwiesen werden müssen.

Man sollte sich also sehr genau überlegen ob man unbedingt die Bearbeitung von Hartz IV-Anträgen bewusst verzögert. Der Fragesteller erhofft sich dadurch wohl, dass er damit von Eingliederungsvereinbarungen und Sanktionen verschont bleibt. Wovon er in dieser Zeit lebt, ist mir ein Rätsel, denn ALG II braucht man, oder man braucht es nicht; ein Gestaltungsspielraum ist bei dieser Leistung kaum vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass sich auch das Jobcenter fragen wird, was da genau los ist, und den Fragesteller besonders genau unter die Lupe nehmen wird.

Man kann natürlich auch nicht erwarten, dass alle Beteiligten stündlich in die Glaskugel schauen, und sofort sehen, was gerade beim Fragesteller Sache ist.

Der Gesetzgeber hat auch den Anspruch auf eine kostenfreie Krankenversicherung für ALG II-Bezieher geschaffen, um eben zu vermeiden, dass sich Leute die Beiträge nicht leisten können. Wer aber hilfebedürftig ist, und die ihm zustehenden Leistungen dennoch nicht nutzt, kann dafür niemanden verantwortlich machen.

Deshalb: Im Angesicht des dramatischen Nicks "Am Abgrund" muss ich hier leider sagen, dass es der Fragesteller selbst ist, der sich dorthin gestellt hat; die Situation wäre durch einige einfache Handlungen vermeidbar gewesen.

Herr Czauderna hat selbstverständlich Recht: Es ist in der Regel nicht die Krankenkasse, die die Kontopfändung veranlasst, sondern das Hauptzollamt. Die mögen Kontopfändungen, weil sie einfach sind. Sachpfändungen indes verlaufen meist ergebnislos, außerdem kann sich kein Vollstreckungsbeamter den Kofferraum mit gepfändeten Sachen vollstopfen, die meist ohnehin nicht einfach verwertet werden können.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 03.05.2017, 15:31

Meine Freundin hat mir eine Mail geschickt.

Die Krankenkasse hat geantwortet.

"Die Krankenkasse schrieb, dass sie die freiwillige Versicherung zum Vortag beenden könne, sobald deine Bewilligung über den Bezug von Leistungen gemäß SGB II vorliege. Du sollst dazu eine Kopie des Bewilligungsbescheides an die Krankenkasse senden, sobald dieser vorliegt. Man weist darauf hin, dass die Beiträge bis zum Ende der freiwilligen Versicherung zu zahlen sind und ggf. zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden."

Das verstehe ich nicht ganz.

Die freiwillige Versicherung ging bis 28.02.2017. Ich habe im März den Beitrag für Februar bezahlt.

Also habe ich bis zum Ende der freiwilligen Versicherung bezahlt.


Ich lebe momentan von meinem Einkommen.

Weil ich keine Krankenkasse bezahlt habe, kann ich das Geld für Miete und Essen ausgeben.

Darum brauche ich keine schnelle Bearbeitung.

Ich habe schon eine Eingliederungsvereinbarung.

Ich muss mich auch bewerben und alles machen, was das Jobcenter sagt.

Wenn ich das nicht mache, bekomme ich eine Sanktion.

Darum ist es auch schlimm, wenn die Krankenkasse mein Geld klaut.

Ich muss 10 Bewerbungen im Monat schreiben.

Die kosten 7 Euro Porto.

Wenn die Krankenkasse mein Geld klaut, kann ich kein Porto kaufen.

Dann kann ich mich nicht bewerben und bekomme eine Sanktion.

Ein Sanktionsbescheid kann aber erst geschrieben werden, wenn es vorher einen Bewilligungsbescheid gab.

Also ich bewerbe mich im April nicht. Der Bewilligungsbescheid kommt am 01.06.2017. Dann kriege ich für März, April, Mai und Juni volles Geld.

Das meine ich. Erst nach dem 01.06.2017 kann der Sanktionsbescheid geschrieben werden.



Mit dem Pfändungsfreibetrag wegen zu viel ALG II ist das kein Problem.

Wenn das Jobcenter zahlt, dann schulde ich der Krankenkasse kein Geld.

Wenn das Jobcenter zahlt, dann gibt es keine Forderung mehr.

Dann darf die Krankenkasse doch kein Geld mehr von meinem Konto klauen.



Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung.

Im Internet steht "Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung)."

Wenn ich eine Eingliederungsvereinbarung habe, dann bin ich leistungsberechtigt.

Wenn ich leistungsberechtigt bin, dann muss ich nichts an die Krankenkasse zahlen.

Mit einer Eingliederungsvereinbarung sagt das Jobcenter, ich habe Anspruch auf Geld.

Auch ohne Bewilligungsbescheid.

Oder ist der Text falsch?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 03.05.2017, 15:47

Tja, so ist das halt, wenn man sich ohne Sachkenntnis durch das Leben hangeln will.

Und alle sollen das Spielchen mitmachen. Konsequenzen daraus will keiner tragen....

Um es einfach auszudrücken.
Eine freiwillige Versicherung endet nur mit Kündigung (nur mit Nachweis einer Folgeversicherung) oder mit einer Pflichtversicherung.

So lange gilt die weiter und es müssen Beiträge gezahlt werden.

Eine Pflichtversicherung tritt erst ein, wenn ALG 2 bewilligt wurde. Und dazu gibt es einen Bewilligungsbescheid. Gegebenenfalls rückwirkend, dann werden halt Beiträge erstattet.

Es liegt kein Bewilligungsbescheid vor, also gibt es keine Pflichtversicherung und die freiwillige Versicherung gilt. Und damit die Beitragspflicht.

Dein ganzes Gedöns mit der Umgehung von Sanktionen interessiert hier nicht. Die Energien die in die Sanktionsvermeidung gesteckt werden wären wohl woanders besser investiert, aber jeder wie er es möchte.

vlac
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Beitrag von vlac » 03.05.2017, 16:20

[quote="AmAbgrund"]Meine Freundin hat mir eine Mail geschickt.

Die Krankenkasse hat geantwortet.

