Krankengeld - Selbst gekündigt - Neue Arbeitsstelle ab 07/17
Moderator: Czauderna
Mal wieder typisch.
Das verstehst Du unter: "..schildere doch mal ausführlich was Bortin jetzt machen soll".
Nun erläutere doch mal vor welchem Problem Bortin steht. Was soll er tun?
Deine link lesen die andere Postings verlinken und über Umwege wieder auf den Ursprung verlinken? Trau Dich. Sei einmal konkret.
Das verstehst Du unter: "..schildere doch mal ausführlich was Bortin jetzt machen soll".
Nun erläutere doch mal vor welchem Problem Bortin steht. Was soll er tun?
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Sicher... Außer Anton hat natürlich niemand wirklich Ahnung von Krankengeld.Anton Butz hat geschrieben:.
Wenn Bortin den Praktikern hier nicht (mehr) glauben kann oder will,
kann er beispielsweise bei seiner Krankenkasse anfragen, wie die in
seinem Fall den § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V handhaben wird.
.
Es gibt immer wieder neue Meinungen .... Ich glaube, der Klaus hat da wohl die meiste Ahnung, da er ja selbst bei einer KK arbeitet ....
Heute sagte mir eine Freundin, ich würde 0 Euro Krankengeld bekommen, da ich zum Einen selbst gekündigt habe und zum anderen hätte ich mich die 6 Wochen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kompl. krankmelden müssen.
Ist das der Dank, dass man täglich probiert, weiter noch arbeiten zu gehen?? Ich wüsste auch nicht, dass der AG erst die kompl. 6 Wochen zahlen muss, um KG danach zu beziehen. Es sind jetzt nur moch 3 Wochen bis zum 31.3. Daraus kann ich auch keine 6 Wochen mehr machen
Klaus, was sagst Du als Fachmann dazu???
Soll ich mal meinen Chef sicherheitshalber ansprechen, ob ER MIR kündigt, steh ich dann besser da, als Krankengeldempfänger ? Jeder sagt was anderes
Heute sagte mir eine Freundin, ich würde 0 Euro Krankengeld bekommen, da ich zum Einen selbst gekündigt habe und zum anderen hätte ich mich die 6 Wochen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kompl. krankmelden müssen.
Ist das der Dank, dass man täglich probiert, weiter noch arbeiten zu gehen?? Ich wüsste auch nicht, dass der AG erst die kompl. 6 Wochen zahlen muss, um KG danach zu beziehen. Es sind jetzt nur moch 3 Wochen bis zum 31.3. Daraus kann ich auch keine 6 Wochen mehr machen
Klaus, was sagst Du als Fachmann dazu???
Soll ich mal meinen Chef sicherheitshalber ansprechen, ob ER MIR kündigt, steh ich dann besser da, als Krankengeldempfänger ? Jeder sagt was anderes
Hallo,Bortin hat geschrieben:Es gibt immer wieder neue Meinungen .... Ich glaube, der Klaus hat da wohl die meiste Ahnung, da er ja selbst bei einer KK arbeitet ....
Heute sagte mir eine Freundin, ich würde 0 Euro Krankengeld bekommen, da ich zum Einen selbst gekündigt habe und zum anderen hätte ich mich die 6 Wochen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses kompl. krankmelden müssen.
Ist das der Dank, dass man täglich probiert, weiter noch arbeiten zu gehen?? Ich wüsste auch nicht, dass der AG erst die kompl. 6 Wochen zahlen muss, um KG danach zu beziehen. Es sind jetzt nur moch 3 Wochen bis zum 31.3. Daraus kann ich auch keine 6 Wochen mehr machen
Klaus, was sagst Du als Fachmann dazu???
Soll ich mal meinen Chef sicherheitshalber ansprechen, ob ER MIR kündigt, steh ich dann besser da, als Krankengeldempfänger ? Jeder sagt was anderes
ich denke, du lässt dir mit jedem Beitrag hier immer mehr verwirren - auch wenn ich weiter dazu beitragen sollte - vergiss das alles, sorge dafür, dass deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer schön nahtlos, überlappend, den Vorschriften entsprechend bei der Krankenkasse eingereicht werden und warte ab was passiert - mehr kannst du jetzt ohnehin nicht mehr tun. das, was deine Freundin sagt oder was du dir denkst - vergiss es einfach.
Gruss
Czauderna
@ broemmel
Hat sie angeblich alles von einem Anwalt, den sie auf meine Sachlage hin angesprochen hat. Sie schrieb vorhin noch, mir bleibt nur noch Sozialhilfe. Ich denke, so schlimm wird es dann doch nicht.
