Vorlegen der AU bei der KK - was passiert, wenn nicht

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Moderator: Czauderna

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blublipp
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Vorlegen der AU bei der KK - was passiert, wenn nicht

Beitrag von blublipp » 03.05.2017, 12:02

Hi erstmal! :)

Ich blicke bei den Regelungen (und den Folgen) im Fall verspätet oder gar nicht bei der KK eingereichter AU-Bescheinigungen nicht durch. Mal folgendes allgemeines Alltagsbeispiel. Der KG-Bezieher sei ein bereits länger bei derselben Firma Angestellter ohne ALG, ohne laufende Rehas oder anderen Spezialkonstellationen.

Grob umschrieben: Erst ein paar kurze voneinander unabhängige AUs wg. z.B. Erkältungen und dann etwas mit mehr als 6 Wochen Krankschreibung z.B. wg. eines Unfalls.

Zuerst Erkältungen:
1.2.-5.2 5 Tage AU (Erstbescheinigung)
1.4.-5.4. 5 Tage AU (Erstbescheinigung)
1.6.-5.6. 5 Tage AU (Erstbescheinigung)

Dann Unfall:
1.9.-31.10. 8 Wochen AU
(mit Erst- und Folge-AUs immer regelkonform direkt aufeinanderfolgend)

Wir wirken sich hier folgende Konstellationen jweils für sich allein betrachtet konkret auf die Krankengeldzahlung für den Unfall dem Grunde nach aus - sprich mit Blick auf den KG-Anspruch und möglichen Auswirkungen auf den Bezugszeitraum?

A) Die ersten drei Erkältungs-AUs wurden und werden gar nicht bei der KK vorgelegt, alle AUs des Unfalls aber schon und auch fristgerecht.

B) Die ersten drei Erkältungs-AUs werden erst zusammen mit der ersten Unfall-AU bei der KK nachgereicht.

C) Es wurden alle AUs - nur nicht die eine aus Februar - vorgelegt. (Warum diese Konstellation? Ich habe etwas von einer 6-Monatsfrist gelesen, innerhalb derer zurückliegende AU-Ansprüche, die in diesem 6-Monatszeitraum liegen, bei der Berechnung des KG-Bezugszeitraums berücksichtigt würden - wenn ich es denn richig verstanden habe. Und in diesem Beispiel würde die nicht eingereichte Februar-AU außerhalb dieses 6-Monatszeitraums liegen und damit ggf. gar keine (negative) Rolle mehr für den KG-Anspruch des Unfalls spielen?!?)

D)
Die eine AU aus Juni wird erst 14 Tage nach Ausstellung der AU bei der KK vorgelegt, weil man z.B. nicht gleich drangedacht hat; alle anderen AU (auch die aus Februar) immer regelkonform.

broemmel
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Re: Vorlegen der AU bei der KK - was passiert, wenn nicht

Beitrag von broemmel » 03.05.2017, 13:05

blublipp hat geschrieben:Hi erstmal! :)

Ich blicke bei den Regelungen (und den Folgen) im Fall verspätet oder gar nicht bei der KK eingereichter AU-Bescheinigungen nicht durch. Mal folgendes allgemeines Alltagsbeispiel. Der KG-Bezieher sei ein bereits länger bei derselben Firma Angestellter ohne ALG, ohne laufende Rehas oder anderen Spezialkonstellationen.

Grob umschrieben: Erst ein paar kurze voneinander unabhängige AUs wg. z.B. Erkältungen und dann etwas mit mehr als 6 Wochen Krankschreibung z.B. wg. eines Unfalls.

Zuerst Erkältungen:
1.2.-5.2 5 Tage AU (Erstbescheinigung)
1.4.-5.4. 5 Tage AU (Erstbescheinigung)
1.6.-5.6. 5 Tage AU (Erstbescheinigung)

Dann Unfall:
1.9.-31.10. 8 Wochen AU
(mit Erst- und Folge-AUs immer regelkonform direkt aufeinanderfolgend)

Wir wirken sich hier folgende Konstellationen jweils für sich allein betrachtet konkret auf die Krankengeldzahlung für den Unfall dem Grunde nach aus - sprich mit Blick auf den KG-Anspruch und möglichen Auswirkungen auf den Bezugszeitraum?

A) Die ersten drei Erkältungs-AUs wurden und werden gar nicht bei der KK vorgelegt, alle AUs des Unfalls aber schon und auch fristgerecht. Gar nicht

B) Die ersten drei Erkältungs-AUs werden erst zusammen mit der ersten Unfall-AU bei der KK nachgereicht. Gar nicht

C) Es wurden alle AUs - nur nicht die eine aus Februar - vorgelegt. (Warum diese Konstellation? Ich habe etwas von einer 6-Monatsfrist gelesen, innerhalb derer zurückliegende AU-Ansprüche, die in diesem 6-Monatszeitraum liegen, bei der Berechnung des KG-Bezugszeitraums berücksichtigt würden - wenn ich es denn richig verstanden habe. Und in diesem Beispiel würde die nicht eingereichte Februar-AU außerhalb dieses 6-Monatszeitraums liegen und damit ggf. gar keine (negative) Rolle mehr für den KG-Anspruch des Unfalls spielen?!?) Gar nicht

