GKV Beiträge bis zum Rentenbeginn

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Tooni
Beiträge: 46
Registriert: 24.07.2011, 13:39

GKV Beiträge bis zum Rentenbeginn

Beitrag von Tooni » 01.05.2017, 13:21

Hallo zusammen,

ich bin derzeit ohne Beschäftigung, beziehe keine staatlichen Leistungen und zahle daher meine Beiträge zur freiw. GKV selber. Bisher wurden diese Beiträge immer auf Basis des letzten EkSt.-Bescheides berechnet.

Für 2017 erwarte ich nun außergewöhnlich hohe Kapitalerträge (keine LV oder Renten), diese würden dann nach Erhalt des Steuerbescheides ca. im Mai/Juni 2018 zu entsprechenden Beiträgen führen.

Allerdings werde ich ab 1.Mai 2018 meine vorgezogene Altersrente bekommen und nach bisherigem Wissen ab diesem Zeitpunkt in der KVdR pflichtversichert sein.

Meine Frage: Werden sich die hohen Kapitalerträge aus 2017 in dieser Konstellation noch in irgendeiner Form in den KK-Beiträgen auswirken?
Falls ja, für welchen Zeitraum / Begründung, etc.?

Danke und Gruß, Tooni

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 01.05.2017, 19:27

Hallo,
so, wie ich die Sache sehe musst du fuer diese Einnahmen keine Beiträge m
her zahlen, weil duie Pflichtversicherung als Rentner ab dem 01.05.2018
vorrangig ist, d.h. da sich die Beitragsveränderung aufgrund des Steuerbescheides nur für die Zukunft auswirken würde, der Einkommensteuerbescheid nach dem Rentenbeginn ausgestellt wird musst du dafür nix mehr zahlen. Einzige Ausnahme wäre, wenn die bisherige Einstufung unter Vorbehalt erfolgt wäre.
Gruss
Czauderna

Tooni
Beiträge: 46
Registriert: 24.07.2011, 13:39

Beitrag von Tooni » 02.05.2017, 12:41

Herzlichen Dank für die Einschätzung! So hatte ich mir das vorgestellt. Bleibt zu hoffen, dass die KK das genau so sieht.

Danke und Gruß, Tooni

Antworten