78 Wochen Krankengeld
Moderator: Czauderna
78 Wochen Krankengeld
Hallo zusammen bin neu hier und hab da mal nefrage
Ist es üblich oder auch rechtens das meine reha angerechnet wird auf meine 78 Wochen Krankengeld.
Habe jetzt schon 2 reha Massagen in ein Jahr gehabt und die werden voll angerechnet auf meine 78 wochen Krankengeld wobei ich doch übergangsgeld bekommen habe.
Bin bei Der AOK Bayern
Danke für eine antworr
Ist es üblich oder auch rechtens das meine reha angerechnet wird auf meine 78 Wochen Krankengeld.
Habe jetzt schon 2 reha Massagen in ein Jahr gehabt und die werden voll angerechnet auf meine 78 wochen Krankengeld wobei ich doch übergangsgeld bekommen habe.
Bin bei Der AOK Bayern
Danke für eine antworr
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- Registriert: 10.09.2016, 14:07
Hallo vinfol,
ja das hat seine Richtigkeit. Während des Bezugs von Übergangsgeld besteht der Anspruch auf Krankengeld dem Grunde nach und wird daher auch angerechnet - er ruht in dieser Zeit nur. Ebenso während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Leistungserbringung durch die Agentur für Arbeit.
Besten Gruß
ja das hat seine Richtigkeit. Während des Bezugs von Übergangsgeld besteht der Anspruch auf Krankengeld dem Grunde nach und wird daher auch angerechnet - er ruht in dieser Zeit nur. Ebenso während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder Leistungserbringung durch die Agentur für Arbeit.
Besten Gruß
Ok super danke schon mal für die Antworten.
Jetzt ist es aber auch so das ich Operiert würde am 30.11.2015 und anschließend ich am 21.12.2015 gleich in der Reha kam. Bis zum 21. 12 habe ich Arbeitslosengeld bekommen und auch das rechnen die an. Also dürfen die das dann auch.
Schon eine Frechheit.
VG Vinfok
Jetzt ist es aber auch so das ich Operiert würde am 30.11.2015 und anschließend ich am 21.12.2015 gleich in der Reha kam. Bis zum 21. 12 habe ich Arbeitslosengeld bekommen und auch das rechnen die an. Also dürfen die das dann auch.
Schon eine Frechheit.
VG Vinfok
Der Anspruch besteht für 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit.
Zeiten in denen Gehalt, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld gezahlt werden führen zu einem Ruhen des Krankengeldes.
Der Anspruch besteht dem Grunde nach weiter. Es kommt nur nicht zu einer Auszahlung da das Krankengeld eine Entgeltersatzfunktion hat und nur ausgezahlt wird wenn das vorherige Entgelt/Arbeitslosengeld wegfällt.
Das ist auch nichts Neues sondern gilt schon Jahrzehntelang. Eine Frechheit kann ich da nicht erkennen. Es werden alle Versicherten gleich behandelt.
Zeiten in denen Gehalt, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld gezahlt werden führen zu einem Ruhen des Krankengeldes.
Der Anspruch besteht dem Grunde nach weiter. Es kommt nur nicht zu einer Auszahlung da das Krankengeld eine Entgeltersatzfunktion hat und nur ausgezahlt wird wenn das vorherige Entgelt/Arbeitslosengeld wegfällt.
Das ist auch nichts Neues sondern gilt schon Jahrzehntelang. Eine Frechheit kann ich da nicht erkennen. Es werden alle Versicherten gleich behandelt.
Komische Sicht der Dinge.
Eine Reha macht man doch, um so früh es geht wieder arbeitsfähig zu sein. Und nicht, um so lang es geht Leistungen zu bekommen. Dafür ist die Rente da.
So ist es halt mit den Interessen. Die Kasse hat ein Interesse eine frühe Arbeitsfähigkeit herbeizuführen. Grundsätzlich ein gemeinsames Interesse von Kasse und Versicherten.
Eine Reha macht man doch, um so früh es geht wieder arbeitsfähig zu sein. Und nicht, um so lang es geht Leistungen zu bekommen. Dafür ist die Rente da.
So ist es halt mit den Interessen. Die Kasse hat ein Interesse eine frühe Arbeitsfähigkeit herbeizuführen. Grundsätzlich ein gemeinsames Interesse von Kasse und Versicherten.