D)
Die eine AU aus Juni wird erst 14 Tage nach Ausstellung der AU bei der KK vorgelegt, weil man z.B. nicht gleich drangedacht hat; alle anderen AU (auch die aus Februar) immer regelkonform. Gar nicht

Czauderna
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Re: Vorlegen der AU bei der KK - was passiert, wenn nicht

Beitrag von Czauderna » 03.05.2017, 13:20

blublipp hat geschrieben:Hi erstmal! :)

Ich blicke bei den Regelungen (und den Folgen) im Fall verspätet oder gar nicht bei der KK eingereichter AU-Bescheinigungen nicht durch. Mal folgendes allgemeines Alltagsbeispiel. Der KG-Bezieher sei ein bereits länger bei derselben Firma Angestellter ohne ALG, ohne laufende Rehas oder anderen Spezialkonstellationen.

Grob umschrieben: Erst ein paar kurze voneinander unabhängige AUs wg. z.B. Erkältungen und dann etwas mit mehr als 6 Wochen Krankschreibung z.B. wg. eines Unfalls.

Zuerst Erkältungen:
1.2.-5.2 5 Tage AU (Erstbescheinigung)
1.4.-5.4. 5 Tage AU (Erstbescheinigung)
1.6.-5.6. 5 Tage AU (Erstbescheinigung)

Dann Unfall:
1.9.-31.10. 8 Wochen AU
(mit Erst- und Folge-AUs immer regelkonform direkt aufeinanderfolgend)

Wir wirken sich hier folgende Konstellationen jweils für sich allein betrachtet konkret auf die Krankengeldzahlung für den Unfall dem Grunde nach aus - sprich mit Blick auf den KG-Anspruch und möglichen Auswirkungen auf den Bezugszeitraum?

A) Die ersten drei Erkältungs-AUs wurden und werden gar nicht bei der KK vorgelegt, alle AUs des Unfalls aber schon und auch fristgerecht.
Hat auf die Krankengeldzahlung keinen Einfluss, weil der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung leistet - er wird die AU-Meödung ja bekommen haben ?!.

B) Die ersten drei Erkältungs-AUs werden erst zusammen mit der ersten Unfall-AU bei der KK nachgereicht.
siehe oben

C) Es wurden alle AUs - nur nicht die eine aus Februar - vorgelegt.

siehe oben

(Warum diese Konstellation? Ich habe etwas von einer 6-Monatsfrist gelesen, innerhalb derer zurückliegende AU-Ansprüche, die in diesem 6-Monatszeitraum liegen, bei der Berechnung des KG-Bezugszeitraums berücksichtigt würden - wenn ich es denn richig verstanden habe. Und in diesem Beispiel würde die nicht eingereichte Februar-AU außerhalb dieses 6-Monatszeitraums liegen und damit ggf. gar keine (negative) Rolle mehr für den KG-Anspruch des Unfalls spielen?!?)

diese 6-Monatsfrist gilt nur, wenn es sich um die gleichen Erkrankungen (Diagnosen) handeln wuerde
D)
Die eine AU aus Juni wird erst 14 Tage nach Ausstellung der AU bei der KK vorgelegt, weil man z.B. nicht gleich drangedacht hat; alle anderen AU (auch die aus Februar) immer regelkonform.
siehe oben

Gruss
Czauderna

blublipp
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Beitrag von blublipp » 03.05.2017, 16:27

Wow ... okay. Das überrascht mich jetzt doch sehr. ^^

Überall hört man ja: Nur ja brav jede einzelne AU einschicken, sonst gibts Probleme beim Krankengeld.

Klar, wenn man bei einer Erkrankung absieht, daß das ne längere Sache geben könnte, schickt man sie tunlichst gleich ein. Aber die Arztpraxis und jeder empfiehlt das auch immer bei AUs, die man nur wegen ner einfachen Erkältung über wenige Tage bekommt, wo noch lange nicht der Entgeltfortzahlungszeitraum von 6 Wochen überschritten wird, nicht mal kumulativ übers Jahr gesehen.

Woher kommt dann dieser dringliche Rat, auch jede kleine AU einzusenden? Wo liegt dann darin der Nutzen bzw. Sinn, wenn überhaupt??


Wie gesagt: Im Beispiel oben würde im Normalfall 2 Wochen KG für den Unfall gezahlt werden, wenn ich richtig liege. Ich dachte nur, daß die vorher vergessenen AUs da vielleicht einen negativen Einfluß haben könnnte, so wie man das von überall gesagt bekommt.

Vielen Dank schon mal! :)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.05.2017, 16:45

Hallo,
Wenn es Zusammenhaenge bei den einzelnen Au-Zeiten gibt oder wenn man innerhalb der ersten vier Wochen in einem neuen Beschaeftigungsverhaeltnis arbeitsunfaehig wird oder wenn man arbeitslos ist, dann kann es sein, dass man seinen Krankengeldanspruch verwirkt weil man die Meldungen nicht sofort ( innerhalb von einer Woche) der Krankenkasse vorgelegt hat.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 03.05.2017, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.

blublipp
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Beitrag von blublipp » 03.05.2017, 17:26

Großen Dank! Das hat die Thematik jetzt doch wesentlich verständlicher gemacht für mich.

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