"Die Krankenkasse schrieb, dass sie die freiwillige Versicherung zum Vortag beenden könne, sobald deine Bewilligung über den Bezug von Leistungen gemäß SGB II vorliege. Du sollst dazu eine Kopie des Bewilligungsbescheides an die Krankenkasse senden, sobald dieser vorliegt. Man weist darauf hin, dass die Beiträge bis zum Ende der freiwilligen Versicherung zu zahlen sind und ggf. zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden."

Das verstehe ich nicht ganz.

Das bedeutet, dass Du solange Beiträge zu zahlen hast, bis das Jobcenter der Krankenkasse mitgeteilt hat, dass Du dort versichert bist. Bis dahin läuft die Vollstreckung weiter. Beiträge, die Du dann gezahlt hast, werden Dir in diesem Fall dann erstattet.

Die freiwillige Versicherung ging bis 28.02.2017.

Nein, die freiwillige Versicherung läuft weiter, bis das Jobcenter Dich angemeldet hat. Da das noch nicht passiert ist, ist die freiwillige Versicherung noch nicht geendet.

Ich habe im März den Beitrag für Februar bezahlt.

Also habe ich bis zum Ende der freiwilligen Versicherung bezahlt.

Nein, hast Du nicht, weil die Krankenkasse die freiwillige Versicherung noch nicht beenden konnte.


Ich lebe momentan von meinem Einkommen.

Weil ich keine Krankenkasse bezahlt habe, kann ich das Geld für Miete und Essen ausgeben.

Darum brauche ich keine schnelle Bearbeitung.

Naja, aber dann musst Du halt mit den Vollstreckungsmaßnahmen leben. Dadurch entstehen übrigens Kosten, die Du zahlen musst, auch wenn die eigentliche Beitragsforderung rückwirkend vom Tisch sein sollte.

Ich habe schon eine Eingliederungsvereinbarung.

Ich muss mich auch bewerben und alles machen, was das Jobcenter sagt.

Wenn ich das nicht mache, bekomme ich eine Sanktion.

Schlechte Nachrichten: Wenn es schon eine Eingliederungsvereinbarung gibt, kann das Jobcenter von Dir verlangen, dass Du Deine Bemühungen seit März nachweist und Dir eine Sanktion aufdrücken. Würde mich auch wundern, wenn das nicht passieren würde.

Darum ist es auch schlimm, wenn die Krankenkasse mein Geld klaut.

Wenn Du nicht dafür sorgst, dass ein Hartz IV-Antrag flott bearbeitet werden kann, musst Du eben die Beiträge bezahlen - das ist Deine eigene Schuld, und die Krankenkasse "Klaut" dann auch nichts.

Ich muss 10 Bewerbungen im Monat schreiben.

Die kosten 7 Euro Porto.

Wenn die Krankenkasse mein Geld klaut, kann ich kein Porto kaufen.

Denkfehler: Du kannst kein Porto kaufen, wei Du die Antragsbearbeitung verzögerst, und deshalb Leistungen nicht ausgezahlt werden.

Dann kann ich mich nicht bewerben und bekomme eine Sanktion.

Ein Sanktionsbescheid kann aber erst geschrieben werden, wenn es vorher einen Bewilligungsbescheid gab.

Ja, aber eine Sanktion kannst Du trotzdem bekommen. Nur dann eben später.

Also ich bewerbe mich im April nicht. Der Bewilligungsbescheid kommt am 01.06.2017. Dann kriege ich für März, April, Mai und Juni volles Geld.

Das meine ich. Erst nach dem 01.06.2017 kann der Sanktionsbescheid geschrieben werden.

Ja, aber Du bekommst dann eben für die folgenden Monate weniger Geld. Ob jetzt oder später ist eigentlich egal. Gut möglich aber auch, dass man sich grundsätzlich mal anschaut, ob Du wirklich hilfebedürftig bist.


Mit dem Pfändungsfreibetrag wegen zu viel ALG II ist das kein Problem.

Wäre ich mir jetzt nicht so sicher.

Wenn das Jobcenter zahlt, dann schulde ich der Krankenkasse kein Geld.

Du schuldest erst dann kein Geld mehr, wenn die Meldung bei der Krankenkasse erfolgt und die Pfändung aufgehoben ist. Das kann ein bisschen dauern, bis das durch ist.

Wenn das Jobcenter zahlt, dann gibt es keine Forderung mehr.

Die Forderung ist erst dann weg, wenn die Krankenkasse dem Hauptzollamt sagt, dass sie weg ist. Nicht vorher.

Dann darf die Krankenkasse doch kein Geld mehr von meinem Konto klauen.

Bis die Pfändung aufgehoben ist, darf das Hauptzollamt das.

Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung.

Im Internet steht "Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person unter Berücksichtigung der Feststellungen nach Absatz 1 die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung)."

Wenn ich eine Eingliederungsvereinbarung habe, dann bin ich leistungsberechtigt.

Wenn ich leistungsberechtigt bin, dann muss ich nichts an die Krankenkasse zahlen.

Die EGV ist kein Bewilligungsbescheid. Erst wenn Leistungen bewilligt sind, und die Meldung durch das Jobcenter bei der Krankenkasse erfolgt ist, ist die Forderung der Krankenkasse weg.

Mit einer Eingliederungsvereinbarung sagt das Jobcenter, ich habe Anspruch auf Geld.

Nein, sagt es nicht. Das Jobcenter sagt damit nur, dass Du bestimmte Dinge tun musst.

Auch ohne Bewilligungsbescheid.

Nein, ohne Bewilligungsbescheid keine Leistungen, keine Anmeldung bei der Krankenkasse

Oder ist der Text falsch?

Eher Deine Einstellung.
Zuletzt geändert von vlac am 03.05.2017, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.

AmAbgrund
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Beitrag von AmAbgrund » 03.05.2017, 16:27

Keiner soll Spielchen mitmachen.

Ich betrüge nicht die Steuerzahler.

Ich gehe nur immer für sechs Monate zum Jobcenter.

Fast das ganze Geld spare ich und gebe es der Krankenkasse.

Wenn das Geld vom Jobcenter weg ist, dann muss ich wieder Leistungen nehmen.

Ich darf die Krankenkasse nicht kündigen.

