Hallo ich habe mal eine Frage an euch .
Ich habe ja schon in meinem Vorhergehenden Beitrag beschrieben was ich hinter mir habe , noch mal kurz:
- Versteifungs OP. am 17.03.2016 rechts.
- 12 Wochen Gips
Davon
- 6 Wochen Lohnvortzahlung vom Arbeitgeber
Danach Krankengeld von der krankenkasse.
Mitte August ambulante Reha für 4 Wochen während dieser Zeit Übergangsgeld Rentenversicherung.
Nach der Reha weiterhin Physiotherapie , und wieder Krankengeld von der Krankenkasse.
Im November habe ich begonnen mit einer Wiedereingliederung, 4 Stunden leider war es nicht möglich mehr Stunden zu machen. In dieser Zeit gabs weiterhin Krankengeld.
Im Januar 2017 am 30.01.2017 habe ich die selbe Op am recten Fuß gehabt .
**Und Nun zur eigentlichen Frage**
Meine Krankenkasse macht mir jetzt Probleme und sagt es ist eine durchgänige Krankheit und keine " Neue"
Im Arzt gespräch wurde mir gesagt : der linke Fuß hat nichts mit den rechten zutun und so wird es als neue Krankheit gewertet.
Ich habe auch vom Arbeitgeber schon Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen und wollte mein erhaltenes Krankengeld zurück überweisen aber die Kasse behaubtet den Lohn hätte ich nicht bekommen dürfen .
Wer hat denn nun recht ??? ??? ??? ?
Vielleicht hat ja jemand erfahrung oder ähnliches durch .
Ps.: Ich bin bei der AOK-plus
Fuß-OP. unabhänig von einender ?
Moderator: Czauderna
Hallo,
ja und nein - hatte einen solchen Fall auch schon in der Praxis.
Natürlich hat der rechte Fuss nichts mit dem linken Fuss zu tun - von daher könnte man durchaus von einer anderen Erkrankung, sprich von einem neuen Fall reden, allerdings kann aber durchaus ein ursächlicher, medizinischer Zusammenhang zwischen diesen beiden Op`s bestehen.
In der Praxis haben wir das (natürlich) immer vom MDK abklären bzw. begutachten lassen.
Mein Rat - schriftlichen Widerspruch einlegen, ggf. den behandelnden Arzt wegen der medizinischen Begründung mit ins Boot holen, und vor allen Dingen von der Kasse eine medizinische Begründung (MDK-Gutachten)
für deren Entscheidung fordern - die Angabe des identischen Diagnosen-Schlüssels (ICD) genügt da, meiner Auffassung nach, nicht.
Gruss
Czauderna
ja und nein - hatte einen solchen Fall auch schon in der Praxis.
Natürlich hat der rechte Fuss nichts mit dem linken Fuss zu tun - von daher könnte man durchaus von einer anderen Erkrankung, sprich von einem neuen Fall reden, allerdings kann aber durchaus ein ursächlicher, medizinischer Zusammenhang zwischen diesen beiden Op`s bestehen.
In der Praxis haben wir das (natürlich) immer vom MDK abklären bzw. begutachten lassen.
Mein Rat - schriftlichen Widerspruch einlegen, ggf. den behandelnden Arzt wegen der medizinischen Begründung mit ins Boot holen, und vor allen Dingen von der Kasse eine medizinische Begründung (MDK-Gutachten)
für deren Entscheidung fordern - die Angabe des identischen Diagnosen-Schlüssels (ICD) genügt da, meiner Auffassung nach, nicht.
Gruss
Czauderna
Bestand denn zwischen der ersten Erkrankung und der 2. op Arbeitsfähigkeit?
Oder bestanden beide Erkrankungen mindestens einen Tag zeitgleich? Ich frage weil Du geschrieben hast
Ansonsten ist die Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den beiden Erkrankungen besteht.
Oder bestanden beide Erkrankungen mindestens einen Tag zeitgleich? Ich frage weil Du geschrieben hast
Eine hinzugetretene Krankheit (mindestens einen Tag gleichzeitig) wird nicht als neue Krankheit betrachtet. Der AG muss dann keine 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.Meine Krankenkasse macht mir jetzt Probleme und sagt es ist eine durchgänige Krankheit und keine " Neue"
Ansonsten ist die Frage, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den beiden Erkrankungen besteht.
Vielen dank für die schnelle antwort .
erstens:Meines erachtens ist der Diagnoseschlüssel nicht gleich denn im einem ist die rede von gesicherter diagnose rechts RG ( abkürzung : RG )und im anderen gesicherte Diagnose Links LG ( abkürzung LG.)
