Vom MDK gesund geschrieben (Aktenlage) Krankengeld eingest.

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

wem67
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Beitrag von wem67 » 14.12.2016, 14:45

Update

Mein Anwalt hat heute Rücksprache mit einem mhplus SB geführt und erfahren, das morgen der MDK den Widerspruch von meine Facharzt lesen wird.
Wie der MDK dann entscheidet, mich persönlich kennenlernen möchte, einen anderen Arzt hinzuzieht, den Befund von meinem Arzt akzeptiert oder er mich weiter für gesund einschätzt, ist natürlich offen.

Wir werden jetzt noch mal bis Mitte nächster Woche warten, mit dem einstweiligen Rechtsschutz, wie die KK entscheidet.

Sehe ich das richtig, das jegliche Post jetzt über meinen Anwalt geht, auch Post vom MDK?
Kann die Entscheidung vom MDK/KK schnell gehen oder wird dieses Jahr eher nichts mehr passieren?
Mir ist klar das ihr keine Glaskugel habt ;-).

Ich habe bei meinem Widerspruch Akten Einsicht gefordert, ich möchte unbedingt wissen wonach der MDK/KK so entschieden hat.
Wird da noch was kommen oder muss mein Anwalt Druck machen.
Ich möchte unbedingt wissen was hinter meinem Rücken abläuft, um Konsequenzen ziehen zu können.

Gruß
wem67

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.12.2016, 15:26

wem67 hat geschrieben:Update

Mein Anwalt hat heute Rücksprache mit einem mhplus SB geführt und erfahren, das morgen der MDK den Widerspruch von meine Facharzt lesen wird.
Wie der MDK dann entscheidet, mich persönlich kennenlernen möchte, einen anderen Arzt hinzuzieht, den Befund von meinem Arzt akzeptiert oder er mich weiter für gesund einschätzt, ist natürlich offen.

Wir werden jetzt noch mal bis Mitte nächster Woche warten, mit dem einstweiligen Rechtsschutz, wie die KK entscheidet.

Sehe ich das richtig, das jegliche Post jetzt über meinen Anwalt geht, auch Post vom MDK?
Vom MDK wird es dazu allenfalls Post an die Krankenkasse geben, nicht aber an dich oder deinen Anwalt, denn die Kasse entscheidet abschließend, das MDK-Urteil ist die Basis für die Entscheidungsfindung der Kasse
Kann die Entscheidung vom MDK/KK schnell gehen oder wird dieses Jahr eher nichts mehr passieren?
So, wie geschildert - handelt es sich hier um einen (regelmässigen) Termin, den der MDK mit der Kasse oder umgekehrt hat - dort werden vorliegende Fälle besprochen, z.B. solche Sachen wie deine oder ob ein Versicherter vorgeladen zu MDK wird oder nicht. Hier werden keine Gutachten erstellt sondern nur Stellungnahmen - wenn es denn so läuft, dann kannst du noch in diesem Jahr damit rechnen - meine ich.
Mir ist klar das ihr keine Glaskugel habt ;-).

Ich habe bei meinem Widerspruch Akten Einsicht gefordert, ich möchte unbedingt wissen wonach der MDK/KK so entschieden hat.
Wird da noch was kommen oder muss mein Anwalt Druck machen.
Ich möchte unbedingt wissen was hinter meinem Rücken abläuft, um Konsequenzen ziehen zu können.
wenn du die Akteneinsicht gefordert hast muss zwangsläufig eine Reaktion seitens der Kasse erfolgen - es könnte aber sein, wenn deinem Widerspruch abgeholfen wird, dass man dann bei der Kasse davon ausgeht, dass du dann nix mehr sehen willst - kann sein, muss aber nicht.

Gruß
wem67
Gruss
Czauderna

wem67
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Beitrag von wem67 » 14.12.2016, 16:17

Danke Czauderna,

Mein Anwalt wird am Freitag operiert und ist bis ca. Mittwoch nicht in seinem Büro, er hat zwar Kollegen aber ob die dann richtig reagieren ist fraglich.
Was wäre die Konsequenz, wenn der MDK mich z.B. Nächste Woche sehen möchte, die Nachricht aber bei mir nicht ankommt?
Muss mein Anwalt die KK informieren, das er nicht erreichbar ist.
Wenn der MDK, wie nach Aussage des SB morgen eine Entscheidung trifft, könnte die KK ja bis Freitag einen Bescheid fertig machen, der dann aber erst mal ins leere läuft, weil der Anwalt nicht erreichbar ist.

