MiGo hat geschrieben:Hallo,
- am 15.3. war ich bei einem Facharzt für die AU bis heute. Dieser Psychiater kennt mich schon aus einer gesprächstherapie 2009/10 und hat auch die Reha 31.1.-13.3.17 auf meinen Wunsch hin mit mir beantragt.
Facharzt ist gut.
MiGo hat geschrieben:
Er hat die AU als erstbescheinigung ausgestellt wie schon erwähnt.
Das ist korrekt. Da du arbeitsfähig in die Reha gegangen bist und arbeitsfähig entlassen wurdest, lag während der Reha keine Arbeitsunfähigkeit vor.
MiGo hat geschrieben:
- die KK hat mich in den vergangenen 2 Wochen ungefähr 5x angerufen (z.T. mit Mailbox und anschließender email) und nach dem Bericht gefragt. Zunächst nach dem kompletten Bericht mit der Erklärung dass dann der MDK schneller beurteilen kann und der Frage "...oder sollen wir das zunächst ohne Bericht ans MDK geben...?" Das habe ich erst mal bejaht um nichts falsch zu machen. Danach rief sie wieder an und sagte es wäre besser MIT Bericht und ich sollte zumindest Seite 1 und 1a schnell Mailen (hör steht nur die Info zur AF Entlassung und dass ich keine leistungseinschränkungen lt Reha Arzt habe). Hieraufhin habe ich den o.g. Brief geschrieben mit der Bitte um Info an wen ich mich direkt beim MDK wenden kann zur Weiterleitung etwaiger Dokumente) sowie gebeten den Kontakt zukünftig bitte per Brief zu halten.
Sofern die Kasse nicht über eine geschützte Verbindung gemailt hat, verhält sie sich sehr unprofessionell. Erstens darf sie dir aus Datenschutzgründen nichts mailen, woraus jemand schließen könnte, dass du arbeitsunfähig bist (bei uns ist aus diesem Grund sogar ein "Gute Besserung" verboten). Zweitens ist es auch wieder aus Datenschutzgründen sehr bedenklich, wenn sie dir sagt, du sollst SEHR persönliche Daten über das offene www zumailen. Sollte es eine geschützte Verbindung sein, ziehe ich meine Aussagen zurück.
Nach meiner Einschätzung hast du genau richtig gehandelt, Bericht nur an den MDK und Kontaktaufnahme zukünftig schriftlich.
MiGo hat geschrieben:
- die KK hat mehrfach betont dass die MDK Prüfung damit zusammenhängt dass ich AF aus der Reha entlassen wurde und kurz danach wieder AU bin.
Das ist korrekt. Dazu ich sie sogar verpflichtet.
MiGo hat geschrieben:
mir geht es aktuell etwas besser, aber dem 100 %Job fühle ich mich noch nicht gewachsen (vertrieb global im Industrie Konzern), da ich einfach nicht ausreichend zur Ruhe komme - insb nachts. Daher die Prognose von meinem Arzt dass der Mai noch AU werden soll und meine Idee danach mit Wiedereingliederung zu starten.
Hat die Kasse konkret nach deiner Tätigkeit gefragt? Wenn nein, empfehle ich dir, dem MDK eine Tätigkeitsbeschreibung beizulegen. Die Arbeitsunfähigkeit richtet sich immer nach der konkret ausgeübten Tätigkeit. Das heißt, dass bei dir andere Maßstäbe anzulegen sind, als z. B. an einen Krankenkassenmitarbeiter, der ohne Kundenkontakt Akten wälzt.
MiGo hat geschrieben:
- es handelt sich um eine direkt KK - weiss nicht ob das noch wichtig ist
Habe ich keine Erfahrung mit.
MiGo hat geschrieben:
Fragen:
- falls ich den Reha-Bericht schicke: was genau (alles oder nur s.1+1a) und an wen (Kk/MDK)?
Ich würde alles an den MDK schicken. Plus Arbeitsplatzbeschreibung, falls die von der Kasse nicht angefordert wurde. Nicht, dass es zu Verzögerungen kommt, weil der MDK diese Unterlagen noch benötigt.
MiGo hat geschrieben:
- muss mein Arzt eine weitere AU (ab 24.4.) wieder begründen an den MDK?
Nein.
MiGo hat geschrieben:
- wonach beurteilt die KK ob es ab dem 15.3. eine Folge AU(also KG ab 15.3.) oder Erstbescheingung (also KG ab 26.4.) ist?
- kann die KK bzw. der MDK die AU und damit auch Zahlung ab dem 15.3. bereits verweigern?
- wie schnell prüft er MDK idR? momentan hat mein AG noch das Gehalt für märz gezahlt weil die Folge/erstbescheinigung noch nicht klar war - der AG wartet demnach auf auf die Antwort.
- hinweise für meinen Arzt am 24.4. - was ich mit ihm noch klären sollte?
Auch dann, wenn es eine Erstbescheinigung ist, ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir Gehalt zu zahlen. § 3 EntgFG i. V. m. § 9 EntgFG. Kurz gesagt, er kann verschiedene Zeiten aufgrund éines ursächlichen Krankheitszusammenhangs zusammenrechnen. Eine Ausnahme könnte noch sein, wenn du öfters deswegen krank warst, das ist aber ein seltener Einzelfall, auf den ich hier nicht weiter eingehen möchte.
Also geh davon aus, dass es so oder so auf eine Zahlung oder Nichtzahlung durch die Kasse hinauslaufen wird.
Theoretisch kann der MDK die Arbeitsunfähigkeit ab 15.03. verweigern, praktisch sehe ich die Gefahr bei der fachärztlichen Bescheinigung nicht.
Wie schnell das geht, hängt an der Organisationsstruktur der Kasse und daran, ob dem MDK die vorgelegten Unterlagen ausreichen. Hier
http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf findest du ab Seite 50 die Angaben, die die Kasse dem MDK machen muss.