Ist ja bestandteil des Codes oder ?
Zweitens Im Moment gehts mir ums Prinzip . Denn ich habe ja jetzt 2 mal Geld bekommen und ichmöchte ja auch nicht meinem Arbeitgeber Schaden wenn es bewiesen als eine Durchgehende Krankheit gilt muss ich mich mit meinem Arbeitgeber in verbindung setzten und ihn selbstverständlich das geld zurück überweisen .
Falls es doch zwei Krankheiten sind muss ich das Krankengeld meiner Kasse zurück geben.
Im letzten telefonant mit meiner Krankengeldfallmanagerin ( KGF) sagte sie dass sie meinen Fall von einem Arzt prüfen lassen will das war am 04.01.17 jetzt als ich angerufen habe um ihr bescheidzu sagen dass ich das sie mir ausversehen Krankengeld gezalt hat , sagt sie mir dass sie den Fall keinem Arzt zur Prüfung vorgelegt hat sonder ihr Teamleiter festgelegt hat dass es eine durchgehende Krankheit ist .
Ich warte jetzt einfach mal bis sie sich wieder Meldet Und lass ich das Klären und wenn sie sich dann immernoch so querstellt muss man halt zum Anwalt .
Ich habe sowieso den gesicherten anpruch auf 78 Wochen Krankengeld noch nicht aufgebraucht .
Ich finds immer nur brauschend dass man bei 5 Aok Mitarbeitern 20 Meinungen bekommt und meine Schiest den Vogel mit der Meinung Zitat :
"So einen Fall hate sie noch nie gehabt ".
Könnte ja vielleicht daran liegen dass sie erst 2-3 Jahre als Fallmanagerinn tätig ist .
erstens:Meines erachtens ist der Diagnoseschlüssel nicht gleich denn im einem ist die rede von gesicherter diagnose rechts RG ( abkürzung : RG )und im anderen gesicherte Diagnose Links LG ( abkürzung LG.)
Ist ja bestandteil des Codes oder ?
Zweitens Im Moment gehts mir ums Prinzip . Denn ich habe ja jetzt 2 mal Geld bekommen und ichmöchte ja auch nicht meinem Arbeitgeber Schaden wenn es bewiesen als eine Durchgehende Krankheit gilt muss ich mich mit meinem Arbeitgeber in verbindung setzten und ihn selbstverständlich das geld zurück überweisen .
Falls es doch zwei Krankheiten sind muss ich das Krankengeld meiner Kasse zurück geben.
Im letzten telefonant mit meiner Krankengeldfallmanagerin ( KGF) sagte sie dass sie meinen Fall von einem Arzt prüfen lassen will das war am 04.01.17 jetzt als ich angerufen habe um ihr bescheidzu sagen dass ich das sie mir ausversehen Krankengeld gezalt hat , sagt sie mir dass sie den Fall keinem Arzt zur Prüfung vorgelegt hat sonder ihr Teamleiter festgelegt hat dass es eine durchgehende Krankheit ist .
Ich warte jetzt einfach mal bis sie sich wieder Meldet Und lass ich das Klären und wenn sie sich dann immernoch so querstellt muss man halt zum Anwalt .
Ich habe sowieso den gesicherten anpruch auf 78 Wochen Krankengeld noch nicht aufgebraucht .
Ich finds immer nur brauschend dass man bei 5 Aok Mitarbeitern 20 Meinungen bekommt und meine Schiest den Vogel mit der Meinung Zitat :
"So einen Fall hate sie noch nie gehabt ".
Könnte ja vielleicht daran liegen dass sie erst 2-3 Jahre als Fallmanagerinn tätig ist .
Hallo,Steiniger hat geschrieben:Es bestand zwischen den beiden OP keine Arbeitsfähigkeit .
Es ist aber standart so sagt meine Ärztin dass erst der eine Fuß gemacht wird dann der 2.
Denn man braucht ja immer 1 um den anderen zu etlasten .
ja, wenn doch keine Arbeitsfähigkeit bestand, wieso hat dann der Arbeitgeber nochmal sechs Wochen gezahlt ?.
wenn es sich um eine hinzugetretene Erkrankung handelt, also um eine andere, wie hier der andere Fuß, dann bleibt das doch ein Fall.
Wovon ich ausgegangen bin ist, das da mindestens ein Tag Arbeitsfähigkeit, also wirklich Arbeit oder bezahlter Urlaub vorgelegen hat. Denn nur dann muss auch die Frage nach dem Zusammenhang gestellt werden, die übrigens mit deinem letzten Beitrag eigentlich auch beantwortet ist.
Gruss
Czauderna