Ich mache mir halt so meine Gedanken, weil ein anderer User hier, sich auf seinen Arzt verlassen hat und er jetzt die Probleme am Hals hat... .in D scheint nichts mehr unmöglich zu sein.

Gruß
wem67

wem67
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Beitrag von wem67 » 14.12.2016, 17:59

Habe gerade Post von der AfA erhalten, die bezahlen ab 24.11.
Niemand hat mein Restleistungsvermögen festgestellt.....egal es sieht so aus als würde ich erst mal Geld bekommen

Gruß
wem67

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.12.2016, 18:25

.
Die Alg-Bewilligung ist die logische Konsequenz der Krankenkassen-Entscheidung. Wir hatten dies hier:
http://www.krankenkassenforum.de/re-vom ... ght=#82569

Dein Anwalt kann morgen nochmals telefonieren, falls er das noch nicht ausreichend vorgeklärt hat.
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.12.2016, 18:29

wem67 hat geschrieben:Danke Czauderna,

Mein Anwalt wird am Freitag operiert und ist bis ca. Mittwoch nicht in seinem Büro, er hat zwar Kollegen aber ob die dann richtig reagieren ist fraglich.
Was wäre die Konsequenz, wenn der MDK mich z.B. Nächste Woche sehen möchte, die Nachricht aber bei mir nicht ankommt?
Warum sollte die Einladung nicht bei dir ankommen - die Einladung käme dann von der Kasse und würde dir direkt zugestellt, nicht deinem Anwalt - der bekäme höchstens eine Kopie (so kenne ich es).
Muss mein Anwalt die KK informieren, das er nicht erreichbar ist.
Nein, muss er nicht
Wenn der MDK, wie nach Aussage des SB morgen eine Entscheidung trifft, könnte die KK ja bis Freitag einen Bescheid fertig machen, der dann aber erst mal ins leere läuft, weil der Anwalt nicht erreichbar ist.
Auch der Bescheid würde dir direkt zugestellt werden und dem Anwalt ggf. eine Kopie - ins Leere würde er in keinem Fall laufen und es ist auch so, dass nun nicht innerhalb von einer Woche Handlungsbedarf seitens deines Anwalts vorliegen wird - es gibt ja die Widerspruchsfrist.

Ich mache mir halt so meine Gedanken, weil ein anderer User hier, sich auf seinen Arzt verlassen hat und er jetzt die Probleme am Hals hat... .in D scheint nichts mehr unmöglich zu sein.
Na ja - so dramatisch ist es nun auch wieder nicht - deine Sache ist am laufen - das ist die Hauptsache

Gruß
wem67
Gruss
Czauderna

wem67
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Beitrag von wem67 » 14.12.2016, 22:25

Alle Post geht direkt zum Anwalt, bei mir kommt nichts mehr an.
Deshalb meine Fragen!

User Roland dachte sicherlich auch nicht das seine Angelegenheit "dramatisch" wird...das meine ich ja, in diesem Land ist alles möglich, weil Menschen nicht mehr zählen, sondern nur noch Geld.
Deshalb gibt es immer mehr Controller, egal wo man hinsieht.

Gruß
wem67

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.12.2016, 00:13

wem67 hat geschrieben:Alle Post geht direkt zum Anwalt, bei mir kommt nichts mehr an.
Deshalb meine Fragen!

User Roland dachte sicherlich auch nicht das seine Angelegenheit "dramatisch" wird...das meine ich ja, in diesem Land ist alles möglich, weil Menschen nicht mehr zählen, sondern nur noch Geld.
Deshalb gibt es immer mehr Controller, egal wo man hinsieht.

Gruß
wem67
Hallo,
Woher willst du das wissen, noch gibt es keine.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 16.12.2016, 23:54

.

In anderem - hier nicht mehr relevanten - Zusammenhang eine gute Gerichts-Entscheidung

- zum nicht so guten MDK

- an der Grenze zur Willkür

- und zur persönlichen Untersuchung

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

.

wem67
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Beitrag von wem67 » 17.12.2016, 14:04

Danke Anton.
Wieder ein Beweis mehr, das den KK's der Mensch Am A.... vorbei geht....es geht denen nur ums Geld, ich nenne das Asozial.

Gruß
wem67

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.12.2016, 14:44

wem67 hat geschrieben:Danke Anton.
Wieder ein Beweis mehr, das den KK's der Mensch Am A.... vorbei geht....es geht denen nur ums Geld, ich nenne das Asozial.