Ich habe es versucht. Öfter!!!

Und ich gehe auch niemals zum Arzt.

Auch nicht, wenn ich krank bin.

Ich weiß, dass ich die Beiträge nicht bezahlt habe und ich weiß, dass ich deswegen nicht zum Arzt darf.

Der Steuerzahler will das nicht.

Der Steuerzahler sagt, ich muss meinen Job kündigen und Maßnahmen machen.

Der Steuerzahler sagt, ein Minijob darf man nicht machen.

Der Steuerzahler muss Vollzeit arbeiten und darum sollen auch Leistungsbezieher Vollzeit in Maßnahmen.

Ich weiß das alles.

Mein Arbeitsvermittler sagt das bei jedem Termin.

Ich nehme wirklich nur ganz wenig Geld vom Jobcenter für mich.

Es geht wirklich fast das ganze Geld an die Krankenkasse.

Ich war die letzten 10 Jahre nicht beim Arzt.

Die Sanktion möchte ich nicht, damit das Geld für die Krankenkasse länger reicht.

Nur für die Krankenkasse.

Ich will das Geld vom Jobcenter nicht für mich.

Ich brauche das Geld für die Krankenkasse.

Die Krankenkasse ist Pflicht.

Wenn ich in Deutschland wohne, muss ich bei einer Krankenkasse sein.

Und nur deswegen brauche ich das Geld vom Jobcenter.

Und damit es länger reicht, will ich keine Sanktion.

AmAbgrund
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Registriert: 29.04.2017, 18:59

Beitrag von AmAbgrund » 03.05.2017, 18:43

Ich kann kein P-Konto machen.

Dafür muss ich der Bank ein Formular schicken.

Es geht nicht über Mail

Porto kann ich erst kaufen, wenn mein Lohn kommt.

Den will die Krankenkasse pfänden.


Wenn die Krankenkasse nicht das Konto pfändet und jemanden für Zwangsvollstreckung zu mir schickt, lässt der mich in Ruhe, wenn ich die Antragsstellung beweisen kann?



An vlac:

"Naja, aber dann musst Du halt mit den Vollstreckungsmaßnahmen leben. Dadurch entstehen übrigens Kosten, die Du zahlen musst, auch wenn die eigentliche Beitragsforderung rückwirkend vom Tisch sein sollte."

Ich habe der Krankenkasse gesagt, dass ich ALG II beantragt habe.

Die Krankenkasse hat mehrere Lohnscheine von mir.

Also macht die Krankenkasse mit Absicht hohe Kosten, damit ich einen Schaden habe und wieder früher zurück zum Jobcenter muss.

Die Krankenkasse weiß mein Einkommen!

"Schlechte Nachrichten: Wenn es schon eine Eingliederungsvereinbarung gibt, kann das Jobcenter von Dir verlangen, dass Du Deine Bemühungen seit März nachweist und Dir eine Sanktion aufdrücken. Würde mich auch wundern, wenn das nicht passieren würde."

Ich habe natürlich alles gemacht, was in der Eingliederungsvereinbarung steht.

Also kann ich keine Sanktion bekommen.

Aber ich kann mich nicht mehr bewerben, wenn die Krankenkasse das Geld klaut.

"Wenn Du nicht dafür sorgst, dass ein Hartz IV-Antrag flott bearbeitet werden kann, musst Du eben die Beiträge bezahlen - das ist Deine eigene Schuld, und die Krankenkasse "Klaut" dann auch nichts."

Ich habe schonmal einen Monat früher den Antrag gestellt.

Das Jobcenter hat trotzdem vier Monate gebraucht.

Es war alles abgegeben.

Die Jobcenter machen das auch wegen der Statistik.

Wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist, sind weniger Arbeitslose.

"Denkfehler: Du kannst kein Porto kaufen, wei Du die Antragsbearbeitung verzögerst, und deshalb Leistungen nicht ausgezahlt werden."

Am 10.03.2017 habe ich den Antrag gestellt.

Termin für die Antragsabgabe war 11.04.2017.

Alle Unterlagen sind beim Jobcenter.

Ich hätte zwar im Januar schon den Antrag stellen können, aber das Jobcenter will Kontoauszüge für drei Monate vor Leistungsbezug.

Den Kontoauszug für Februar habe ich erst seit März.

Es ist nicht nur mein Fehler.

"Ja, aber Du bekommst dann eben für die folgenden Monate weniger Geld. Ob jetzt oder später ist eigentlich egal. Gut möglich aber auch, dass man sich grundsätzlich mal anschaut, ob Du wirklich hilfebedürftig bist."

Und dann ist mein Bewilligungszeitraum schon fast um.

Ich hatte schon Hausbesuch.

Die Leute vom Jobcenter haben mir auch nicht geglaubt.

Dann haben sie es selbst gesehen.

Mein Computer steht auf dem Fußboden, weil ich kein Tisch und kein Stuhl habe.

Die Anziehsachen sind alle in einem großen Karton, weil ich keine Schränke habe.

Ich schlafe auf einer Luftmatratze, weil ich kein Bett habe.

Außer Comupter gibt es keine Geräte.

Keine Waschmaschine, kein Kühlschrank, kein Fernseher, kein Radio.

Angst hatte ich zuerst wegen ein paar Bücher und DVDs.

Die Leute haben da aber nichts zu gesagt.

Den Besuch wusste ich nicht vorher.

Bitte keine Angst haben.

Das Jobcenter prüft immer die Bedürftigkeit.

Ich habe wirklich kein Geld für die Krankenkasse.

"Die EGV ist kein Bewilligungsbescheid. Erst wenn Leistungen bewilligt sind, und die Meldung durch das Jobcenter bei der Krankenkasse erfolgt ist, ist die Forderung der Krankenkasse weg."

Warum steht dann da erwerbsfähige leistungsberechtigte!!! Person?

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 03.05.2017, 19:19

Ich muss jetzt mal nachfragen.

Normalerweise muss, wenn in einer Eingliederungsvereinbarung verpflichtende Bewerbungsbemühungen festgelegt sind, das Jobcenter auch die Übernahme der entsprechenden Kosten zusichern, in der Regel 5 € für Unterlagen, Bewerbungsmappe und Porto. Diese Kosten sind nicht im Regelbedarf enthalten und müssen auch nicht aus dem Regelbedarf entrichtet werden, sondern werden gesondert erstattet.

