Familienversicherung für Scheidungskind
Moderator: Czauderna
Familienversicherung für Scheidungskind
Hallo zusammen,
wir sind seid vielen Jahren geschieden und auch keine Lebenspartner, haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn (16). Der wohnt bisher bei seiner Mutter und ist bei ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.
Im Sommer zieht er zu mir (Vater). Ich bin privat versichert. Meine Frage ist:
Kann er dann weiter bei seiner Mutter in der Familienversicherung bleiben?
Es kursiert die Ansicht, dass das Kind bei dem Elternteil versichert muss, bei dem es lebt. Wenn ich aber §10 SGB V richtig lese, kann er unabhängig davon, wo er wohnt, bei seiner Mutter in der Familienversicherung bleiben. Ist das so richtig?
Viele Grüße von Forenmitglied Nr. 8812
wir sind seid vielen Jahren geschieden und auch keine Lebenspartner, haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn (16). Der wohnt bisher bei seiner Mutter und ist bei ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.
Im Sommer zieht er zu mir (Vater). Ich bin privat versichert. Meine Frage ist:
Kann er dann weiter bei seiner Mutter in der Familienversicherung bleiben?
Es kursiert die Ansicht, dass das Kind bei dem Elternteil versichert muss, bei dem es lebt. Wenn ich aber §10 SGB V richtig lese, kann er unabhängig davon, wo er wohnt, bei seiner Mutter in der Familienversicherung bleiben. Ist das so richtig?
Viele Grüße von Forenmitglied Nr. 8812
Re: Familienversicherung für Scheidungskind
Das gilt nur beim Kindergeld. Kindergeld kann nur der Elternteil bekommen, bei dem das Kind lebt, resp. wer den höchsten Unterhalt zahlt, wenn das Kind bereits alleine lebt.8812 hat geschrieben:Es kursiert die Ansicht, dass das Kind bei dem Elternteil versichert muss, bei dem es lebt.
Bei der Familienversicherung gilt das nicht.
Hallo,urson hat geschrieben:maßgeblich entscheidend ist, ob er bei der Mutter oder bei dir versichert werden muss, wer den überwiegenden Unterhalt für ihn trägt. wer also hauptsächlich für Kost und Logi für ihn aufkommt. das wirst wohl du sein, oder?!
echt, hast du dafür auch eine Rechtsgrundlage - das mit dem überwiegenden Unterhalt kenne ich nicht in Verbindung mit leiblichen Kindern.
Gruß
Czauderna
Oha. Das ist aber eine ganz frühe Versionurson hat geschrieben:maßgeblich entscheidend ist, ob er bei der Mutter oder bei dir versichert werden muss, wer den überwiegenden Unterhalt für ihn trägt. wer also hauptsächlich für Kost und Logi für ihn aufkommt. das wirst wohl du sein, oder?!
Das ist schon lange abgeschafft
Hallo,broemmel hat geschrieben:Naja. Die Zeiten als bei jedem Leistungsfall geprüft werden musste wer den höheren Beitrag gezahlt hat sind ja gottseidank vorbei.
Alltag dürfte das wirklich nicht sein. Das sind wohl eher Eigeninterpretationen von Leuten die nix mit der Familienversicherung zu tun haben.
Wäre auch schlimm wenn das noch alltägliche Praxis bei den Kassen sein sollte, dass noch solche Sachen gemacht würden.
Gruß
Czauderna