Aufnahme von Aufstockern in AOK
Moderator: Czauderna
Aufnahme von Aufstockern in AOK
Zur Vorgeschichte:
Nach einer über 8-jährigen Abwesenheit in Übersee war ich für den deutschen und österreichischen Entwicklungsdienst insgesamt knapp 6 Jahre in Afrika tätig. Zwischen beiden Diensten war ich 18 Monate arbeitslos und bei der TKK krankenversichert.
Danach ging ich mit 63 Jahren vorzeitig in Rente, fand allerdings keine gesetzliche Krankenkasse, die bereit war mich und meine Ehefrau als Mitversicherte aufzunehmen. Unser gemeinsames, beim Finanzamt erklärtes Einkommen müsste eigentlich zu einer sog. Aufstockung genügen.
Nun meine Frage:
Sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Aufnahme von Aufstockern verpflichtet?
Grundsätzlich möchte ich noch bemerken, dass ich es reichlich schofelig finde, dass Leute, die unter schwierigsten Bedingungen für ihr Land in einem anderen Kontinent arbeiteten, kein Recht auf eine gesetzliche Krankenversicherung erwerben, nur weil während der Entwicklungshelfer-Zeit die entsprechenden Organisationen ihre Mitarbeiter naturgemäß privat versichern müssen.
Nach einer über 8-jährigen Abwesenheit in Übersee war ich für den deutschen und österreichischen Entwicklungsdienst insgesamt knapp 6 Jahre in Afrika tätig. Zwischen beiden Diensten war ich 18 Monate arbeitslos und bei der TKK krankenversichert.
Danach ging ich mit 63 Jahren vorzeitig in Rente, fand allerdings keine gesetzliche Krankenkasse, die bereit war mich und meine Ehefrau als Mitversicherte aufzunehmen. Unser gemeinsames, beim Finanzamt erklärtes Einkommen müsste eigentlich zu einer sog. Aufstockung genügen.
Nun meine Frage:
Sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Aufnahme von Aufstockern verpflichtet?
Grundsätzlich möchte ich noch bemerken, dass ich es reichlich schofelig finde, dass Leute, die unter schwierigsten Bedingungen für ihr Land in einem anderen Kontinent arbeiteten, kein Recht auf eine gesetzliche Krankenversicherung erwerben, nur weil während der Entwicklungshelfer-Zeit die entsprechenden Organisationen ihre Mitarbeiter naturgemäß privat versichern müssen.
Ich war zuletzt in Österreich bei der Wiener Städtischen krankenversichert - der österreichische Entwicklungsdienst (horizont3000) hat mit dieser Versicherung einen Vertrag für die entsendeten Entwicklungshelfer abgeschlossen.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
mit welcher Begründung hat den die TK die Mitgliedschaft abgelehnt ?
Warst du zuletzt in Österreich krankenversichert, und wenn ja bei wem.
Gruss
Czauderna
Die TK lehnte mich wg. fehlender Vorversicherungszeit ab.
Hallo,Egon hat geschrieben:Ich war zuletzt in Österreich bei der Wiener Städtischen krankenversichert - der österreichische Entwicklungsdienst (horizont3000) hat mit dieser Versicherung einen Vertrag für die entsendeten Entwicklungshelfer abgeschlossen.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
mit welcher Begründung hat den die TK die Mitgliedschaft abgelehnt ?
Warst du zuletzt in Österreich krankenversichert, und wenn ja bei wem.
Gruss
Czauderna
Die TK lehnte mich wg. fehlender Vorversicherungszeit ab.
Das ist aber keine Begruendung, meiner Meinung nach- wann war das denn gewesen ?. Bei der Versicherung in Österreich handelt es zwar um eine PKV, aber die letzte Krankenkasse in Deutschland war die TK, ergo, so meine ich, hatte die dich sowieso aufnehmen müssen - nun, wo du ohnehin auch noch ALG-2 bekommst, sehe ich dich erst recht in der GKV, also genauer gesagt in der TK.
Um konkret deine Frage zu beantworten - nein, Aufstocker haben nicht automatisch die Beitrittsberechtigung zur GKV - dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die ich aber in deinem Fall als erfüllt sehe -
Was meinen die anderen Experten?