Wenn eine solche Regelung in deiner Eingliederungsvereinbarung fehlt, ist diese nach der neuesten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nichtig und dir können daraus keine Nachteile wie etwa Sanktionen erwachsen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.05.2017, 20:01

AmAbgrund hat geschrieben:Ich kann kein P-Konto machen.

Dafür muss ich der Bank ein Formular schicken.
ja, wenn die Bank darauf besteht - was ist da falsch dran ?

Es geht nicht über Mail
siehe oben

Porto kann ich erst kaufen, wenn mein Lohn kommt.
Das ist eine Ausrede - 0,70 € für eine Briefmarke sind immer machbar

Den will die Krankenkasse pfänden.
Die Kasse pfändet in den meisten Fällen selbst nicht sonder die Vollstreckungsbehörde, z.B. das Finanzamt oder das Hauptzollamt


Wenn die Krankenkasse nicht das Konto pfändet und jemanden für Zwangsvollstreckung zu mir schickt, lässt der mich in Ruhe, wenn ich die Antragsstellung beweisen kann?
Wenn der Vollstreckungsbeamte kommt und du ihm beweisen kannst, dass du für den fraglichen Zeitraum einen Antrag auf ALG-2 gestellt hast wird er mit Sicherheit die Vollstreckung erst mal aussetzen - meine ich



An vlac:

"Naja, aber dann musst Du halt mit den Vollstreckungsmaßnahmen leben. Dadurch entstehen übrigens Kosten, die Du zahlen musst, auch wenn die eigentliche Beitragsforderung rückwirkend vom Tisch sein sollte."

Ich habe der Krankenkasse gesagt, dass ich ALG II beantragt habe.
Was soll das nützen - solange kein Bewilligungsbescheid vorliegt bist du der Schuldner - was ist daran unklar ?

Die Krankenkasse hat mehrere Lohnscheine von mir.
was soll das beweisen - solange keine Meldung des Arbeitgebers dazu vorliegt bei der Kasse zählt das nix

Also macht die Krankenkasse mit Absicht hohe Kosten, damit ich einen Schaden habe und wieder früher zurück zum Jobcenter muss.
Die Krankenkasse mach ihren Job - du bist als freiwillig Versicherter zur Beitragszahlung verpflichtet und an dich muss sich die Kasse halten - von Absicht ist hier keine Rede und die hohen Kosten (Säumniszuschlag und Mahngebühren) zahlst ohnehin du

Die Krankenkasse weiß mein Einkommen!
das ist unerheblich - kein Einkommen heißt nicht gleich kein Beitrag

"Schlechte Nachrichten: Wenn es schon eine Eingliederungsvereinbarung gibt, kann das Jobcenter von Dir verlangen, dass Du Deine Bemühungen seit März nachweist und Dir eine Sanktion aufdrücken. Würde mich auch wundern, wenn das nicht passieren würde."

Ich habe natürlich alles gemacht, was in der Eingliederungsvereinbarung steht.
das sagst du - es wird dann so sein

Also kann ich keine Sanktion bekommen.
richtig

Aber ich kann mich nicht mehr bewerben, wenn die Krankenkasse das Geld klaut.
erstens klaut die die Krankenkasse kein Geld und zweitens - was hat das mit deinen Bewerbungen zu tun ?

"Wenn Du nicht dafür sorgst, dass ein Hartz IV-Antrag flott bearbeitet werden kann, musst Du eben die Beiträge bezahlen - das ist Deine eigene Schuld, und die Krankenkasse "Klaut" dann auch nichts."

Ich habe schonmal einen Monat früher den Antrag gestellt.
das ist doch schon mal gut

Das Jobcenter hat trotzdem vier Monate gebraucht.
was kann die Krankenkasse dafür ?

Es war alles abgegeben.

Die Jobcenter machen das auch wegen der Statistik.
Das ist in meinen Augen eine Schutzbehauptung

Wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist, sind weniger Arbeitslose.
Und das eine Phrase - klingt nach "Stammtisch"

"Denkfehler: Du kannst kein Porto kaufen, wei Du die Antragsbearbeitung verzögerst, und deshalb Leistungen nicht ausgezahlt werden."

Am 10.03.2017 habe ich den Antrag gestellt.

Termin für die Antragsabgabe war 11.04.2017.

Alle Unterlagen sind beim Jobcenter.

Ich hätte zwar im Januar schon den Antrag stellen können, aber das Jobcenter will Kontoauszüge für drei Monate vor Leistungsbezug.

Den Kontoauszug für Februar habe ich erst seit März.

Es ist nicht nur mein Fehler.
Aha, aber es geht um dich - und du erwartest, dass die Krankenkasse
deine Fehler berücksichtigt ?



"Ja, aber Du bekommst dann eben für die folgenden Monate weniger Geld. Ob jetzt oder später ist eigentlich egal. Gut möglich aber auch, dass man sich grundsätzlich mal anschaut, ob Du wirklich hilfebedürftig bist."

Und dann ist mein Bewilligungszeitraum schon fast um.

Ich hatte schon Hausbesuch.

Die Leute vom Jobcenter haben mir auch nicht geglaubt.
Das wundert mich jetzt nicht so sehr

Dann haben sie es selbst gesehen.

Mein Computer steht auf dem Fußboden, weil ich kein Tisch und kein Stuhl habe.
Hauptsache er funktioniert und der Internetanschluss steht

Die Anziehsachen sind alle in einem großen Karton, weil ich keine Schränke habe.

Ich schlafe auf einer Luftmatratze, weil ich kein Bett habe.

Außer Comupter gibt es keine Geräte.
Das ist schlimm, sehr schlimm

Keine Waschmaschine, kein Kühlschrank, kein Fernseher, kein Radio.

Angst hatte ich zuerst wegen ein paar Bücher und DVDs.

Die Leute haben da aber nichts zu gesagt.

Den Besuch wusste ich nicht vorher.

Bitte keine Angst haben.

Das Jobcenter prüft immer die Bedürftigkeit.

