Einstellung Krankengeldzahlung nach Rentenantrag

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Moderator: Czauderna

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horatio
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Einstellung Krankengeldzahlung nach Rentenantrag

Beitrag von horatio » 22.11.2016, 13:35

Hallo an die Leser dieses Forums,

ich befinde mich seit 08.2016 im Krankengeldbezug infolge einer Hand-OP,
die jedoch noch nicht auskuriert ist, nun habe ich nächste Woche einen Termin bei der DRV zur Beratung und werde wahrscheinlich die Schwerbehindertenrente (50%)GDB einreichen. Da die bearbeitung meistens 3 Monate dauert wäre der früheste Rentenbeginn 01.03. oder 01.4.
Kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen, wenn Rente beantragt wird. Die AU wird noch länger dauer, da jetzt noch ein Bandscheibenvorfall hinzugekommen ist. Könnte die KK auch Aufforderung zur Reha nachschieben und was wäre vorrangig?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Lösungen.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.11.2016, 17:16

Wird die Rente denn höher sein als das Krankengeld?

horatio
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Beitrag von horatio » 22.11.2016, 19:02

Nein, die Rente ist geringer

Czauderna
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Re: Einstellung Krankengeldzahlung nach Rentenantrag

Beitrag von Czauderna » 23.11.2016, 14:08

horatio hat geschrieben:Hallo an die Leser dieses Forums,

ich befinde mich seit 08.2016 im Krankengeldbezug infolge einer Hand-OP,
die jedoch noch nicht auskuriert ist, nun habe ich nächste Woche einen Termin bei der DRV zur Beratung und werde wahrscheinlich die Schwerbehindertenrente (50%)GDB einreichen. Da die bearbeitung meistens 3 Monate dauert wäre der früheste Rentenbeginn 01.03. oder 01.4.
Das bliebe erst mal abzuwarten, denn eine solche Rente kann auch rückwirkend, z.B. mit Eintritt des Versicherungsfalls bewilligt werden.
Kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen, wenn Rente beantragt wird.
Nein - die Kasse wird beim Rentenversicherungsträger ihren Erstattungsanspruch anmelden.
Die AU wird noch länger dauer, da jetzt noch ein Bandscheibenvorfall hinzugekommen ist. Könnte die KK auch Aufforderung zur Reha nachschieben und was wäre vorrangig?
Glaube ich nicht - die Kasse wird wahrscheinlich nur dein Gestaltungsrecht einschränken, so dass du z.B. den Rentenantrag ohne Zustimmung der Kasse nicht zurücknehmen darfst.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Lösungen.
PS: Wenn das Krankengeld wesentlich höher ist als die Rente - warum so eilig ? - Wenn der Berater der DRV wirklich ein Guter ist, wird er dich das auch fragen.
Gruss
Czauderna

horatio
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Beitrag von horatio » 23.11.2016, 14:48

Hallo Cauderna,
danke für die Infos. Ich habe es auch nicht so eilig, aber die DRV will ja die Überprüfung auf volle Erwerbsminderungsrente, ich habe keinen Antrag gestellt. Die Unterlagen kamen automatisch nachdem ich der DRV über den Krankengeldbezug informiert habe. Habe ja jetzt nächste Woche Termin, mal schauen was dabei rauskommt.

Gruss
Horatio

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