Krankengeld wird nicht ausgezahlt

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Moderator: Czauderna

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hrissi
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Krankengeld wird nicht ausgezahlt

Beitrag von hrissi » 21.02.2017, 10:36

Hallo liebe Forummitglieder,

Ich bin ganz neu hier und hoffe ihr könnt mir bei einem großen Problem mit meiner Krankenkasse AOK Bayern helfen. Bin seit dem 1.12.2016 wegen einer Knie Op krankgeschrieben, voraussichtlich bis zum 16.3.2016 und habe bis heute kein Krankengeld gesehen, obwohl AOK meint, alle Unterlagen würden vorliegen. Allerdings könnte die Erstarbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät bei der AOK eingegangen sein und mein Arbeitgeber hat auch zu spät die Unterlagen zur Krankenasse geschickt. Können die mir das deswegen verweigern und was könnte ich noch tun. Bin dann auch noch zum 14.12.2016 während meiner Probezeit im Job gekündigt worden....Soll ich jetzt die Krankenkasse wechseln und muss die neue rückwirkend Krankengeld zahlen oder sehe ich dann von beiden kein Geld?
Danke im Voraus!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2017, 11:05

Hallo,
Da sind mehrere Probleme vorhanden.
Zunächst, ab dem 01.12.2016 besteht die Arbeitsunfaehigkeit (AU) - wann begann das Beschaeftigungsverhaeltnis ?
Du schreibst von einer verspäteten Meldung der AU an die Kasse - wann erfolgte diese Meldung ?.
Wann hat die Kasse dir gesagt, dass alle Unterlagen, also auch die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers dort vorliegen.
Grundsätzlich würde dir Krankengeld ab 12.01.207 zustehen, durch die Kuendigung, von der ich mal annehme, dass diese rechtsgültig ist, müsste die Kasse schon ab 15.12.2016 Krankengeld zahlen - wann hat die Kasse von der Kuendigung erfahren - vielleicht ist das auch der Grund, warum du bisher noch kein Geld erhalten hast. Liegen denn alle AU_Bescheinigungen seit dem 14.12.2016 ohne Luecken und zeitgerecht bei der Kasse vor ?
Die Kasse wechseln kannst du grundsätzlich nur unter Beachtung der Kuendigungsfrist und derzei würde ich dir davon dringend abraten. Darüber solltest du nachdenken wenn du diese Sache hinter dir hast.
Gruß
Czauderna

hrissi
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Beitrag von hrissi » 21.02.2017, 11:29

Hallo,
Das Beschäftigungsverhältniss begann am 25.7.2016.
Die Erst Au ging leider erst am 6.1.2017 erst bei der Krankenkasse ein. Der Arbeitgeber hat die Verdienstbescheinigung beim Steuerberater vergessen und erst am 15.2.2017 abgeschickt....:(
Die Kasse hat sofort telefonisch sofort nach der Op. SchriftlIch am 6.1.2017. Ja sonst liegen alle AUs lückenlos und zeitgerecht vor.

hrissi
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Beitrag von hrissi » 21.02.2017, 11:30

Die Kasse hat telefonisch von der Kündigung erfahren und dann schriftlich am 6.1.2017

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2017, 12:11

Hallo,
dann sage ich mal ganz vorsichtig, dass dir wegen der verspäteten Meldung vom 15.12.2016 bis 5.01.2017 kein Krankengeld zusteht - der Anspruch ruht.
Na ja, wenn die Verdienstbescheinigung erst am 15.2. verschickt wurde und wir mal annehmen, dass drei Postlauftage benötigt werden, dann wären wir am 18.2. bzw am 20.02. (Montag) - heute haben wir den 21.02. und wenn wir weiterhin mal annehmen, dass sich die Leistungsabteilung der Kasse nicht sofort und am gleichen Tag auf deinen Fall stürzen wird, dann sehe ich das alles noch im grünen Bereich. Ich behaupte auch, dass hier die Kasse nicht schuld hat, dass du noch kein Krankengeld hast, lag doch wohl mehr an dir und deinem ehemaligen Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna

Klaus.Taschenbier
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Beitrag von Klaus.Taschenbier » 21.02.2017, 15:23

Hat der Arbeitgeber gekündigt nachdem er von deiner Arbeitsunfähigkeit erfahren hat?

hrissi
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Beitrag von hrissi » 21.02.2017, 17:12

Ja der Arbeitgeber wusste zwei Wochen vorher von der OP. Ich war aber in der Probezeit. Dann hat er mich mit einer Einhaltung der zweiwöchigen Frist zum 14.12.2016 gekündigt, kurz vor meiner OP mit der Begründung, dass meine Arbeitsleistung nicht ausgereicht hätte. Ist das rechtswidrig, obwohl ich in der Probezeit war?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2017, 17:20

Hallo,
Wegen der Erkrankung darf er dir nicht kündigen,wegen mangelnder Arbeitsleistung schon und wenn ich mich richtig erinnere,muss er bei eine Kündigung während der Probezeit keinerlei Gruende angeben,aber das ist nur meine Meinung.
Gruß
Czauderna

Klaus.Taschenbier
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Beitrag von Klaus.Taschenbier » 21.02.2017, 20:27

Ob er kündigen durfte oder nicht kann ich auch letztendlich nicht sagen. Das geht zu sehr ins Arbeitsrecht. Was ich aber weiß ist dass die Kündigung und das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung beendet.

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt (§ 8 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Das charmante an der Vorschrift ist die Rechtssprechung dazu. Denn wenn die Kündigung im zeitlichen Zusammenhang nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit passiert dann gilt das als Anscheinsbeweis dafür, dass die Kündigung wegen der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist. Der Arbeitgeber muss dann das Gegenteil beweisen und nicht lediglich behaupten. Du hast also für die vollen 6 Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2017, 20:34

Hallo,
als Ergänzung zu dem, was Klaus geschrieben hat vielleicht noch das hier -
https://www.anwalt.de/rechtstipps/krank ... 61349.html
Gruss
Czauderna

Klaus.Taschenbier
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Beitrag von Klaus.Taschenbier » 21.02.2017, 20:52

Wenn du denn deine Arbeitsunfähigkeit ohne Lücke bescheinigt hast, dann hast du nach dem Ruhen wegen der verspäteten Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch wieder Anspruch auf Krankengeld. Das Ruhen stört dich dann ja nicht weil es voll in die 6 Wochen der Entgeltfortzahlung fällt. Der Fall wäre damit gelöst. Neben dem Urteil aus Schleswig Holdtein gibt es noch ein Urteil des Landearbeitsgerichts Mainz Aktenzeichen 6 SA 801/o5 vom 16.03.2006. Der Fall ist sehr ähnlich gelagert wie der aus dem Norden. Aus Erfahrung kann ich dir nur sagen, dass du es wahrscheinlich einklagen musst, dass deine Chancen dazu aber echt gut stehen.

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