Ich habe wirklich kein Geld für die Krankenkasse.
Jetzt sind wir wieder am Punkt - die müsstest du nicht haben wenn du deine "Taktik" umstellen würdest

"Die EGV ist kein Bewilligungsbescheid. Erst wenn Leistungen bewilligt sind, und die Meldung durch das Jobcenter bei der Krankenkasse erfolgt ist, ist die Forderung der Krankenkasse weg."

Warum steht dann da erwerbsfähige leistungsberechtigte!!! Person?
weil du das offenbar bist
Gruss
Czauderna

vlac
Beiträge: 590
Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 03.05.2017, 21:04

Prolog:

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich diesen Thread nicht mehr wirklich ernst nehmen kann. Warum Du nicht hingehst, und DURCHGEHEND ALG II beantragst und beziehst, erschließt sich mir beim allerbesten Willen nicht. Niemand ist dazu gezwungen, ALG II zu beziehen, um Geld anzusparen, damit die Krankenkasse in der Zeit bezahlt werden kann, in der man kein ALG II beantragt (aber eigentlich einen Anspruch hätte).
AmAbgrund hat geschrieben:Ich kann kein P-Konto machen.

Dafür muss ich der Bank ein Formular schicken.

Es geht nicht über Mail

Porto kann ich erst kaufen, wenn mein Lohn kommt.

Seufz. Du wirst doch wohl noch irgendwo ein paar Cent für eine Briefmarke auftreiben können?

Den will die Krankenkasse pfänden.

Das Hauptzollamt, das Hauptzollamt

Wenn die Krankenkasse nicht das Konto pfändet und jemanden für Zwangsvollstreckung zu mir schickt, lässt der mich in Ruhe, wenn ich die Antragsstellung beweisen kann?

Nein. Erst wenn die krankenkasse die Pfändung zurück nimmt, wirst Du in Ruhe gelassen. Und die Pfändung wird erst zurück genommen, wenn der Krankenkasse mitgeteilt wurde, dass Du als Hartz IV-Empfänger versichert bist. Das Hauptzollamt kann da überhaupt nichts machen.



An vlac:

An Dich:

"Naja, aber dann musst Du halt mit den Vollstreckungsmaßnahmen leben. Dadurch entstehen übrigens Kosten, die Du zahlen musst, auch wenn die eigentliche Beitragsforderung rückwirkend vom Tisch sein sollte."

Ich habe der Krankenkasse gesagt, dass ich ALG II beantragt habe.

Ein Antrag ist keine Bewilligung.

Die Krankenkasse hat mehrere Lohnscheine von mir.

Also macht die Krankenkasse mit Absicht hohe Kosten, damit ich einen Schaden habe und wieder früher zurück zum Jobcenter muss.

Nein, sie macht das, um an ihr Geld zu kommen, denn Anträge kann man viele stellen. Ob Sie bewilligt werden, ist eine andere Sache.

Die Krankenkasse weiß mein Einkommen!

Tja, trotzdem bist Du betragspflichtig, so lange Dein ALG II-Antrag nicht bewilligt ist.

"Schlechte Nachrichten: Wenn es schon eine Eingliederungsvereinbarung gibt, kann das Jobcenter von Dir verlangen, dass Du Deine Bemühungen seit März nachweist und Dir eine Sanktion aufdrücken. Würde mich auch wundern, wenn das nicht passieren würde."

Ich habe natürlich alles gemacht, was in der Eingliederungsvereinbarung steht.

Also kann ich keine Sanktion bekommen.

Vor ein paar Posts hast Du noch fest mit Sanktionen gerechnet. Was denn nun?

Aber ich kann mich nicht mehr bewerben, wenn die Krankenkasse das Geld klaut.

Nein, Du kannst Dich nicht bewerben, weil Du die Sache mit Deinem Antrag nicht voran treibst.

"Wenn Du nicht dafür sorgst, dass ein Hartz IV-Antrag flott bearbeitet werden kann, musst Du eben die Beiträge bezahlen - das ist Deine eigene Schuld, und die Krankenkasse "Klaut" dann auch nichts."

Ich habe schonmal einen Monat früher den Antrag gestellt.

Das Jobcenter hat trotzdem vier Monate gebraucht.

Tja. Da kann man dann auch mal nachfragen, wo's dran hängt. Bis jetzt schien es eher so, als wäre Dir das ganz recht.

Es war alles abgegeben.

Die Jobcenter machen das auch wegen der Statistik.

Wenn der Antrag noch nicht bewilligt ist, sind weniger Arbeitslose.
Unfug.

"Denkfehler: Du kannst kein Porto kaufen, wei Du die Antragsbearbeitung verzögerst, und deshalb Leistungen nicht ausgezahlt werden."

Am 10.03.2017 habe ich den Antrag gestellt.

Termin für die Antragsabgabe war 11.04.2017.

Alle Unterlagen sind beim Jobcenter.

Ich hätte zwar im Januar schon den Antrag stellen können, aber das Jobcenter will Kontoauszüge für drei Monate vor Leistungsbezug.

Den Kontoauszug für Februar habe ich erst seit März.

Das kann man dem Jobcenter auch so erklären.

Es ist nicht nur mein Fehler.

"Ja, aber Du bekommst dann eben für die folgenden Monate weniger Geld. Ob jetzt oder später ist eigentlich egal. Gut möglich aber auch, dass man sich grundsätzlich mal anschaut, ob Du wirklich hilfebedürftig bist."

Und dann ist mein Bewilligungszeitraum schon fast um.

Ich hatte schon Hausbesuch.

Die Leute vom Jobcenter haben mir auch nicht geglaubt.

Überrascht jetzt nicht so arg.

Dann haben sie es selbst gesehen.

Mein Computer steht auf dem Fußboden, weil ich kein Tisch und kein Stuhl habe.

Tja. Da gibt es schon Möglichkeiten - regelmäßige ALG II-Anträge bespielsweise.

Die Anziehsachen sind alle in einem großen Karton, weil ich keine Schränke habe.

Ich schlafe auf einer Luftmatratze, weil ich kein Bett habe.

Außer Comupter gibt es keine Geräte.