Gruß
Czauderna
Richtig - der H4-Bezug blieb mir gottseidank erspart.Pichilemu hat geschrieben:Ich kann ehrlich gesagt nicht herauslesen, dass er ALG II bezieht. Er könnte auch gar kein ALG II bekommen, da er durch Bezug der vorgezogenen Altersrente bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist.
Ich war zwischen den zwei Entwicklungsdiensten (ded und horizont3000) nach der sog. 58-er Regelung arbeitslos und brauchte mich somit nicht mehr um eine Arbeitsstelle bemühen (was ich jedoch trotzdem erfolgreich tat).
Nach dem Ausscheiden aus dem österreichischen Entwicklungsdienst ging ich übergangslos in den vorzeitigen Ruhestand.
Hallo,Egon hat geschrieben:Richtig - der H4-Bezug blieb mir gottseidank erspart.Pichilemu hat geschrieben:Ich kann ehrlich gesagt nicht herauslesen, dass er ALG II bezieht. Er könnte auch gar kein ALG II bekommen, da er durch Bezug der vorgezogenen Altersrente bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist.
Ich war zwischen den zwei Entwicklungsdiensten (ded und horizont3000) nach der sog. 58-er Regelung arbeitslos und brauchte mich somit nicht mehr um eine Arbeitsstelle bemühen (was ich jedoch trotzdem erfolgreich tat).
Nach dem Ausscheiden aus dem österreichischen Entwicklungsdienst ging ich übergangslos in den vorzeitigen Ruhestand.
sorry - ich habe "Aufstocker" gelesen und das mit ALG-2 (Hartz IV) gleichgesetzt - mein Fehler - was muss ich unter Aufstockung verstehen ??.
Gruss
Czauderna
PS: So, habe mich mal schlau gemacht - die Grundsicherung ist gemeint, nein, die hat natürlich nix mit ALG-2 zu tun sondern sie erhöht die Rente als solches - also bleibt festzustellen - ein Aufstocker hat nicht automatisch das Recht Mitglieder der GKV zu werden.
Zuletzt geändert von Czauderna am 10.01.2017, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
Meinen Versicherungsverlauf vor meinem Ausscheiden aus dem Berufsleben werde ich Ihnen per PN durchgeben.Czauderna hat geschrieben:....
Das ist aber keine Begruendung, meiner Meinung nach- wann war das denn gewesen ?. Bei der Versicherung in Österreich handelt es zwar um eine PKV, aber die letzte Krankenkasse in Deutschland war die TK, ergo, so meine ich, hatte die dich sowieso aufnehmen müssen - nun, wo du ohnehin auch noch ALG-2 bekommst, sehe ich dich erst recht in der GKV, also genauer gesagt in der TK.
Um konkret deine Frage zu beantworten - nein, Aufstocker haben nicht automatisch die Beitrittsberechtigung zur GKV - dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die ich aber in deinem Fall als erfüllt sehe -
Was meinen die anderen Experten?
...
In der Tat war es so, dass ich pausenlos von Pontius zu Pilatus verwiesen wurde. Also von der AOK zur TK, von der zur österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung, die mich wiederum an die Deutsche Rentenversicherung verwies.
Der ganze Hickhack stößt mir zurzeit besonders auf, weil ich einen Uralt-Kollegen traf, der nach nur 17 Beitragsjahren (davon die letzten 11 beim ded) und nach Jahrzehnten in Übersee in Deutschland in Rente ging. Nach seinen Schilderungen nahm die AOK ihn und seine Familie problemlos auf. Und da von knapp € 500,00 Rente wohl kaum eine Familie in Deutschland ernährt werden kann, ging ich davon aus, dass er aufstocken lässt.
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Hallo Egon,
wenn ich deinen ersten Beitrag richtig verstehe, warst du
1.) jahrelang in Übersee, dann
2.) für den Deutschen Entwicklungsdienst in Afrika, dann
3.) 18 Monate in Deutschland arbeitslos und bei der TK versichert, dann
4.) für den österreichischen Entwicklungsdienst in Afrika, und dann
5.) mit 63 in Deutschland in Rente gegangen
Ist die Reihenfolge so richtig?
Wenn ja:
Hattest du zwischen 3.) und 4.) in Österreich einen Wohnsitz, oder war das nur der Sitz des Arbeitgebers (und du bist aus Deutschland zum zweiten Mal wieder nach Afrika gegangen)?
