AOK macht Druck Rehabilitation

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

hans 11
Beiträge: 9
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Beitrag von hans 11 » 21.12.2016, 11:48

vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß Hans

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 21.12.2016, 12:10

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Na hoffentlich stimmt das "Stimnt" so
wie du es womöglich verstanden hast.

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.12.2016, 13:54

Ach der Anton.

Wieder dabei unbegründet Ängste zu schüren?

Du weißt doch ganz genau. Krankengeld wird da noch rückwirkend zurück gefordert.

Was soll also der dümliche Kommentar

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 21.12.2016, 14:30

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broemmel hat geschrieben: Du weißt doch ganz genau. Krankengeld wird da noch rückwirkend zurück gefordert.
Bei den Krankenkassen weiß man nie, wie sie den Gesetzeswortlaut verstehen:
Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist.
Alles klar? Wirklich?
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Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.12.2016, 14:55

Hallo Anton,
ja, alles klar - der Ablauf der 10-Wochen-Frist ist in der Aufforderung durch die Kasse festgelegt, z.B. 10.02.2017, d.h. bis dahin hat der Betroffene Zeit seinen Antrag zu stellen, ohne dass die Kasse irgendwelche Sanktionen erlassen kann und darf. wenn er nun schon am 06.02.2017 wieder arbeiten geht, dann passiert nix - für ihn und auch für seine Kasse ist die Sache erst mal erledigt. Nun wird er erneut wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig, sagen wir mal am 06.03.2017 - der Arbeitgeber muss keine sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten, also kommt es nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs sondern die Kasse ist direkt zuständig - und jetzt kommt die Kasse und sagt, nein, Krankengeld gibt es keins, da bis zum Ablauf der damals gestellten Frist (10.02.2017) kein Reha-Antrag gestellt wurde - Krankengeld gibt es erst mit dem Tag, an dem der Antrag entweder bei Rentenversicherungsträger oder bei uns eingegangen ist . so einfach und so klar ist das und von eine Rückforderung bereits gezahlte Krankengeld kann nicht mal Ansatzweise gesprochen werden.
Diese Angst sollte man nun wirklich nicht schüren.
Sicher, man lernt immer noch dazu, was den Erfindungsreichtum so mancher Kassen, bzw. Kassenmitarbeiter angeht,aber wir sollten nun doch immer zuerst die Fakten sehen und nicht das, was könnte denn noch so alles passieren.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 21.12.2016, 15:02

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Prima Klarstellung Czauderna, danke!

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