Keine Waschmaschine, kein Kühlschrank, kein Fernseher, kein Radio.

Angst hatte ich zuerst wegen ein paar Bücher und DVDs.

Blöde Frage: Wie spielst Du die DVDs ab, wenn Du nur einen Computer hast?

Die Leute haben da aber nichts zu gesagt.

Den Besuch wusste ich nicht vorher.

Bitte keine Angst haben.

Ich? Deine Geschichte ist zwar gruselig, aber nein, Angst habe ich nicht.

Das Jobcenter prüft immer die Bedürftigkeit.

Er hat eine Epiphanie

Ich habe wirklich kein Geld für die Krankenkasse.

siehe Antraf

"Die EGV ist kein Bewilligungsbescheid. Erst wenn Leistungen bewilligt sind, und die Meldung durch das Jobcenter bei der Krankenkasse erfolgt ist, ist die Forderung der Krankenkasse weg."

Warum steht dann da erwerbsfähige leistungsberechtigte!!! Person?
Ähm Lesitungsberechtigter: Hat das Recht auf Leistungen Leistungsbezieher: Bezieht Leistungen

Ganz ehrlich: Ich glaube mittlerweile, dass uns hier jemand einen gewaltigen Bären aufbindet.

AmAbgrund
Beiträge: 19
Registriert: 29.04.2017, 18:59

Beitrag von AmAbgrund » 04.05.2017, 08:01

Ich kann mich nicht gut ausdrücken.

Das tut mir leid.

Ich stelle nur für die Krankenkasse Antrag beim Jobcenter.

Der Steuerzahler sagt, dass ich Vollzeit Maßnahmen machen muss, wenn ich beim Jobcenter bin.

Der Steuerzahler sagt, dass ich meinen Job dafür kündigen muss.

Ich liebe meinen Job!

Ich habe den besten Job auf der Welt.

Nur eine Stunde Weg zu Fuß.

30 Minuten hin, 30 Minuten zurück.

Ich habe einen tollen Chef.

Wenn ich krank bin, darf ich ohne Wartezeit einen Urlaubstag nehmen.

In die Maßnahme vom Jobcenter muss ich immer gehen.

Auch wenn ich krank bin.

In der Maßnahme gibt es kein Urlaub.



Also ich stelle nicht immer einen Antrag, weil ich mein Job behalten will.

Es gibt keinen besseren Job auf der Welt.

Problem ist nur, dass ich zu einer Krankenkasse muss.

Ich darf nicht kündigen.

Ich will kündigen, aber die Krankenkasse schreibt immer, ich habe keine Anschlussversicherung nachgewiesen und muss bleiben.


Noch habe ich keinen Fehler für eine Sanktion gemacht.

Aber wenn ich eine Maßnahme kriege, dann muss ich ablehnen, weil ich meinen Job behalten will.

Und dann kriege ich eine Sanktion.



Den Computer habe ich von meiner Familie gekriegt.

Sie hätten ihn sonst weggeworfen.

Das Internet ist in der Miete drin.

Mein Vermieter sagt, ich muss das Geld auch zahlen, wenn ich kein Internet nehme.

Ich habe nie gesagt, ich will mehr haben.

Ich wollte nur sagen, ich habe wirklich nicht viel.

Der Steuerzahler sagt, dass ich nicht mehr haben darf, wenn ich kein Geld für die Krankenkasse habe.

Und ich sehe auch immer auf dem Weg zur Arbeit Obdachlose, die auf dem harten Fußweg schlafen.

Ich weiß, ich bin sehr glücklich, weil ich Luftmatratze und Computer und Wohnung habe.

Der Steuerzahler will das nicht, weil ich die Krankenkasse nicht bezahlen kann.

Der Steuerzahler sagt, wenn ich Geld verdiene, soll ich zuerst Krankenkasse bezahlen und dann erst Wohnung und Essen.

Aber ich will nicht ohne Wohnung sein.



Ich schade nicht dem Steuerzahler.

Das Geld von ALG II geht fast alles an die Krankenkasse.

Ich gehe nicht zum Arzt.

Also nutze ich das Geld nicht.

Ich gebe das Geld dem Steuerzahler zurück.

Der Steuerzahler will das so und ich bin so glücklich.


Jetzt ist nur das Problem mit der Krankenkasse.

Vorher hat die Krankenkasse immer gewartet.


Ich kann doch kein Geld bezahlen, wenn ich das nicht habe.

Wie soll ich das machen?


Der Steuerzahler erwartet das.

Der Steuerzahler weiß aber auch nicht, woher ich ohne Jobcenter Geld für die Krankenkasse kriegen kann.


Wer mehr verdient, kann Wohngeld kriegen und Krankenkasse ist billiger.

Für Wohngeld muss man nicht den Job aufgeben.


Wer wenig verdient, kriegt kein Krankenkassengeld.

Wenn Geld für die Krankenkasse nicht reicht, muss man seinen Job kündigen für Maßnahmen.



Ich habe noch eine Frage

Auf meinem Lohnschein steht, mein Chef zahlt Krankenkasse.

Warum wird der Beitrag dann nicht weniger?

Wenn mein Chef zahlt, warum muss ich dann so viel zahlen wie ohne Job?


Und noch eine Frage

Warum geht Krankenkasse von über 990 Euro aus?

Minijob bringt höchstens 450 Euro.

Alle Minijobs.

Jeder mit mehr als 450 Euro hat eine billige Krankenversicherung.

Warum ist der Beitrag für arme Personen höher als für reiche?

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 04.05.2017, 10:04

Hallo,
Fuer deinen Minijobs zahlte dein Chef zwar Krankenversicherung, aber nicht für dich sondern er muss eine Pauschale zahlen. Während des Minijobs bist auch nicht gesetzlich krankenversichert sondern eben freiwillig und da gilt
Eben diese Mindestbeitragsbenessungsgrenze von den ca. 930,00 €.
Gruß
Czauderna

broemmel
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Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 04.05.2017, 10:31

Dieses Gehangel mit der Sanktionsvermeidung kann ich im Moment wirklich nicht ernst nehmen.