Bist du nach dem zweiten Mal aus Afrika nach Deutschland oder nach Österreich zurückgekehrt? Wo war der Wohnsitz?
Bestand in Österreich parallel zu der privaten (Auslands)versicherung bei der Wiener Städtischen auch eine Versicherung als Dienstnehmer über Horizont3000 bei der Wiener Gebietskrankenkasse?
Unabhängig davon, ob ich die Reihenfolge richtig verstanden habe: Wie bist du im Moment versichert?
wenn ich deinen ersten Beitrag richtig verstehe, warst du
1.) jahrelang in Übersee, dann
2.) für den Deutschen Entwicklungsdienst in Afrika, dann
3.) 18 Monate in Deutschland arbeitslos und bei der TK versichert, dann
4.) für den österreichischen Entwicklungsdienst in Afrika, und dann
5.) mit 63 in Deutschland in Rente gegangen
Ist die Reihenfolge so richtig?
Wenn ja:
Hattest du zwischen 3.) und 4.) in Österreich einen Wohnsitz, oder war das nur der Sitz des Arbeitgebers (und du bist aus Deutschland zum zweiten Mal wieder nach Afrika gegangen)?
Bist du nach dem zweiten Mal aus Afrika nach Deutschland oder nach Österreich zurückgekehrt? Wo war der Wohnsitz?
Bestand in Österreich parallel zu der privaten (Auslands)versicherung bei der Wiener Städtischen auch eine Versicherung als Dienstnehmer über Horizont3000 bei der Wiener Gebietskrankenkasse?
Unabhängig davon, ob ich die Reihenfolge richtig verstanden habe: Wie bist du im Moment versichert?
Ja.Swantje B. hat geschrieben:Hallo Egon,
wenn ich deinen ersten Beitrag richtig verstehe, warst du
1.) jahrelang in Übersee, dann
2.) für den Deutschen Entwicklungsdienst in Afrika, dann
3.) 18 Monate in Deutschland arbeitslos und bei der TK versichert, dann
4.) für den österreichischen Entwicklungsdienst in Afrika, und dann
5.) mit 63 in Deutschland in Rente gegangen
Ist die Reihenfolge so richtig?
Ich hatte meinen (offiziellen) Wohnsitz in Deutschland - war bei einem Freund angemeldet.Hattest du zwischen 3.) und 4.) in Österreich einen Wohnsitz, oder war das nur der Sitz des Arbeitgebers (und du bist aus Deutschland zum zweiten Mal wieder nach Afrika gegangen)?
Ich bin nicht nach Österreich gezogen, sondern nach Übersee zum Wohnsitz meiner Ehefrau - bei der dortigen, deutschen Botschaft beantragte ich meine Rente.Bist du nach dem zweiten Mal aus Afrika nach Deutschland oder nach Österreich zurückgekehrt? Wo war der Wohnsitz?
Nach einem zweijährigen Einsatz in Übersee gewährt der österreichische Entwicklungsdienst eine zweimonatige, bezahlte Übergangszeit. Während dieser war ich bei der Wiener Gebietskrankenkasse krankenversichert.Bestand in Österreich parallel zu der privaten (Auslands)versicherung bei der Wiener Städtischen auch eine Versicherung als Dienstnehmer über Horizont3000 bei der Wiener Gebietskrankenkasse?
In Deutschland mit wechselnden Reiseversicherungen. In Übersee bin ich bei der dortigen, privaten Beamtenversicherung meiner Ehefrau mitversichert.Unabhängig davon, ob ich die Reihenfolge richtig verstanden habe: Wie bist du im Moment versichert?
MfG, Egon
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hmm, kompliziert ...
Du schreibst, dass die TK die Versicherung wegen fehlender Vorversicherungszeit abgelehnt hat. Das spricht dafür, dass die TK geprüft hat ob du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert wirst. Ohne den Versicherungsverlauf genau zu kennen halte ich diese Ablehnung erstmal für plausibel, wenn du in den letzten Jahren im Ausland privat versichert warst.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass bei der TK keine Mitgliedschaft zu Stande kommt. Meiner Ansicht könnte hier für dich als Auslandsrückkehrer "Versicherungspflicht für Nichtversicherte" nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht) bestehen. Das ist dann der Fall, wenn die letzte Versicherung in der EU gesetzlich war.