Gruß
wem67
Hallo,
und ich nenne das Verallgemeinerung mit Hang zum Stammtisch oder wie man neudeutsch sagt "postfaktisch" - eindringliche Bitte an Alle - wir sollten uns nur am jeweils vorliegenden Fall abarbeiten und keine Grundsatzdiskussionen führen - dafür steht es jedem Unser frei einen Extra-Thread zu eröffnen. Ich möchte nicht deswegen nicht Threads schließen müssen.
Danke für Euer Verständnis.
Gruss
Czauderna

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 19.12.2016, 16:28

Hallo wem67,

Mal ganz allgemein, du hast deinem Anwalt ein Mandat gegeben. Er wird sich kümmern, tut er das nicht ist er haftbar für seine Fehler. Also, wird er es tun, auch Anwälte werden krank oder haben Urlaub, dann gibt es automatisch eine Vertretung deiner Interessen. (nach sechs Jahren Erfahrung kannst du mir das glauben) da geht keine Frist verloren.

Für Erstaunen sorgte bei mir, das die AfA nun plötzlich zahlen will, hat sie doch die Leistung auf Grund deiner AU eingestellt.
Was nun? Arbeitsgfahig oder nicht?
Auf Seite 2 habe ich dir schonmal meinen ersten Fall verlinkt. Da hat niemand gezahlt, keine AfA kein Jobcenter kein Grundsicherungsamt, warum auch schließlich war ich AU.
Das wiederum machte dann den Weg frei für die einstweilige Anordnung.
So wie du es schilderst bekommst du jetzt AlG I, auf welcher Grundlage? Ich denke du bist AU?
Hat die AfA Rückführungsansprüche gegen die Krankeknkasse geltend gemacht? Wenn ja müßtest du das schriftlich haben.

Ich will jetzt nichts schwarz malen, aber wenn du jetzt AlG I beziehst bist du ,,erstmal versorgt" und kannst dich auf einen langen Rechtsstreit mit der KK freuen, weil keine Dringlichkeit für eine einstweilige Anordnung besteht.

Ich hoffe du bist weiter lückenlos AU(geschrieben) und meldest das auch an die KK und an die AfA .

viele Grüße.... :wink:

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 19.12.2016, 22:21

Hallo Franki 01,

für dich nochmal:

Die Alg-Bewilligung ist die logische Konsequenz der Krankenkassen-Entscheidung. Wir hatten dies hier:
http://www.krankenkassenforum.de/re-vom ... ght=#82569

Dadurch sind die Erfolgsaussichten zum Krankengeld-Widerspruch nicht beeinträchtigt.

Schönen Gruß
Anton Butz

Franki 01
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Beitrag von Franki 01 » 19.12.2016, 23:15

Anton Butz hat geschrieben:Hallo Franki 01,

für dich nochmal:

Die Alg-Bewilligung ist die logische Konsequenz der Krankenkassen-Entscheidung. Wir hatten dies hier:
http://www.krankenkassenforum.de/re-vom ... ght=#82569

Dadurch sind die Erfolgsaussichten zum Krankengeld-Widerspruch nicht beeinträchtigt.

Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,

deine Linksammlung mit den Links zu den Links, alles schön und gut, aber ich les mir das jetzt nicht alles durch.

Einfacher: Um AlG I zu beziehen muß der Betroffene Arbeitsfähig sein! Danach wird er bei Antragstellung gefragt.
Sagt er ja, bekommt er ALG I.
Warum besteht er dann aufs Krankengeld?

Krankengeld gibts nach sechs Wochen Leistungsfortzahlung durch die AfA ,für längstens 78 Wochen vorrausgesetzt es betsht weiter AU, wie hier im vorliegenden Fall zu Anfang erklärt.
Die Dauer der AU bestimmt der Arzt, nicht der MDK! Wer sich davon einlulln läßt, zieht die A-Karte.

Eine einsweilige Anordnung macht nur Sinn wenn die AU weiter besteht und die finanzielle Lage des Betroffenen durch Verweigerung des ihm zustehenden Krankengeldes erheblich gefährdet ist. Dann geht das innert drei Tagen!

Man muß aber auch wissen was man ist, AU oder gesund ?

Ich kann vieles verstehen, auch wenn Betroffene nach dem Strohhalm greifen, viele werden mürbe gemacht. Aber ohne konsequentes Handeln kommt man nicht zum Ziel, nur unter die Räder.

MfG

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 19.12.2016, 23:47

Hallo Franki 01,

soweit mir bekannt ist, müssen Arbeitslose ihre (gesundheitliche) Leistungsfähigkeit
nicht selbst beurteilen, sondern sich nur im Rahmen ihres Leistungsvermögens, dessen
Klärung gelegentlich nicht einfach ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.

Wenn es mal echt darauf ankommt, gerne detaillierter.

Schönen Gruß
Anton Butz

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