Wenn Bedürftigkeit besteht ist das Jobcenter zuständig. Wenn jemand meint er müsste diese Hilfeleistung nicht in Anspruch nehmen weil er keinen Bock hat sich zu bewerben, um eine Arbeitsstelle zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zu erhalten muss er mit den dazugehörigen Konsequenzen leben.

Und nicht hier rumjammern. Da ist das elo Forum wohl eher der richtige Ort.

vlac
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Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 04.05.2017, 12:35

AmAbgrund hat geschrieben:Ich kann mich nicht gut ausdrücken.

Das tut mir leid.

Ich stelle nur für die Krankenkasse Antrag beim Jobcenter.

Wenn ich sage, dass ich Dich nicht ernst nehmen kann, dann ist es nicht wegen Deiner Ausdrucksweise, sondern wegen Äußerungen wie diesen: Entweder Du brauchst Hartz IV, oder Du brauchst es nicht. Aber nur wegen der Krankenkasse muss man nicht zum Jobcenter.

Der Steuerzahler sagt, dass ich Vollzeit Maßnahmen machen muss, wenn ich beim Jobcenter bin.

Das sagt der Gesetzgeber.

Der Steuerzahler sagt, dass ich meinen Job dafür kündigen muss.

Tja, man guckt sich an, ob der beste Job der Welt genug zum Leben bringt, und das ist in Deinem Fall wohl nicht der Fall

Ich liebe meinen Job!

Schön. Ändert aber nichts daran, dass nichts dabei rum kommt.

Ich habe den besten Job auf der Welt.

Nur eine Stunde Weg zu Fuß.

30 Minuten hin, 30 Minuten zurück.

Ich habe einen tollen Chef.

Wenn ich krank bin, darf ich ohne Wartezeit einen Urlaubstag nehmen.

Du bist Dir schon bewusst, dass man anderswo bei Krankheit keinen Urlaub nehmen muss?

In die Maßnahme vom Jobcenter muss ich immer gehen.

Auch wenn ich krank bin.
Natürliuch musst Du nicht dorthin, wenn Du krank bist.

In der Maßnahme gibt es kein Urlaub.



Also ich stelle nicht immer einen Antrag, weil ich mein Job behalten will.

Es gibt keinen besseren Job auf der Welt.
Keine Möbel, kein Geld zum Leben = bester Job der Welt ? Kicher.

Problem ist nur, dass ich zu einer Krankenkasse muss.

Ich darf nicht kündigen.

Ich will kündigen, aber die Krankenkasse schreibt immer, ich habe keine Anschlussversicherung nachgewiesen und muss bleiben.

Ja, blöd nicht. Das Problem ist dass Du sonst, wenn Du sinst, wenn Du mal richtig krank wirst, Deine behandlung nicht bezahlen könntest. Du wirst also mit der Versicheurngspflicht vor Dir selber geschützt.


Noch habe ich keinen Fehler für eine Sanktion gemacht.

Aber wenn ich eine Maßnahme kriege, dann muss ich ablehnen, weil ich meinen Job behalten will.

Und dann kriege ich eine Sanktion.

Tja.



Den Computer habe ich von meiner Familie gekriegt.

Sie hätten ihn sonst weggeworfen.

Das Internet ist in der Miete drin.

Mein Vermieter sagt, ich muss das Geld auch zahlen, wenn ich kein Internet nehme.

Ich habe nie gesagt, ich will mehr haben.

Ganz offensichtlich nicht.

Ich wollte nur sagen, ich habe wirklich nicht viel.

Der Steuerzahler sagt, dass ich nicht mehr haben darf, wenn ich kein Geld für die Krankenkasse habe.

Und ich sehe auch immer auf dem Weg zur Arbeit Obdachlose, die auf dem harten Fußweg schlafen.

Ich weiß, ich bin sehr glücklich, weil ich Luftmatratze und Computer und Wohnung habe.

Der Steuerzahler will das nicht, weil ich die Krankenkasse nicht bezahlen kann.

Der Steuerzahler sagt, wenn ich Geld verdiene, soll ich zuerst Krankenkasse bezahlen und dann erst Wohnung und Essen.

Aber ich will nicht ohne Wohnung sein.



Ich schade nicht dem Steuerzahler.

Das Geld von ALG II geht fast alles an die Krankenkasse.

Ich gehe nicht zum Arzt.

Also nutze ich das Geld nicht.

Ich gebe das Geld dem Steuerzahler zurück.

Der Steuerzahler will das so und ich bin so glücklich.


Jetzt ist nur das Problem mit der Krankenkasse.

Vorher hat die Krankenkasse immer gewartet.


Ich kann doch kein Geld bezahlen, wenn ich das nicht habe.

Wie soll ich das machen?


Der Steuerzahler erwartet das.

Der Steuerzahler weiß aber auch nicht, woher ich ohne Jobcenter Geld für die Krankenkasse kriegen kann.


Wer mehr verdient, kann Wohngeld kriegen und Krankenkasse ist billiger.

Für Wohngeld muss man nicht den Job aufgeben.


Wer wenig verdient, kriegt kein Krankenkassengeld.

Wenn Geld für die Krankenkasse nicht reicht, muss man seinen Job kündigen für Maßnahmen.



Ich habe noch eine Frage

Auf meinem Lohnschein steht, mein Chef zahlt Krankenkasse.

Warum wird der Beitrag dann nicht weniger?

Wenn mein Chef zahlt, warum muss ich dann so viel zahlen wie ohne Job?


Und noch eine Frage

Warum geht Krankenkasse von über 990 Euro aus?

Minijob bringt höchstens 450 Euro.

Alle Minijobs.

Jeder mit mehr als 450 Euro hat eine billige Krankenversicherung.

Warum ist der Beitrag für arme Personen höher als für reiche?

AmAbgrund
Beiträge: 19
Registriert: 29.04.2017, 18:59

Beitrag von AmAbgrund » 05.05.2017, 08:15

Ich versuche zu erklären

"Wenn ich sage, dass ich Dich nicht ernst nehmen kann, dann ist es nicht wegen Deiner Ausdrucksweise, sondern wegen Äußerungen wie diesen: Entweder Du brauchst Hartz IV, oder Du brauchst es nicht. Aber nur wegen der Krankenkasse muss man nicht zum Jobcenter."

