Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und gehe noch in die Schule. Bin sozusagen noch Schüler. Jedoch bekomme ich von meinem Artzt jedesmal Privat-Rezepte, die ich dann selber zahlen muss. Ist das korrekt? Zahlt die Krankenkasse das nicht auch wenn ich noch Schüler bin?
Würde mich für eure Antworten sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Rezepte ab 18 Jahren Privat trotz Schüler?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 18.12.2008, 19:18
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10% des Abgabepreises. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Bei unzumutbarer finanzieller Belastung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der über der individuellen Belastungsgrenze gezahlten Eigenanteile bei der Krankenkasse zu stellen.
Wenn der Arzt nur Medikamente auf Privatrezept verordnet sollte nachgefragt werden ob es ein ähnliches Medikament nicht auch als gesetzliche Leistung gibt.
Bei unzumutbarer finanzieller Belastung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung der über der individuellen Belastungsgrenze gezahlten Eigenanteile bei der Krankenkasse zu stellen.
Wenn der Arzt nur Medikamente auf Privatrezept verordnet sollte nachgefragt werden ob es ein ähnliches Medikament nicht auch als gesetzliche Leistung gibt.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 18.12.2008, 19:18
Vielen Dank
Ich habe jetzt berechnet und die Mediakemente haben 11,95 € gekostet. Ich habe 10,76 € bezahlt. Jetzt habe ich berechnet, dass in diesem Fall die 10 % nicht ich sondern die Krankenkasse bezahlt und die 90 % habe ich bezahlt. Ist das korrekt oder habe ich Sie falscg verstanden?
Ich bedanke mich im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe jetzt berechnet und die Mediakemente haben 11,95 € gekostet. Ich habe 10,76 € bezahlt. Jetzt habe ich berechnet, dass in diesem Fall die 10 % nicht ich sondern die Krankenkasse bezahlt und die 90 % habe ich bezahlt. Ist das korrekt oder habe ich Sie falscg verstanden?
Ich bedanke mich im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
bei einem "Privatrezept" zahlt die GKV-Kasse grundsätzlich erst mal nix.
Bei einem "Kassenrezept" (unterscheidet sich u.a. vom Privatrezept dadurch dass der Name der Krankenkasse draufsteht) zahlt der Patient einmal seine
Verordnungsgebühr (kann unterschiedlich je nach Packungsgrösse sein)
und ggf. einen Differenzbetrag wenn es sich um ein Festbetragsmittel handelt und ein teureres Mittel abgegeben wurde.
In dem geschilderten Fall würde auch ich mal den Arzt fragen warum er
ohne Erläuterung einfach so Privatrezepte ausstellt.
Gruss
Czauderna
bei einem "Privatrezept" zahlt die GKV-Kasse grundsätzlich erst mal nix.
Bei einem "Kassenrezept" (unterscheidet sich u.a. vom Privatrezept dadurch dass der Name der Krankenkasse draufsteht) zahlt der Patient einmal seine
Verordnungsgebühr (kann unterschiedlich je nach Packungsgrösse sein)
und ggf. einen Differenzbetrag wenn es sich um ein Festbetragsmittel handelt und ein teureres Mittel abgegeben wurde.
In dem geschilderten Fall würde auch ich mal den Arzt fragen warum er
ohne Erläuterung einfach so Privatrezepte ausstellt.
Gruss
Czauderna