Hätte mich sofort nach der Küdigung 6 Wo krankschreiben lassen sollen, damit der AG seine 6 Wo Lohnfortzahlung erfüllt und nur dann wäre ich weiterhin krankenversichert und bekomme auch dann über den 31.3. weiterhin krankengeld, wenn ich mich weiterhin krankschreiben lasse.
Da ich jetzt wieder arbeiten gehe, sind die 6 Wo des AG nicht erfüllt und somit bleibt mir nur noch Sozialhilfe .... Jetzt weißt Bescheid, broemmel
Hat sie angeblich alles von einem Anwalt, den sie auf meine Sachlage hin angesprochen hat. Sie schrieb vorhin noch, mir bleibt nur noch Sozialhilfe. Ich denke, so schlimm wird es dann doch nicht.
Hätte mich sofort nach der Küdigung 6 Wo krankschreiben lassen sollen, damit der AG seine 6 Wo Lohnfortzahlung erfüllt und nur dann wäre ich weiterhin krankenversichert und bekomme auch dann über den 31.3. weiterhin krankengeld, wenn ich mich weiterhin krankschreiben lasse.
Da ich jetzt wieder arbeiten gehe, sind die 6 Wo des AG nicht erfüllt und somit bleibt mir nur noch Sozialhilfe .... Jetzt weißt Bescheid, broemmel
Habe ich gerade auf einer Webseite eines Anwaltes gefunden ... Ups
3. Besteht ein Krankengeldanspruch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Kündigt der Arbeitnehmer bevor er erkrankt, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf seine Entgeltfortzahlungs- und Krankengeldansprüche, sollte er sodann erkranken.
Anders liegt der Fall aber, wenn der Arbeitnehmer erkrankt und dann während der fortlaufenden Erkrankung die Eigenkündigung folgt. Denn die Kündigung während einer Krankheit wird rechtlich als Verzicht auf die dem Mitarbeiter zustehende Vergütung in Form der Entgeltfortzahlung gewertet. Das führt dazu, dass ab diesem Zeitpunkt vorzeitig Krankengeld bezogen wird. Solch eine Kündigung kann ein Ruhen des Krankengeldes zur Folge haben. Dies ist aber nach der Rechtsprechung im Einzelfall zu prüfen und nur dann zu bejahen, wenn dem Kündigenden ein schuldhafter Verzicht vorgeworfen werden kann.
Ich war ja bereits krank, als ich gekündigt habe ...
3. Besteht ein Krankengeldanspruch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Kündigt der Arbeitnehmer bevor er erkrankt, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf seine Entgeltfortzahlungs- und Krankengeldansprüche, sollte er sodann erkranken.
Anders liegt der Fall aber, wenn der Arbeitnehmer erkrankt und dann während der fortlaufenden Erkrankung die Eigenkündigung folgt. Denn die Kündigung während einer Krankheit wird rechtlich als Verzicht auf die dem Mitarbeiter zustehende Vergütung in Form der Entgeltfortzahlung gewertet. Das führt dazu, dass ab diesem Zeitpunkt vorzeitig Krankengeld bezogen wird. Solch eine Kündigung kann ein Ruhen des Krankengeldes zur Folge haben. Dies ist aber nach der Rechtsprechung im Einzelfall zu prüfen und nur dann zu bejahen, wenn dem Kündigenden ein schuldhafter Verzicht vorgeworfen werden kann.
Ich war ja bereits krank, als ich gekündigt habe ...
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- Beiträge: 73
- Registriert: 11.02.2017, 00:38
Guten Morgen
Danke für Deinen Beitrag, Ratte.
Das trifft nicht auf mich zu?? Wir haben jetzt den 02.03. und am 31.03. ist mein Arbeitsverhältnis zu Ende. Das heisst, selbst wenn ich morgen nicht mehr arbeiten gehen könnte und müsste mich krankschreiben lassen, sind das keine 6 Wochen Entgeldfortzahlung mehr... Genau deswegen macht dieser Beitrag mir "Angst" ...
Anscheinend wird man noch bestraft, wenn man sich in meinem Zustand noch jeden Tag aufrafft und arbeiten geht.
Danke für Deinen Beitrag, Ratte.
Das trifft nicht auf mich zu?? Wir haben jetzt den 02.03. und am 31.03. ist mein Arbeitsverhältnis zu Ende. Das heisst, selbst wenn ich morgen nicht mehr arbeiten gehen könnte und müsste mich krankschreiben lassen, sind das keine 6 Wochen Entgeldfortzahlung mehr... Genau deswegen macht dieser Beitrag mir "Angst" ...
Anscheinend wird man noch bestraft, wenn man sich in meinem Zustand noch jeden Tag aufrafft und arbeiten geht.