Die wechselnden privaten Reiseversicherungen sowie die private Krankenversicherung für den Aufenthalt außerhalb der EU stehen der Auffangversicherungspflicht nicht entgegen.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... licht.html
Ich würde hier noch einmal mit der TK sprechen, und zwar konkret mit einer Führungskraft aus der Abteilung, die sich bei der TK um die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht) kümmert - nicht mit der Abteilung "Rentnerkrankenversicherung". Eventuell musst du dich ein bißchen durchfragen.
Eine Versicherung bei der AOK kommt nicht zu Stande. Und mit Aufstockung hat das auch nichts zu tun.
Gruß
Swantje
Du schreibst, dass die TK die Versicherung wegen fehlender Vorversicherungszeit abgelehnt hat. Das spricht dafür, dass die TK geprüft hat ob du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert wirst. Ohne den Versicherungsverlauf genau zu kennen halte ich diese Ablehnung erstmal für plausibel, wenn du in den letzten Jahren im Ausland privat versichert warst.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass bei der TK keine Mitgliedschaft zu Stande kommt. Meiner Ansicht könnte hier für dich als Auslandsrückkehrer "Versicherungspflicht für Nichtversicherte" nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht) bestehen. Das ist dann der Fall, wenn die letzte Versicherung in der EU gesetzlich war.
Die wechselnden privaten Reiseversicherungen sowie die private Krankenversicherung für den Aufenthalt außerhalb der EU stehen der Auffangversicherungspflicht nicht entgegen.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... licht.html
Ich würde hier noch einmal mit der TK sprechen, und zwar konkret mit einer Führungskraft aus der Abteilung, die sich bei der TK um die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht) kümmert - nicht mit der Abteilung "Rentnerkrankenversicherung". Eventuell musst du dich ein bißchen durchfragen.
Eine Versicherung bei der AOK kommt nicht zu Stande. Und mit Aufstockung hat das auch nichts zu tun.
Gruß
Swantje
Tausend Dank für die Tipps.Swantje B. hat geschrieben:(Vollzitat)
Zwar bin ich kein Jurist, sondern Techniker, werde aber trotzdem die von Dir bezeichneten Links genau studieren und zunächst mal versuchen ohne Rechtsbeistand mit der TK klarzukommen. Mit zunehmendem Alter wird es nämlich ständig teurer und schwieriger überhaupt noch private Versicherungen zu finden, die meine Ehefrau und mich während unsrer längeren Aufenthalte in Deutschland krankenversichern.
Was eventuell ebenfalls für meine Angelegenheit spricht, ist das Entwicklungshelfer-Gesetz, das klar besagt, dass einem E-Helfer durch seinen Dienst bei von der EU anerkannten E-Hilfe-Organisationen keine sozialen Nachteile nach dessen Einsatz entstehen dürfen. Dies hat sich in meinem Falle sehr günstig bei den RV-Beiträgen und dem Arbeitslosengeld zwischendurch ausgewirkt, da beide nicht nach der E-Hilfe-Vergütung bemessen wurden, sondern nach dem Verdienst eines mittleren, leitenden Angestellten.
MfG, Egon
Hallo Swantje,Swantje B. hat geschrieben:hmm, kompliziert ...
Du schreibst, dass die TK die Versicherung wegen fehlender Vorversicherungszeit abgelehnt hat. Das spricht dafür, dass die TK geprüft hat ob du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert wirst. Ohne den Versicherungsverlauf genau zu kennen halte ich diese Ablehnung erstmal für plausibel, wenn du in den letzten Jahren im Ausland privat versichert warst.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass bei der TK keine Mitgliedschaft zu Stande kommt. Meiner Ansicht könnte hier für dich als Auslandsrückkehrer "Versicherungspflicht für Nichtversicherte" nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht) bestehen. Das ist dann der Fall, wenn die letzte Versicherung in der EU gesetzlich war.
Die wechselnden privaten Reiseversicherungen sowie die private Krankenversicherung für den Aufenthalt außerhalb der EU stehen der Auffangversicherungspflicht nicht entgegen.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... licht.html
Ich würde hier noch einmal mit der TK sprechen, und zwar konkret mit einer Führungskraft aus der Abteilung, die sich bei der TK um die Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Auffangversicherungspflicht) kümmert - nicht mit der Abteilung "Rentnerkrankenversicherung". Eventuell musst du dich ein bißchen durchfragen.