Ich brauche Hartz IV nicht.

Ich lebe vom Geld von meinem Job.

Von meinem Chef kriege ich 300 Euro.

Meine Miete ist 250 Euro und Strom ist 10 Euro.

Dann habe ich noch 40 Euro.

Die brauche ich für Essen.

Die Krankenkasse will über 170 Euro.

250 Euro Miete und 10 Euro Strom und 170 Euro Krankenkasse sind 430 Euro.

Also muss ich wegen der Krankenkasse zum Jobcenter.

Ich weiß nicht, wie ich das erklären kann.

300 Euro sind viel Geld für Miete und Strom und Essen.

Aber 300 Euro nicht nicht viel Geld mit der Krankenkassenpflicht.

"Tja, man guckt sich an, ob der beste Job der Welt genug zum Leben bringt, und das ist in Deinem Fall wohl nicht der Fall"

Zum Leben bringt mein Job genug.

Nur sagen die Politiker, ich muss von meinem Geld 60 Prozent der Krankenkasse geben.

40 Prozent reichen nicht für Miete und Strom und Essen.

"Du bist Dir schon bewusst, dass man anderswo bei Krankheit keinen Urlaub nehmen muss?"

Ich meine, wenn ich richtig krank bin.

Ich muss dann Urlaub nehmen.

Dann kann ich nichtmal die 30 Minuten Fußweg schaffen.

Wenn ich nur wenig krank bin, arbeite ich.

"Natürliuch musst Du nicht dorthin, wenn Du krank bist."

Ich muss in Maßnahme, wenn ich krank bin.

Wenn ich nicht hingehe, dann kriege ich eine Sanktion.

Der Steuerzahler will das so.

Der Steuerzahler muss arbeiten, wenn er krank ist.

Darum müssen Leistungsbezieher auch arbeiten.

"Ja, blöd nicht. Das Problem ist dass Du sonst, wenn Du sinst, wenn Du mal richtig krank wirst, Deine behandlung nicht bezahlen könntest. Du wirst also mit der Versicheurngspflicht vor Dir selber geschützt."

Ich darf nicht zum Arzt.

Ich bezahle nicht die Beiträge.

Der Steuerzahler bezahlt die Beiträge.

Wenn ich zum Arzt gehe, hat die Krankenkasse Kosten.

Wenn die Krankenkasse Kosten hat, wird der Beitrag höher.

Jedes Jahr steigt der Zusatzbeitrag.

Da lügt die Kasse auch immer.

Letztes Jahr hat die Kasse geschrieben, der Beitrag wird nicht höher.

Dieses Jahr kostet der Zusatzbeitrag 14 Cent mehr im Monat.

1,68 Euro im Jahr. Das sind Porto für über zwei Bewerbungen.

"Wenn jemand meint er müsste diese Hilfeleistung nicht in Anspruch nehmen weil er keinen Bock hat sich zu bewerben, um eine Arbeitsstelle zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zu erhalten muss er mit den dazugehörigen Konsequenzen leben."

Ich merke, hier kennt keiner das Jobcenter.

Eine Arbeitsstelle sichert nicht den Lebensunterhalt.

Beim Jobcenter ist das so:

Ich bewerbe mich für eine Arbeit.

Ich gehe zum Vorstellungsgespräch.

Der Chef sagt, ich werde vielleicht genommen.

Vorher soll ich eine Maßnahme machen.

6 Wochen.

Das Jobcenter schreibt die Maßnahme in meine Eingliederungsvereinbarung.

Ich arbeite 6 Wochen in der Firma.

Dafür kriege ich kein Geld. Kein Geld für die Arbeit, kein Geld für die Überstunden, kein Geld für die Nachtschicht.

Nur ALG II und Fahrtkosten vom Jobcenter.

Fahrtkosten nur mit Quittung.

Ich kriege den Job nicht nach den 6 Wochen.

Mein Minijob ist dann auch weg.

Der Steuerzahler hat damit mehr Kosten.

Aber der Steuerzahler sagt, das ist egal.

Der Steuerzahler muss Vollzeit arbeiten und darum muss ein Leistungsbezieher auch Vollzeit arbeiten für die Krankenkasse.



An Pichilemu:

Wegen Bewerbungskosten habe ich die Antwort vergessen.

Es gibt nicht so viel Geld für Bewerbungskosten.

Die Leute denken das immer.

Das ist falsch.

In der Eingliederungsvereinbarung steht:

"Unterstützung durch das Jobcenter

Das Jobcenter kann Sie zur Beschäftigungssuche gem. § 16 SGB Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB III aus dem Vermittlungsbudget (VB) unterstützen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und zuvor eine gesonderte Antragsstellung erfolgt ist.

Bewerbungskosten für schriftliche Bewerbungen auf Nachweis, unter Vorlage der eingereichten Originalquittungen und Belege. Die Kosten für Druckerpatronen werden nicht übernommen.“

Und im Bewerbungskostenantrag steht noch:

„Bewerbungskosten können erstattet werden, sofern diese ausschließlich für die Bewerbungsaktivitäten entstanden und durch Belege nachgewiesen sind.
Hierzu zählen z.B. Kosten für Versand, Briefumschläge, Bewerbungsfotos, Papier, Klarsichthüllen, Bewerbungsmappen etc.
Allgemeine Büromaterialien wie Kugelschreiber, Bleistifte usw., Hard- und Software für Computer, Telefonkosten etc. sind nicht berücksichtigungsfähig.“

Wenn ich Bewerbungskosten will, muss ich dem Jobcenter Kopie der Anschreiben geben.

Jede Kopie kostet 50 Cent.

Für die Kopie gibt es kein Geld.

Ich kriege also nur 20 Cent für eine Bewerbung.

Ich muss für die Bewerbung 70 Cent Porto bezahlen.

Für Briefumschlag und Anschreiben und Lebenslauf brauche ich drei Blätter Papier.

Ich kaufe immer 500 Blätter für 2,79 Euro.

In meiner Stadt kann ich keine Blätter einzeln kaufen.

Für 60 Bewerbungen brauche ich 180 Blätter und nicht 500 Blätter.

Darum kriege ich das Geld nicht für die Blätter.

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