AU für Begleitperson bei Chemotherapie?
Moderator: Czauderna
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AU für Begleitperson bei Chemotherapie?
Hallo Experten,
ich kenne mich im Sozialversicherungsrecht nicht aus, habe hier im Forum auf meine Frage leider auch noch keine Antwort gefunden und benötige eine Antwort auf folgende Frage:
Muss die Krankenkasse (in meinem Fall die IKK) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für mich als Begleitperson akzeptieren, wenn ich meine Lebensgefährtin von Stadt A nach Stadt B zur Chemotherapie begleite?
Der behandelnde Arzt hat mir am Tag der Chemotherapie meiner Lebensgefährtin eine Krankschreibung ausgestellt. Heute rief mich die Krankenkasse an und meinte, dies würde nicht gehen.
Ich würde mich über eine Antwort eines Fachkundigen - ggf. mit Literaturangabe - sehr freuen und bedanke mich schon mal. Wir sind nervlich ziemlich angespannt und können die Reaktion der Krankenkasse nicht verstehen.
Ronny
ich kenne mich im Sozialversicherungsrecht nicht aus, habe hier im Forum auf meine Frage leider auch noch keine Antwort gefunden und benötige eine Antwort auf folgende Frage:
Muss die Krankenkasse (in meinem Fall die IKK) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für mich als Begleitperson akzeptieren, wenn ich meine Lebensgefährtin von Stadt A nach Stadt B zur Chemotherapie begleite?
Der behandelnde Arzt hat mir am Tag der Chemotherapie meiner Lebensgefährtin eine Krankschreibung ausgestellt. Heute rief mich die Krankenkasse an und meinte, dies würde nicht gehen.
Ich würde mich über eine Antwort eines Fachkundigen - ggf. mit Literaturangabe - sehr freuen und bedanke mich schon mal. Wir sind nervlich ziemlich angespannt und können die Reaktion der Krankenkasse nicht verstehen.
Ronny
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Hallo,
der Begriff Arbeitsunfähigkeit ist eigentlich genau definiert s. § 2 Abs.1 der AU-Richtlinien. Guck mal hier: http://www.mdk.de/media/pdf/AU-Richtlinie_2004.pdf
Letztendlich fällt die Begleitperson durchs Raster. denn Verdienstausfall ist nirgendwo als Leistung vorgesehen. Ich denke mal, entweder nimmt die Begleitperson Urlaub .... oder man nimmt dann ein taxi oder Krankenwagen ohne Begleitperson.
Traurig im einzelfall, aber durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt.
LG, Fee
der Begriff Arbeitsunfähigkeit ist eigentlich genau definiert s. § 2 Abs.1 der AU-Richtlinien. Guck mal hier: http://www.mdk.de/media/pdf/AU-Richtlinie_2004.pdf
Letztendlich fällt die Begleitperson durchs Raster. denn Verdienstausfall ist nirgendwo als Leistung vorgesehen. Ich denke mal, entweder nimmt die Begleitperson Urlaub .... oder man nimmt dann ein taxi oder Krankenwagen ohne Begleitperson.
Traurig im einzelfall, aber durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt.
LG, Fee
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Der Arzt hatte sinngemäß "Begleitung Chemotherapiepatientin" auf der AU notiert.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Welche Diagnose wurde denn auf der Krankmeldung angegeben?
Ist schon sehr merkwürdig. Letztlich sind die Kosten doch annähernd gleich. Fährt ein Taxi oder Krankentransportwagen zur Behandlung (ca. 200 km), wäre dies doch auch relativ teuer im Vergleich zu den abrechenbaren Fahrtkosten für Privat-Pkw und meinen Tag Verdienstausfall (ich glaube 80%?).Krankenkassenfee hat geschrieben:Letztendlich fällt die Begleitperson durchs Raster. denn Verdienstausfall ist nirgendwo als Leistung vorgesehen. Ich denke mal, entweder nimmt die Begleitperson Urlaub .... oder man nimmt dann ein taxi oder Krankenwagen ohne Begleitperson.
Traurig im einzelfall, aber durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt.
Noch teurer wäre es, wenn die Patientin für 1-2 Tage ins Krankenhaus geht.
Ich trage ja auch selber meinen Anteil gerne, indem ich 3-4 Tage nach der Chemo Urlaub nehme, damit ich diese schrecklichen Tage mit den Nebenwirkungen ihr so erträglich wie möglich gestalten kann. Scheinbar interessiert das die KK nicht
Hallo,
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht mit Sicherheit nicht, zum
begriff der Arbeitsunfähigkeit wurde ja schon einiges gesagt.
Ich kenne in diesem Zusammenhang eigentlich nur "Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes oder Haushaltshilfe oder Erstatttung Verdienstausfall.
Nur, wie gesagt, wenn es sich um erkrankte Kinder handelt und eine Begleitperson notwendig ist.
Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an - in dem Gebiet in dem ich tätig bin fahren Transportunternehmen die Betreffenden zur Chemo- oder
Strahlentherapie und die Fahrkosten werden von uns übernommen. In der
Regel ist aus medizinischen Gründen da keine Begleitperson erforderlich.
In den Fällen wo aus medizinischer Sicht die Behandlung derart anstregend ist das dem patienten die Hin- vielmehr aber die Rückfahrt nicht zugemutet werden kann, übernehmen wir auch die Mehrkosten (stationär).