Eine Versicherung bei der AOK kommt nicht zu Stande. Und mit Aufstockung hat das auch nichts zu tun.
Gruß
Swantje
zunächst vielen Dank für Deinen oben angeführten, von mir gefetteten Tipp. Inzwischen sind meine Ehefrau und ich bei der Technikerkrankenkasse versichert.
Doch der Weg dahin war recht beschwerlich. Mein erster Gang führte mich zu der nächstgelegenen Niederlassung der tk. Nachdem ich der dortigen Sachbearbeiterin meinen Fall geschildert hatte und mich vor allem auf den von Dir angegebenen Paragrafen des SGBs bezog, bot man mir eine Art treuhänderische Mitgliedschaft an, mithilfe derer sich die tk anfallende Behandlungskosten von der österreichischen GKV erstatten lassen und im Gegenzug meine Beiträge auch dorthin abführen wollte.
Anscheinend widersetzte sich jedoch die Wiener Krankenkasse diesem Anliegen, denn ca. drei Monate später erhielt ich kommentarlos die Aufnahmebestätigung der tk - allerdings mit der Auflage rückständige Beiträge seit dem Monat der Antragsstellung nachzahlen zu müssen, darüber hinaus für weitere vier Jahre vor der Antragstellung Anwartschaftsbeiträge auf der Grundlage meiner Rente und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Beitragsschulden. Einige Wochen danach erhielt ich einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung, bei dem jedoch bezüglich der Anwartschaftsbeiträge nicht von meiner Rente ausgegangen wurde, sondern von einem fiktiven Gehalt, welches für mich enorme Beitragsschulden zur Folge gehabt hätten. Selbstverständlich widersprach ich dem Bescheid unter Bezugnahme auf das vorangegangene Schreiben der tk und bald darauf erhielt ich einen neuen, in dem mir sogar eine erträgliche Teilzahlung angeboten wurde.
Die Mitversicherung meiner Ehefrau wurde jedoch abgelehnt, da ihre ausländische Rente (umgerechnet in Euro) über € 450 liegt. Meine Frage, ob denn eine beitragspflichtige Mitgliedschaft möglich sei, wurde grundsätzlich positiv beantwortet, falls die hierzu notwendigen Voraussetzungen erfüllt seien. Danach begann ein monatelanger Hickhack mit der tk, der zuständigen Ausländerbehörde und mir. Nachdem uns schließlich ein Ablehnungsbescheid der tk zugesandt wurde, übergab ich die Angelegenheit einem Fachanwalt für Sozialrecht. Dieser teilte der tk mit, dass meine Ehefrau sehr wohl ein Recht - basierend auf der sog. Auffangversicherung - auf eine gesetzliche Krankenversicherung habe. Um die hierzu von der tk geforderten Unterlagen, musste ich mich allerdings selbst kümmern. Dazu zählte vor allem der Nachweis, dass die Ausländerbehörde von ihr keine Krankenversicherung als Voraussetzung für die ihr erteilte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verlangt hatte.
Letzte Woche erhielten wir dann endlich die Aufnahmebestätigung meiner Ehefrau, wiederum mit der Zahlungsauflage rückständiger Beiträge und Anwartschaftsbeiträgen. Nach einigen Tagen des Nachdenkens entschlossen wir uns den geforderten Gesamtbetrag in voller Höhe (ca. € 4200) und auf einmal zu zahlen. Dies auch angesichts dessen, dass meine Frau in der vergangenen Woche dringend eine zahnärztliche Behandlung benötigte.
Der Schriftverkehr der vergangenen sieben Jahre mit der tk und AOK füllt einen mittleren Ordner und ich hatte schon fast aufgegeben, bis ich während eines Auslandsaufenthalts in diesem Forum las und mich daraufhin entschloss meinen bzw. unseren Fall hier vorzutragen. Dein Ratschlag, werter Swantje, gab mir letztlich den Mut den "Kampf" wieder aufzunehmen. Eventuell helfen meine Erfahrungen auch weiteren, bislang nicht gesetzlich Versicherten in ähnlicher Lage weiter.
Nachträglich bitte ich um Nachsicht, dass ich während der laufenden Vorgänge hier nicht über diese schreiben wollte.