Gruß
Czauderna
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht mit Sicherheit nicht, zum
begriff der Arbeitsunfähigkeit wurde ja schon einiges gesagt.
Ich kenne in diesem Zusammenhang eigentlich nur "Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes oder Haushaltshilfe oder Erstatttung Verdienstausfall.
Nur, wie gesagt, wenn es sich um erkrankte Kinder handelt und eine Begleitperson notwendig ist.
Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an - in dem Gebiet in dem ich tätig bin fahren Transportunternehmen die Betreffenden zur Chemo- oder
Strahlentherapie und die Fahrkosten werden von uns übernommen. In der
Regel ist aus medizinischen Gründen da keine Begleitperson erforderlich.
In den Fällen wo aus medizinischer Sicht die Behandlung derart anstregend ist das dem patienten die Hin- vielmehr aber die Rückfahrt nicht zugemutet werden kann, übernehmen wir auch die Mehrkosten (stationär).
Gruß
Czauderna
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Hallo Czauderna,
ich hätte es auch nicht gedacht, aber die Chemo scheint wie ein Gang am Rande der Hölle zu sein. Exakt 2 Stunden nach der OP geht es mit Übelkeit, Schwäche, Schweißattacken, usw. los. Da ist es für meine Lebensgefährtin nicht zumutbar, eine Fahrt in einem miefigen Taxi oder so zu bewältigen. Für die ohnehin schon angespannte psychische Verfassung ist auch ein stationärer Aufenthalt nicht das Beste. Sie ist froh, nach der Chemo zu Hause in gewohnter Umgebung sein zu können.
Scheinbar hilft da tatsächlich nur der Tag Urlaub (was für eine Bezeichnung für diesen Tag) oder eine eigene Krankschreibung, wenn ich es psychisch nicht schaffe, sie alleine loszuschicken ...
ich hätte es auch nicht gedacht, aber die Chemo scheint wie ein Gang am Rande der Hölle zu sein. Exakt 2 Stunden nach der OP geht es mit Übelkeit, Schwäche, Schweißattacken, usw. los. Da ist es für meine Lebensgefährtin nicht zumutbar, eine Fahrt in einem miefigen Taxi oder so zu bewältigen. Für die ohnehin schon angespannte psychische Verfassung ist auch ein stationärer Aufenthalt nicht das Beste. Sie ist froh, nach der Chemo zu Hause in gewohnter Umgebung sein zu können.
Scheinbar hilft da tatsächlich nur der Tag Urlaub (was für eine Bezeichnung für diesen Tag) oder eine eigene Krankschreibung, wenn ich es psychisch nicht schaffe, sie alleine loszuschicken ...
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Hallo,
die GKV ist eine Basisversicherung und keine Vollkaskoversicherung. Es wird immer Wechselfälle des Lebens geben, die hier nicht mitversichert sind.
Letztendlich kennt das Sozialgesetzbuch keine AGB, die vorsehen, dass man eine andere Leistung bekommen kann, nur weil es vielleicht besser oder billiger ist. Es gibt nur schwarz oder weiss.
Ganz sicher ist das gerade bei einer Krebserkrankung eine schwierige und emotionale Sache, aber wenn man wirklich alles mitversichern würde, dann reichen 15,5 % sicher nicht aus.
Ihr müsst für Euch eine akzeptable Lösung finden.
LG, Fee
die GKV ist eine Basisversicherung und keine Vollkaskoversicherung. Es wird immer Wechselfälle des Lebens geben, die hier nicht mitversichert sind.
Letztendlich kennt das Sozialgesetzbuch keine AGB, die vorsehen, dass man eine andere Leistung bekommen kann, nur weil es vielleicht besser oder billiger ist. Es gibt nur schwarz oder weiss.
Ganz sicher ist das gerade bei einer Krebserkrankung eine schwierige und emotionale Sache, aber wenn man wirklich alles mitversichern würde, dann reichen 15,5 % sicher nicht aus.
Ihr müsst für Euch eine akzeptable Lösung finden.
LG, Fee
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Begleitung zur Chemotherapie
Also, dass mit der Krankschreibung geht definitiv nicht.
Aber unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du einen Antrag als Haushaltshilfe stellen. Hierzu müsste ich allerdings etwas mehr über die Lebensverhältnisse Deiner Lebensgefährtin wissen.
1) Hat sie Kinder?
2) Wie alt sind diese?
3) Bei welcher Krankenkasse ist sie versichert?
Ich schreibe Dir eine persönliche email, weil ich sonst ständig "Schelte" von irgendwelchen Leuten bekomme, dass ich Leute im Netz werben will, was totaler Quatsch ist.
Melde Dich einfach kurz zurück.
Andrea
Aber unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du einen Antrag als Haushaltshilfe stellen. Hierzu müsste ich allerdings etwas mehr über die Lebensverhältnisse Deiner Lebensgefährtin wissen.
1) Hat sie Kinder?
2) Wie alt sind diese?
3) Bei welcher Krankenkasse ist sie versichert?
Ich schreibe Dir eine persönliche email, weil ich sonst ständig "Schelte" von irgendwelchen Leuten bekomme, dass ich Leute im Netz werben will, was totaler Quatsch ist.
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Andrea